München - Neue Verwirrung um das Erbe des in der vergangenen Woche gestorbenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt. Wie das Amtsgericht München mitteilte, ist ein zweites ergänzendes Testament aufgetaucht. Bislang war nur der Inhalt des ersten Dokuments, das auf den 9. Januar 2014 datiert ist, bekannt gewesen. Das zweite Testament stammt vom 21. Februar dieses Jahres, wie Gerichtspräsident Gerhard Zierl am Dienstag mitteilte. Darin würden einige Konkretisierungen vorgenommen.

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Beide Dokumente sind notariell beglaubigt und wurden dem Gericht vom selben Notar aus Baden-Württemberg übermittelt. Gurlitt hatte dort nach einer Herzoperation mehrere Wochen in einer Klinik gelegen.

auffällig der Beweiss-Drang des Gerichts und aller Medien-Fragen nach notariellen Amtsvorgängen und Bestätigung im privaten Bereich des Testaments.

Nur nach der angeblichen Übergabe des gesamten Bildbesitzes unter die Proveniez-Kontrollen des Staates weiter keine Angaben und Fragen zu notariellen Bestätigungen von Unterschrift oder medizinischem Befund der Zurechnungsfähigkeiten. Auch die Ausfuhr national wichtiger Güter wird erst jetzt bedacht. Die Fragen nach Souveränität und Freiheit und Recht stehen deutlich und drängend im Raum.