Nun ist es amtlich:

Eine Mail aus Schwerin, dem Landwirtschaftsminiserium, bestätigt, dass auch in Mecklenburg_Vorpommern Bundesrecht gilt, nämlich der Graben (L21)DARF NICHT- WIE JETZT GESCHENEN bis an die Grabenkante untergepflügt werden, sondern muss nach beiden Seiten 5 Meter Abstand zu bebautem Feld halten. Das ist der Platz für den Weg, wie er immer war und als Grünfläche mit kulturellem und Natur und Menschen(Gemeinwohl) förderndem Nutzen(Bienen usw)wie es für EU- gefördete Flächen erforderlich ist. Ein neuer Gemeinde-Rat wird darauf achten den Interessen aller zu dienen.Wir werden dafür sorge tragen, endlich zusammen. Rechte wahrnehmen gegen Ausbeutung, im Interesse aller.

siehe Unterschriftenaktion für den Feldweg mit Ja fast aus jedem Haus.
die Freunde von Kirche, Kunst und Natur e.V./mit gemein-nützigen Auftrag