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Hinzukommen Abbrechen der neugepflanzten Sträucher und Bäume (Sachbeschädigung) Einwerfen der Fensterscheiben unter Gefährdung des wichtigsten Kunstgegenstandes im Hause (Schadow Prinzessinnen, lebensgroß
).(Sachbeschädigung) und Anschlag auf den Bewohner des Hauses mit gezieltem Wurf auf das erleuchtete Schlafzimmerfenster mit Tisch / Stuhl dahinter wie bekannt.
(Versuchte Körperverletzung) Hausfriedensbruch Bedrohung des minderjährigen T.W. (tut für Zigaretten alles) “Wenn Du sprichst, schlage ich Dir die Fresse ein, dass Dir alle Zähne aus dem Gesicht fliegen.” (Nötigung)
(Aufforderung zu Straftaten:) “Wer mein Kumpel sein will, zündet das Gutshaus an.” (RG nach Fensterscheibenaktion.) Mitglied der Feuerwehr N. und ehemaliger Besitzer der DDR Garagen auf dem Gutshof. Garagen ordnungsgemäß gekündigt
gemäß Überleitungsgesetz unter Einhaltung vorgegebener Fristen. Mit Vereinbarung zur weiteren vorübergehenden Nutzung. Später Angebot zur Nutzung von der anderen Seite. Nicht angenommen. Das Auto, das er nicht fahren darf (Alkohol)
mit Hilfe von HJS finanziert. Angebot zur Stellung einer Ersatzgarage auf die Dauer von 2 Jahren nicht angenommen. Statt dessen Garagen eingerissen und Trümmer zurückgelassen. “Herr Syberberg, Sie müssen wissen, auch ich habe
mächtige Freunde.” Woher hatte RG das Grundstück für seine neue Garage? (mittellos, eine Woche nach den Steinwürfen) Wer hatte Nutzen am Brand des Hauses 2001 ? (Antrag auf Abriss lag bei der Baubehörde) Damalige Besitzer: T
und W (W: Sohn der ehemaligen Bürgermeisterin, inzwischen verzogen nach HJamburg) (T: ehemaliger LPG-Funktionär, jetzt größter Grundeigentümer incl. damaligen RG-Garagen, die er nicht zu verkaufen gewillt war, weil RG
verpflichtet)Tätigkeit der Ermittlungsbehörden Kein Verhör. Trotz Vorliegens von Indizien (dokumentierte Schuhabdrücke nach Steinwürfen in Fensterscheiben) und Aussagen.
Keine Sicherstellung von möglichen Beweismitteln (z.B.Schuhe) Keine Konfrontation nach der Anzeige durch den minderjährigen TW wegen Bedrohung. Keine Ermittlung dessen, was der Junge nicht erzählen solle.
Keine Konfrontation des Mitglieds der Feuerwehr Nossendorf RG mit seinem durch Zeugen- aussagen belegten Zitat:: Wer mein Kumpel sein will, zündet das Gutshaus an. |
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