Samstag, den 28. Mai

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Restitutionsfragen spezieller Epochen
Restitution von NS-Raubgut, die Rückgabe während des Nationalsozialismus geraubter Kunstwerke
Offene Vermögensfragen, die Rückgabe von oder Entschädigung für während der DDR enteignete(n) Vermögenswerte(n)
Wenn Deutsche. Wurde nicht zurückgegeben, auch wenn verfolgungsbedingt und enteignet.
Wenn Juden, alles zurück, was nach 1933 den Eigentümer wechselte, da verfolgungsbedingt.

Schafft Neues, an das sie nicht rankommen, nach 45 und nach den Enteignungen(Morgenthau)
aus Eigenem nun danach erworben durch eigene Arbeit der Kunst. Für den Markt nicht geeignet. Macht sie und es und uns frei davon.

Denn auch damals war dieses Land-Leben ein Arte-fakt.
Kultur der besonderen Art. Immer mehr lernen wir das. Und so ist das auch jetzt,
zu durchschreiten und zu leben: er-lebend.

Und natürlich war ihr Augenmerk darauf gerichtet von allen Seiten, zerstörend, ent-eignend und so für immer. Als Absicht und Kriegsziel der Rache. Und mehr.

 

Sie hätten es nie hergeben dürfen. Das Einzige, was sie als Eigentum an Kunst aus der DDR hatten, und: eine Verschleuderung von Volkseigentum. Auf dem Markt- eine Frage an die mit Kunst Vertrauten Freunde aus N. und sie wären belehrt worden - denn diese Figurengruppe hätte den Haushalt saniert. Zumindest den nötigen Abriss der dazugeh. Schule, nun leer, finanzieren helfen. Stümper, bösartig oder nicht, justiziabel, des Gelächters sicher. Für N. schade, ein Verlust. Wie alles eins nach dem anderen verloren. Bald ist die Trebel dran.