Am 19. November 2013 kündigte der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz der Staatsanwaltschaft Augsburg an, dass die im rechtmŠ§igen Eigentum von Cornelius Gurlitt stehenden Kunstwerke diesem unverzüglich zur Zurückcknahme angebotenÒ werden.[56]
Vorwurf der Politischen Strafjustiz[Bearbeiten]
In einem Aufsatz in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wirft Volker Rieble der Staatsanwaltschaft Augsburg vor, im Fall Gurlitt die Rechtsstaatlichkeit zu pervertieren. Er spricht der Beschlagnahme der Bilder und ihrer Veršffentlichung im Internet jegliche rechtstaatliche Grundlage ab. Die Staatsanwaltschaft habe keine politischen Aufgaben zu erfŸllen und sei nicht berufen, die wahren EigentŸmer von Kunstwerken zu ermitteln. In einem Rechtsstaat sei es fŸr die Staatsanwaltschaft všllig irrelevant, ob Eigentums- und BesitzverhŠltnisse politische Fragen aufwŸrfen; sie habe mit zivilrechtlichen AnsprŸchen grundsŠtzlich nichts zu tun. Sie dŸrfe weder potentielle Anspruchsberechtigte Ÿber die Existenz der Bilder informieren (weil sie damit das Strafverfahrensgeheimnis breche) noch gar eine Bilderliste ins Internet stellen, und so jedermann Ÿber die Vermšgenslage informieren und das Risiko von Herrn Gurlitt steigern, Opfer eines Gewaltverbrechens zu werden. Der Vorschlag der Bundesjustizministerin im Falle eines Verzichts das Strafverfahren einzustellen sei obszšn. So wŸrden nur Diktaturen Strafverfahren ausnŸtzen. Der Rechtsstaat und die Grundrechte müssten die Staatsgewalt gerade dann zügeln, wenn sie zum guten Zweck und mit Zustimmung der Bevölkerungsmehrheit über das Individuum herfalle.[11]
>>>>>>

wieso populistisch.

Das Volk will das nicht. Wem also dient man sich hier an. B. gibt die Antwort zum Ganzen. Da auch liegt der Schlüssel zum Zögern des Augsb. Staatsanwalts und sein Fehlgriff ins Ungesetzliche. Und da auch beginnt unser gerechtes Aufbegehren endlich. An der Frage der Kunst. Wo sonst. Wem sie gehört. Uns. Aus uns für uns.

den öffentlichen Räumen aber. Hier.