Dienstag, den 20. Mai
siehe auch >>> Wahlen in N.
und Deutschland ubd die Welt>>>
auf dem Weg zum Feldweg am Graben entlang zur Brücke und hin zuum Dorf aus gemäht
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was einmal ein Feldweg war
illegal untergpflügt
(§ 38 WHG, dazu Brief aus Schwerin 26,3.2014 Landeswssergesetz)
und wieder einer sein soll
Graben
5 Meter von der Grabenkante darf nicht gepflügt werden