Dienstag, den 1. Juli
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aktualisiefrt 11:50h


An die sich heute konstituierende neu gewählte Gemeinde-Versammlung,
zur konstituierenden Sitzung der Gemeindeversammlung bitten wir mehrere Vorschläge in Überlegungen und Beratungen für die Hauptsatzung der Gemeinde Nossendorf aufzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass es nicht zwingend um eine Übernahme der vergangenen Hauptsatzung gehen muss und kann. Darum verstehen Sie bitte unsere Vorschläge nicht nur als Ergänzung und Korrektur der Vergangenheit, sondern zu einem Neuverständis der eigenen Verfassung aus dem Text der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

1. Zum Wirkungskreis der Gemeinde Nossendorf als Hinweis und besondere Verpflichtung auf die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und den dortigen § 2 zumindest dies:
Zu den Aufgaben des Gemeinde Nossendorf gehört insbesondere die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung unter Beachtung der Belange der Umwelt und des Naturschutzes, des Denkmalschutzes und der Belange von Wirtschaft und Gewerbe.

2. Zu den Sitzungen der Gemeindevertretung:
"Die Freunde der Kirche in Nossendorf, Kunst und Natur e.V. erhalten Antragsrecht mit persönlichem Vortrag in den Gemeindevertretersitzungen."
(Erläuterung: Angesichts der Tatsache, dass wesentliche Aktivitäten in letzter Zeit von unserem Verein ausgingen (Turm-Wiedererrichtung, Vorschläge für die Kulturlandschaft im ländlichen Raum Nossendorf, niedergelgt für das Leader-Programm (darin Badeplatz in Nossendorf und Wege-Rekonstruktion an der Trebel), Rettung des Transformationhäuschens und Pläne für die Kita (Treffen Sellering und Entwürfe nach hist. Bildern der Fam. Hamann) und nun nächste Pläne für Nossendorf vorbereitet sind (mit Investitionsgedanken und Expertengutachten), schlagen wir im Sinne einer besseren Zusammenarbeit dieses Verfahren vor.)

3. Zur Stellung des Bürgermeisters:
Sämtliche vom Bürgermeister beabsichtigten Entscheidungen sind - unabhängig von Wertgrenzen - in einer Gemeindevertretersitzung zu beraten und zu beschliessen. (siehe §1 Kommunalverfassung zum Demokratieverständnis auch der Gemeinden).
(Erläuterung: Viele einsame Entscheidungen des Bürgermeisters haben in der Vergangenheit irreparable Schäden verursacht. Daher ist vorherige parlamentarische Kontrolle erforderlich. Sie wurden ohne vorherige Abstimmung in der Gemeindevertretersitzung vollzogen: 100 Baumfällungen und Wegeeinziehungen durch Betonierung und vollzogene Eisenzäune. So sind Gestaltungsfragen von Dorfanlagen und Gemeindeeigentum wie Kita und Kulturhausdetails zur Diskussion und Abstimmung vorzutragen.)

Es ist uns bewusst, dass diese Anfrage sehr kurzfristig kommt, hoffen aber, dass im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung dieser Dinge für die Zukunft der Gemeinde sie Ihre Aufmerksamkeit und also demokratische Berücksichtigung finden werden.

Mit freundlichen Grüssen und herzlichem Dank

Martina Gessner
im Auftrag des Vorstands
Freunde der Kirche in Nossendorf, Kunst und Natur
Alte Poststrasse 3
17111 Nossendorf

Wir sprechen nicht mehr von Bürgermeister-Favoriten. Dass immer wieder gesagt wird: wer will das schon machen und, dass sie sich alle wegducken, bezeugt den Verfall des Amtes. Wo keine Unwürdigen gebraucht werden, und Inkompetenz sträflich ist. Es kostet unsere Welt.

Eine Verfassung des Dorfes, dass jahrelang ohne Umwelt-Sorgen(§2 der Kommunalverfassung des Landes) und ohne Demokratie(§1 KV) durchkam, sollte sich endlich besinnen. Und die Rechtsaufsicht auch. Über 60 Prozent der Bürger gehen nicht mehr zur Wahl - warum wohl. Es ist nicht gut, wenn eine Parallel-Gemeinde entsteht der eigentlichen Taten neben der der Zäune und verschlossenen Türen. Das Amt des Bürgermeisters ist nicht ein lästiger Verwaltungposten, sondern ein Ehrenamt der gesamten Gemeinde von vier Dörfern. Einer an den man sich immer wenden kann, so haben wir es von den Vätern gelernt. Und so soll es wieder werden. Und er steht nicht allein im Raum.

