Was einmal ganz anders gemeint war. Als Bildnis eines Paares in abendlicher Landschaft und Angebot ohne böse Unterstellung.
Anders als Nossendorf, das Gut des Grund und Bodens, sind rechtlich bewegliche Güter unter sittenwidrigen Umständen angeeignet, der Enteignung nicht anheimgefallen. Nun also auch dies auf so traurige Weise zurückzuerwerben, von dem, dem es gehört und bestimmt ist. Unter diesen dem eigentlichen Gegenstand so unwürdigen Umständen. Mehr der bösen Absichten und Verstellungen, lächerlich und primitiv. Doch reingefallen. Aber zurück. Und so, nach der endlichen Klärung, sei Dank, dass es so ist.
Nur eins muss klar sein, wer hat hier wen gelinkt? und es ist kein Anlass von dort Vorwürfe zu machen, dem, der offen kam, Ordnung wiederherzustellen. Unter Anerkennung der Zwischenschicksale.