Freitag, den 13. März
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Arbeiten am Weg hinunter zum ehem.Graben des ehem. Parks und Gartens,
Übernahme der Wrausen/Grasnarbe auf den LPG Aushub,
Schnitt der neuen Obstbäume,
Storchennest bereiten.
akt 21:02 h
Auf der Fahrt von Nossendorf Richtung Demmin gleich links nach dem Ortsschild neben der Strasse das Beispiel einer totalen Verödung eines ökologisch wichtigen Biotops auf dem Feld. Es ist als führe man durch das allmählich sterbende Dorf selbst.
Da mit ABM Leuten des Dorfes geschehen, wird es der Bürgermeister (F.Schult) verantworten müssen.
Brief an den Landrat von Demmin.
Die Errichtung der Befestigungen auf Flur 4/Flustück61/1 sind unrechtmässig durch eine unrechtmässigeHandlung des Bürgermeisters von Nossendorf veranlasst, nämlich durch den Verkauf eines öffentlichen Weges, wofür es Regeln gibt, die hier ausser Kraft gesetzt wurden. Wenn das demokratische Organ des Bürgermeisters, der Gemeinderat, nun diese unrechtmässigen Befestigungen nach dem unrechtmässigen Handeln des Bürgermeisters absegnete, handelt er -durch den Bürgermeister aus befangenem Interesse unterrichtet- unrechtmässig. Denn er kann nach seinem Ermessen des Bürgermeisrs rechtloses Handeln nachträglich legitimieren, aber nicht die Befestigungen auf öffentlichem Grund vor dem Prozedere einer Einziehung. Dies würde alle solche Regelungen einer ordnungsgemässen Abfolge von Antrag und Bauamtsarbeit und öffentlicher Vorlage mit ehrlicher Begutachtung aller Einwände und Unterschrift des Landrats nach Abwägung solcher Erwägungen vorwegnehmend als Farce sinnloser Gesetzesrituale, eben mit Grinsen ausser Kraft setzen. Ein Antrag auf auf Einziehung wäre nach solchem ungesetzmässigen Handlungen absurd und das Strassen-undWegegesetz umgangen. Schönste Nahrung für achselzuckende Nichtwähler der nicht ganz unberechtigten Meinung, die da oben machten doch immer, was sie wollen, hier die kleinen Geschäfte des Bürgermeisters im deutlichen Interesse eines Dorf-Kapitalisten und seiner Zäune gegen das im Gesetz vorgegebene Wohl aller bei Einziehungsmassnahmen von öffentlichem Gut. Dies ist also Anlass genug für den Landrat einzugreifen. Es sei denn das Inneminsterium in Schwerin müsste noch mal angerufen werden hier für Ordnung zu sorgen, um nicht nachträglich Gerichte und ganz andere Öffentlichkeit zu bemühen.