FAZ
die Radbruchsche Fomel des jüdischen Kunsthandels zwischen 1933 und 1945 in Deutschland und in deutschem Herrschaftsgebiet lautet in R. Lauder'scher Version:

Alle Kunst, aus jüdischer Hand zwischen 1933 und 1945, wechselte verfolgungsbedingt den Besitzer uns ist herauszugeben.

Alle Kunst die von den Nazis verfolgt wurde ist jüdische Kunst der Auschwitz-Ara und ist zurückzugeben.

d.h. im Zweifelsfall: die Juden haben immer Recht.
Wir brauchen dafür kein neues Gesetz und keine eigene Kommission

Wichtig sind: die Vermittlung, der interkulturelle Diskurs was ist Kunst und wozu, und dann die Öffentlichkeitsarbeit, die Medien, denn was waren die Bilder vorher wert.