Dienstag, den 20. Mai

siehe auch >>> Wahlen in N.

und Deutschland ubd die Welt>>>

 

auf dem Weg zum Feldweg am Graben entlang zur Brücke und hin zuum Dorf aus gemäht

 

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was einmal ein Feldweg war

illegal untergpflügt
(§ 38 WHG, dazu Brief aus Schwerin 26,3.2014 Landeswssergesetz)

und wieder einer sein soll

Graben


5 Meter von der Grabenkante darf nicht gepflügt werden