Freitag, den 3. Oktober

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das 3. Fenster
das Zurücksetzen des Fensters in die Mauer
und die Verpflichtung keinen Bauschaum zur Montage der Befestigungen oder Abdichtungen zu nehmen nach alter Art macht dies Fenster zu etwas Besonderem.
Wandhaken und Keile ersetzen das verdächtige Material
Risiko Bauschaum
Isocyanate als Hauptbestandteile von Montageschäumen gelten seit längerer Zeit als Risikostoffe, weil sie z. B. Augen-, Haut- und Atemwegsreizungen verursachen können. In neueren Studien stehen diese Stoffe sogar im Verdacht, Krebs auslösen zu können. Alle Bauschäume, die mehr als 1 % freies Isocyanat – üblicherweise Diphenylmethandiisocyanat (= Methylendiphenyldiisocyanat, kurz MDI) – enthalten, müssen daher seit Dezember 2010 mit dem Hinweis (R40 der R-Sätze) „Verdacht auf krebserzeugende Wirkung“ gekennzeichnet werden. Die so gekennzeichneten Produkte dürfen gemäß deutscher Chemikalien-Verbotsverordnung an Privatkunden nur durch sachkundiges Personal verkauft werden. Somit dürfen sie in Baumärkten nicht mehr frei zugänglich sein, sondern müssen beispielsweise in einer Vitrine weggesperrt werden.[2]
die Bauschaum-freie Zone