zu 1. Wirkungskreis der Gemeinde Nossendorf: Die von Ihnen vorgeschlagene Regelung steht in der Kommunalverfassung des Landes, sie gehört somit nicht in die Hauptsatzung.
Zu 2. Das Recht des Vereins sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung zu wenden ergibt sich aus § 14 in Verbindung mit § 17 der Kommunalverfassung MV (… zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten), es bedarf auch hier keiner Regelung in der Hauptsatzung.
Zu 3. Die Regelung welche Aufgaben dem Bürgermeister direkt zugewiesen werden obliegt allein der Gemeindevertretung § 22 Abs. 2 KV MV…..die Gemeindevertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss eine Übertragung auf… den Bürgermeister stattgefunden hat; welche Angelegenheiten nicht übertragen werden können regelt Abs. 3 abschließend.
Die Tagesordnung zur Sitzung setzt der Bürgermeister fest, eine Angelegenheit muss auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn es ein Mitglied der Gemeindevertretung oder der Bürgermeister beantragt (§ 29 Abs. 1 KV MV), die Vorbereitung der Beschlüsse und Entscheidungen der Gemeindeorgane (das sind Bürgermeister und die Gemeindevertretung) bereitet das Amt im Einvernehmen mit dem Bürgermeister vor ( § 127 Abs. 1 KV MV) .
Mit freundlichen Grüßen
Christine Schubbe

Wir, die Freunde für Nossendorf, hatten schriftlich gebeten ein Antragsrecht zu Sitzungen der Gemeindevertretung in die Hauptsatzung aufzunehmen. Schon darüber zu reden, wurde also verwehrt. Wir hatten dringlich gebeten in die Hauptsatzung eine Beschränkung der Bürgermeistervollmachten mit nachträglichem Abnicken zu setzen, damit nicht wieder irreparabeles Unheil geschieht wie bisher. Auch nur zum Reden darüber wurde nicht aufgefordert. Wir hatten vorgeschlagen, jene Themen von Umwelt, Kultur und Natur aus der Kommunalverfassung auch in die Hauptsatzung verpflichtend zu schreiben. Es ist das, worauf die dann gewählten Stellvertreter eines nicht gefundenen Bürgermeisters der Zukunft schworen. Und was in der Vergangeheit schmählich versäumt und missachtet wurde. Stattdessen wurde die alte Haupsatzung als "kann so bleiben" beschlossen.d.h. ein Nossendorf wie es nun aussieht, das selbst sein bisheriger Bürgermeister-Stellverteter Henke als "wenig einladend" charakterisierte. Und wo es nur besser wurde, immer ohne Bürgermeister oder gegen ihn wie er in wichtigen Dingen ohne Gemeindevertreter zu befragen handelte. Zuletzt durch Aussperrungen der Bürger bei Terminen aus öffentlichen Gebäuden und Bruch der Beschlüsse seiner GV und neuen Fällanträge ganzer Alleen.

Wie die bisherige Praxis der Gemeindevertretung unter der Leitung des bisherigen und noch amtierenden Bürgermeisters ablösungbedürftig war, zeigt das Vorkommnis der zumindest geduldeten öffentlichen Beschimpfung eines Bürgers und einer Wahlverwarnung eines potentiellen Bürgermeisterkandidaten in ihrer letzten Sitzung vor der Wahl.

Und schändliche Internetpräsenz Nossendorfs mit Unterschrift dieser zwar ausgelaufenen Leitung aber mithilfe des neuen 2. Stellvertreters ohne Kompetenz für diese Gemeinde zu sprechen, sollte schnellstens gestoppt werden und in die Händes eine fachkundigen Bürgers gegeben werden, vielleicht unter den nicht durchgekommenen, aber technisch und historisch geigneten Kandidaten der Gemeindewahlen. Schon wieder wurden alle Vorgaben der Kommunalverfassung in Sachen Umwelt, Kultur und sogar der Wirtschaft missachtet und das mit amtlichem Link von der Amtsseite Demmin Land gebilligt. Diese Seite entspricht dem Zustand des Ortes der vergangenen Jahre. Ihre Hauptsatzung wurde in gleicher Fassung wie allen Gemeinden des Amtes Demmin Land aufgedrängt. Es wird sich so nichts ändern. Der Macher der Nossendorf Präsenz im Internet verhindert mit erstem Satz und seinem Agieren die Wahl eines anderen Bürgermeisters auf fatale Weise. Die Gemeinde ist nun ohne Kopf und ohne Programm. Fachkundige Bürger wurden nur für finanzielle Fragen diskutiert.

Die erste Sitzung der neuen Gemeindevertretung verlief ohne Begrüssung der Bürger als Gäste im Raum und ohne Auffordung oder Frage ob jemand was zu sagen habe. Schweigend wurden wir Zeugen eines abgekarteten Spiels von Ex-Bürgermeister, Amtsleiterin als Rechtsaufsicht(!) und das vor den neu Gewählten als Muster wie man das macht? Die letzten Gemeindevertretung muss sich fragen lassen, habt ihr euch verdient gemacht, wodurch ausser nachträgliches Abnicken der Bürgermeister-Aktionen mit fataler Wirkung für die Dorfentwicklungen. Unsere schriftlich eingereichten Anträgen wurden im Vorfeld vom Amt erledigt(Kopf ab). Mit folgender Mail erledigt nach der Devise Kopf ab:

"Die Gemeinden als wesentliche Grundlage des demokratischen Staates"(KV) brauchen wir hier nicht steht schon in der Kommunalverfassung, wie Amtsleiterin in Demmin Land sagt. Der Schwur darauf zum Antritt der Bürgermeisterstellvertreter eine Farce.

auch die DDR hatte eine ganz lesbare Verfassung, die Praxis sahen wir dann in N.

"Die von Ihnen vorgeschlagene Regelung steht in der Kommunalverfassung des Landes, sie gehört somit nicht in die Hauptsatzung". Der Gemeinde also. Unverbindlich. Weiter so. "kann bleiben".

alle Bäume ab
letzte Aktion des Bürgermeisters aus N. ohne Gemeinde.

Und man lese das amtliche Gutachten zum Zustand der Bäume von 2007

und der Verantworliche dafür (100 Bäume gef)ohne Gutachten und Zustimmung der Gemeinde und Ämter für Umwelt und Strassenbau ist nun weiter zuständig für Kita(Kinder-Garrten) Umbau in N. Und Kultur(!)Haus Umgestaltung für 150 000 Euro.