So erkläre ich denn hiermit; wie ich damals vor 30 Jahren beschloss den Hitler-Film, zur Reinigung Deutschlands gemacht, in diesem Lande nicht zu zeigen, es sei denn auf besonderen Wunsch und ohne Öffentlichkeit in Werbung und Medien, und seitdem alle folgenden Filme nicht, so werde ich von nun an aus diesem Ort Nossendorf keine Kamera live mehr berichten lassen- wie nach der Befreiung in Paris und Brüssel mit täglich 15-30 000 Besuchern täglich-, zu sehen in aller Welt, es sei aus dem geschlossenen Haus, ex territorial, ohne Beteiligung des Ortes, bis dieses Schandurteil der Behinderung von Freiheit der Kunst und Kultur aufgehoben wird und die Verursacher und alle Helfershelfer sich entschuldigen. Ich werde alle 4 Kameras einziehen und immer und alles dafür tun, dass das nicht so bleibt.

Alle Unterlagen zur Dokumentation des Falles werden demnächst vorgelegt.

Anfang der Erklärung Nossendorf 2006
Der Blick aus diesem Fenster ist nun nicht mehr erlaubt, wenn es mit einer live Kamera geschieht, als Zeichen einer Heimkehr.
25 000 Euro oder 6 Monaten Gefängnis
das Urteil vom Landgericht Neubranburg bestätigt.
Der Blick des Kindes
auf das, was stattdessen da heute ist.
Nicht als historische Chronik des Lebens im Dorf und nicht als Artefakt erlaubt.
Und wenn wir alles zumachen, was da wehtut im Blick, mit Pflanzen
werden wir dies zu unterlassen aufgefordert, zu entfernen.
Die Störche haben diesen Platz längst verlassen, das Dach ist eingestürzt als erstes, nun sind auch die Blicke dran.
Kultureller Völkermord nennt es Pasolini. Und er meint in den Seelen auch der anderen, die solches bewirken und nicht mehr wissen. Ein totes Land. Vor 30 Jahren anlässlich der Premiere des Hitler-Films gesagt.
Er darf nicht siegen.
Diese Premiere war in London, dann in Paris und in New York. In Deutschland wurde der nie in den Kinos gezeigt und nicht im Fernsehen der grossen Programme.

offener Brief
an den Gerichtspräsidenten Kollwitz des Landgerichts in Neubrandenburg/Fortsetzung
Nicht Schlamperei –Rechtspfusch- 0der nur mangelnde Sorgfalt,kennzeichnet das Urteil, das den Blick aus diesem Fenster verbietet. Nach deren Erkenntnis es keine
freie Rechts-Wahl gibt, wie angesichts anderer schlechter Angebote zu wählen zu wem man in Zukunft ginge, wenn schlecht gearbeitet wird wie hier. Das Rechtsmonopol nach handwerklichen Fehlern und Ungleichbehandlung mit Benachteiligung klassenspezifizierter Gruppen, wie früher nach Rassen, lässt das ganze System als kaputt erscheinen.


Hier wird gelogen.
(nie wurde eine Aufnahme mit den zur Diskussion stehenden Kameras gemacht, die hier als Beweis urteilsentscheidend genannt werden)
es wird parteilich formuliert aus den Schriften einer Partei, trotz Gegenbeweis
es wird betrogen, indem formale Richtigkeit vorgetäuscht wird(keine Briefe mehr nach Ortsbesichtigung mit den richtig gestellten Fakten und Bildern der Grenze, die im Urteil nicht mehr der Realität entspricht )
es wird Kontrolle vorgetäuscht
(Protokoll ein Tag vor dem Urteil ohne Widerspruchmöglichkeit zugestellt)
es wird Heimtücke und Hinterlist verniedlicht und amtlich verschwiegen
(kommt im Urteil nicht vor, das Schneiden der Sicht-Schutz-Pflanzen einen Tag vor Ortbesichtigung durch das Gericht)
es wird nötigend verfahren, um müde Vergleiche abzupressen
jede Revision/Kontrolle wird von der betroffenen Richterin selbst als unnötig ausgeschlossen.