 

Baumleichen pflastern seinen Weg
und die verlorenen Wege führen ins Un-Land, wie wir es vorfanden, als wir wiederkamen kamen, das wir intakt verkliessen. Wie lange noch dieser Raubbau auf den Feldern und in den Ställen, so in den Seelen. Stück um Stück und immer neu gilt es den Fluch zu bannen - in uns.

Die Lügen unter uns, die Frechheiten der Vergangenheiten und Abrisse der Geschichte zu wandeln in nun das nächste Wagnis und seis für nichts anderes als eben dies.

Wenn ihr nicht aufpasst, wird mit dem Verfall des Amtes auch die Seele angekränkelt auch der Besten unter euch.

Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern als Vorlage für die Hauptsatzung der Gemeinden im Lande
gerettet gegen die Abrisspläne der letzten Bürgermeister-Gemeinde
alle diese Bäume der Allee im Bild waren zuletzt zur Fällung im Namen des letzten Bürgermeisters beantragt
alles was wir hier sehen, war als wir kamen, übriggeblieben als Minderwertigkeiten niederer Gesinnung und dem Abriss und den Fällungen übergegeben. Dass es noch und wieder da ist, zeugt davon, dass auch das Andere gelingen kann, wenn ihr wollt. Alles ist besser, als das bisherige System.
Wer sich dem andient hat schon verloren, wie der auf falschen Wegen der Unredlichkeiten.
und ab morgen die Pläne der Freunde für Kirche Kunst und Natur für Nossendorf hoffentlich nicht gegen die Gemeinde, sondern mit denen, die dafür beauftragt sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Geßner,
zu 1. Wirkungskreis der Gemeinde Nossendorf: Die von Ihnen vorgeschlagene Regelung steht in der Kommunalverfassung des Landes, sie gehört somit nicht in die Hauptsatzung.
Zu 2. Das Recht des Vereins sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung zu wenden ergibt sich aus § 14 in Verbindung mit § 17 der Kommunalverfassung MV (… zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten), es bedarf auch hier keiner Regelung in der Hauptsatzung.
Zu 3. Die Regelung welche Aufgaben dem Bürgermeister direkt zugewiesen werden obliegt allein der Gemeindevertretung § 22 Abs. 2 KV MV…..die Gemeindevertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss eine Übertragung auf… den Bürgermeister stattgefunden hat; welche Angelegenheiten nicht übertragen werden können regelt Abs. 3 abschließend.
Die Tagesordnung zur Sitzung setzt der Bürgermeister fest, eine Angelegenheit muss auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn es ein Mitglied der Gemeindevertretung oder der Bürgermeister beantragt (§ 29 Abs. 1 KV MV), die Vorbereitung der Beschlüsse und Entscheidungen der Gemeindeorgane (das sind Bürgermeister und die Gemeindevertretung) bereitet das Amt im Einvernehmen mit dem Bürgermeister vor ( § 127 Abs. 1 KV MV) .

Mit freundlichen Grüßen
Christine Schubbe

gestern

Ob ein Gemeindevertreter von Vertretern Ihres Vereins oder anderen Privatpersonen fotografiert werden möchte erfragen Sie bitte bei den betreffenden Personen, da jeder grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Ich für meine Person möchte nicht fotografiert werden.

dazu Kommunalverfassung M/V
§29/5

13.Juli 2011

Nordkurier heute 1. Juli 11 50h

wir werden die Verweise auf die KV prüfen.

Spontan: Warum handelte die GemeindeVertretung dann seit Anbeginn gegen die Kommunale Verfassung in Sachen Umwelt, Natur und Denkmalschutz(so in ihrer Internetausgabe), warum handelte der Bürgermeister durchgehend aus eigenen Entschlüssen ohne Votum der Gemeinde, deren Beschlüsse er sich danach einholte oder gar nicht. Also sind wohl verbindliche Regeln in der Hauptsatzung dringend lokal und aktuell festzulegen.


Zur Kommentierung der Fotografiererlaubnis siehe unten
KV 2011

wir berichten für LETTRE Intern. Berlin