Freitag, 2. Oktober

 

siehe auch>>>

 

 

#kom>>>

an der Trebel von Nossendorf tut sich jetzt etwas
wie in jedem Herbst wird das an den Seiten entfernte Kraut des Schilfs durch Stau gesammelt und abtransportriert

der Weg vom Dorf hinab zum Fluss nun mit Betonplatten befestigter DDR-Schotter kostete viel 120 000 Euro, für die Landwirte gut, aus Brüssel mit grossem Gemeinde Anteil

hinten im Blau hinab liegt der eiszeitliche Fluss der Jugend. Der Angler und Familien auch, und der Freunde, wenn sie kommen aus den Sädten.

links über den abgeernteten Feldern deutlich in der Ferne der Turm von Demmin und näher der von Wotenick
vor und hinab unten die feuchten Wiesen des Flusses mit den Wäldern am Ufer gegenüber
durch dieses Tor in der Hecke gehts hinab durch sich schliessende Zweige auf den Füssen freundlichen Grund.
geradezu rechts der herbstliche Platz zur Entnahme und zum Abtransport der Krautung genannten Bergung des Schilfs - günstig der befestigte Weg, eigentlich eine Strasse, nun nach oben-günstig für wen.
nach links das Ufer des Dorfs zum Baden, sauber seit 3 Jahren unserer Aktion aus dem Dorfe zur neuen Kultivierung des alten Badeplatzes
der provisorische Schwimm-Steg von vor 3 Jahren wird im Frühjahr erneuert werden durch eine feste Anlage.
bisher gibt es solche Krautungsplätze der Natur nicht feindlich in Nehringen, in der Nähe von Annenhof, nun ohne Anbindung(Strasse/Weg) nach oben und neben Nossendorf bisher naturnah in Wotenick an der Brücke.
Landschaft erhalten und sie nutzen muss zusammengehen. Gleichgewicht der Interessen muss sein.
Die neuen Pläne einer Befestigung des Krautungsplatzes mit 15 Meter befestigtem Ufer und entsprechender Platte dahinter machen aufmerksam. Noch ist was zu machen. Der Brief ans Ministerum und Telefonate mit den ausführenden Organen, auch Ortsbesichtigungen nach allen Seiten offen, schaffen und ermöglichen vielleicht vernünftige Auskünfte, Vertrauen und Zusammenarbeit zum Ausgleich der Interessen.
da geht es auf mit Mitteln der Gemeinde Strasse ausgebaute hinab ins FFH-Gebiet der Naturschutzgebiete von Land und Bund

FFH-Gebiet

Die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Sie wird umgangssprachlich auch als Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie) oder Habitatrichtlinie bezeichnet. Diese Alternativbezeichnungen leiten sich von Fauna (Tiere), Flora (Pflanzen) und Habitat (Lebensraum) ab.

Gerüchte aus der Gemeindeversammlung besagen nichts Gutes.

Der Badeplatz würe befestigt, mit was wisse man nicht, erste Stimmen aus Volksdorf, ihr Badeplatz böte sich an als Ersatz, aus eigenem Dorf : das sei auch gut so, der Unrat sei ortsnäher besser zu beseitigen, man könne nichts machen, da nicht Eigentumer, so dieser Bürgermeister, ein dagegen beabsichtigter Termin des Vereins für Natur fiel aus von Seiten des Bürgermeisters, ein Förderungstrag im EU-Leader-Programm wurde abgelehnt, ohnehin verdächtig, denn solche Aktivitäten lassen nichts Gutes ahnen als Auflagenpool gegen die Freiheiten des einfachen Badens. Schon das Gelände zu erwerben bei leeren Kassen und ohne Garantie gegen Zwangsmassnahmen sind der falsche Weg.

morgen ist der Tag an dem vor 25 Jahren das Land wieder eins wurde. Auch in Nossendorf. Das heisst auch Demokratie mit immerhin den Möglichkeiten einzugreifen, wenn etwas schlecht läuft, auf verschiedenen Wegen, und manchmal auch für etwas Bessseres als bisher.