Den Ausführungen der die Ortsbesichtigung durchführenden Richterin war zu entnehmen, dass ihr Chef in Neubrandenburg eine Ortsbesichtigung für überflüssig hielt: d.h. die Wahrheitssuche nach der bezweifelten Tatbeschreibung im beklagten Amtsgerichtsurteil, nämlich ob Kameras etwas sehen können oder nicht, ohne Interesse für ein Urteil des hier angerufenen Landgerichts, wenn es schon vorher feststand. Das überflüssigerweise durch einen Vergleich zu mildern versucht wurde.
Die Beschneidung der Grenzpflanzungen einen Tag vor der richterlichen Inaugenscheinnahme bezeichnete die Richterin als "hinterfotzig", d.h. nach Duden: hinterlistig und heimtückisch, und nahm diesen Vorgang nicht in das Protokoll und Urteil auf. Ein Urteil spricht denen Recht zu, die hinterlistig und heimtückisch zu ihrem Recht legal im Namen des deutschen Volkes kommen?


Am Ende steht 25 000 Euros Strafandrohung
oder halbes Jahr Gefängnis
falls eine Kamera mit live-Aufnahmen aus dem Kinderzimmer des wieder erworbenen Hauses zeigt, was es sieht. Himmel, Sonnenaufgang und das, was das Dorf heute darunter ist, nichts hinter schützenden Pflanzen, die attackiert werden. Wo früher der Storch nistete und das Strohdach schütze.
Eine neue Klage wegen Schutzpflanzen vor eben jenem Blick, um nichts zu sehen schon im Haus.
Nachts überreicht vor offenen Scheinwerfern, auf eigenem Hof, im eigenen Haus, zu Unterschriften genötigt, neuer Klage, in Schlafanzug und ohne Brille, mit entsicherter Pistole in der Tasche, in kalter Luft des Winters. Der unbescholtene Bürger, nun straffällig gemacht, den Rechtsstaat herausfordernd, wird mürbe gemacht nach Stasi Methode. Das arbeitet Hand in Hand. Die SPAM – Leute übernehmen das Gesetz der Handlung auf gerichtlich legitimieter Basis. Die Klassenjustiz kommt auf anderem Wege plötzlich wirklich und ganz anders wieder. Widerstand ist noch möglich.

Freitag, den 15. Dezember
aus München :

 

Verlust der bürgerlichen Ehrenrechts also eines gutwillig Zurückgekommen
ins Land des Raubs und sanktionierten DDR Recht der jetzigen Besitzer
angemassten Rechts der Räuber selbst
Das Menschrecht des Auges verletzt
Ohne Hoheit des Blick verweigert
Kultureller Völkermord als Programm
wo so etwas rechtens sein kann
mit allen alltäglichen Folgen an Menschen Häusern und Dörfern ohne Bäume.
Verstümmelte Menschen, deformierte Gerichte
Folgen dessen, was 33/45 begann und nach der Wende 89/90 bestätigt wurde.
Die Kosten der Verfahren, wenn sie der Kläger auch hätte riskieren müssen, hätten kontrollierend solches Unheil abwenden können. Bagatellbelastung der Gerichte und Nichtigkeits-Prüfung der Rechtsorgane vor Chronistenpflicht und Rechtsschutzbegehren und Kunsthoheit vor der Geschichte.
Die Rechtsfalle hat sie alle entlarvt. Das einmal ordentliche Dorf, die einstige Redlichkeit der Gerichte und ein Land, das wegen seiner Tugenden unter anderen lästig aber auch wichtig war. Und so ist nun seine Arbeit überall, sind seine obersten Vertreter, von der Kunst als oberste Instanz der Wahrheit anderer Art wollen wir vor solchen Gerichten lieber schweigen. Wir leben nach dem Grundgesetz in einem Kulturstaat, von dem solche Gerichte nichts wissen.