Sehr geehrte Frau Bauer,
Frau Krieger geht es nach neuesten Informationen zunehmend und
beängstigend schlecht. Sie weigert sich aufzustehen. Was das bedeutet
ist klar. Die Folgen sind absehbar. Sie darf weiterhin keine Besuche
empfangen, nicht telefonieren, und erhält keine Post ohne Kontrolle
des
„
Betreuers“. Ich lege wert darauf, dass Sie dass wissen. Ohne Ihre
Hilfeleistung, an die ich wiederum eindringlich appelliere ist die
Ihnem „Schutz“ Unterstellte rettungslos verloren. Seitdem sie –nach
den
oben beschriebenen Massnahmen- nicht mehr zeichnet, und wie kann sie
das angesichts solcher Isolationsmassnahmen, kann sie sich aus eigenem
Antrieb nicht befreien. Das von Ihnen als Beleg ihres Willens immer
wieder angeführte Protokoll einer richterlichen Anhörung ist
angesichts
ihres entmündigten Zustands nach medizinischer Auskunft nicht geeignet
den Willen von Frau Krieger in dem Sinne zu bestätigen, sie wolle
das
alles so. Es wäre das von ihr selbst unterschriebene Todesurteil nach
amtlich verordneter Folter.
Ich weiss, Sie müssen nicht antworten. Sie werden nichts ändern.
Ich
lege Wert darauf, dass Sie das alles wissen. Die unterlassene
Hilfeleistung ist hier einzig Gegenstand dieses Schreibens.
Donnerstag, den 27. April
Margarethe Krieger 70
Brief an das Amtsgericht Heidelberg
Durchschalg an Staatsanwaltschaft
Mannheimer Morgen
Rhein-Neckarzeitung
als Leserbrief etwas verändert n den SPIEGEL auf einen Artikel über das Dilemma der Vormundschaft durch den Staat ohne Kontrollinstanzen!
hier u.a. zum Film im Netz