Die Welt
Artikel vom 12.01.2014 / Ausgabe 2 / Seite 14

Das Erbe der Konsorten
Sven Felix Kellerhoff

In dieser Woche berät ein Schiedsgericht über den legendären Welfenschatz, den einst die Nazis kauften. Nachkommen jüdischer Händler erheben Anspruch auf die unschätzbaren Kleinodien. Doch nun gerät ihre Argumentation ins Wanken


Wer hart verhandelt, braucht starke Nerven Ð und gute Informationen. Saemy Rosenberg hat beides. Er will den maximalen Preis herausholen fŸr den Schatz, den er anbieten kann. Es geht um 42 religišse Kleinodien aus dem Mittelalter, den Welfenschatz. Es ist der grš§te Kunstdeal der 30er-Jahre, und Saemy Rosenberg ist VerhandlungsfŸhrer der VerkŠufer. Geschickt nutzt der KunsthŠndler die Situation: Er weigert sich 1934/35 Ÿber Monate hinweg, eine Forderung zu beziffern. Stattdessen versucht er, seine GesprŠchspartner zu einem verbindlichen Angebot zu drŠngen.
Januar 2014: Fast 80 Jahre spŠter stehen Rosenbergs Verhandlungen im Mittelpunkt einer heftigen Auseinandersetzung. Mehrere AnwŠlte verlangen im Namen von Nachkommen Rosenbergs und anderer von der Stiftung Preu§ischer Kulturbesitz die Herausgabe des Schatzes. Als einzigartiges Konvolut ist er zwar im Prinzip unschŠtzbar wertvoll. Doch auf dem Kunstmarkt dŸrften sich wohl Interessenten finden, die insgesamt bis zu 400 Millionen Euro bezahlen wŸrden.
Am Mittwoch steht die Angelegenheit auf der Tagesordnung der Limbach-Kommission, die von der Bundesregierung als Schiedsgericht in Restitutionsfragen eingesetzt ist. Zu ihren Mitglieder gehšren, neben der ehemaligen PrŠsidentin des Bundesverfassungsgerichtes Jutta Limbach auch Richard von WeizsŠcker, der Historiker Reinhard RŸrup und weitere Persšnlichkeiten. Sie stehen vor einer schwierigen Entscheidung. Auf den ersten Blick scheinen die AnwŠlte alle Argumente auf ihrer Seite zu haben. Doch sucht man die Archive auf, in denen sich Akten zu dem Deal erhalten haben, zeigt sich rasch: Ausgerechnet dieses GeschŠft zwischen einem jŸdisch-deutschen Konsortium und den Nazi-Behšrden lief sauber ab.
FrŸhjahr 1935. Der 41-jŠhrige Saemy Rosenberg wei§, mit wem er verhandelt Ð obwohl der Kaufinteressent zur Verschleierung seiner IdentitŠt gleich zwei UnterhŠndler eingesetzt hat. Die Dresdner Bank soll als TreuhŠnder das GeschŠft abwickeln, genauer gesagt ihr Vorstandsmitglied Samuel Ritscher. Und die Bank hat den Berliner KunsthŠndler Alfons Heilbronner beauftragt, mit Rosenberg zu verhandeln. Doch Heilbronner hŠlt zugleich mit 2,5 Prozent einen Anteil am Konsortium. Au§erdem hat Rosenberg von seinem Bruder Jakob, der als Kustos des Berliner Kupferstichkabinetts im Neuen Museum arbeitet, erfahren, dass der Staat der Interessent ist: In den HŠusern auf der Museumsinsel ist es FlurgesprŠch, dass Preu§ens Finanzministerium Expertisen zum Welfenschatz angefordert hat.
In Nazi-Deutschland sind zu dieser Zeit die meisten jŸdischen Beamten bereits zwangsweise entlassen worden. FŸr jŸdische €rzte und AnwŠlte gilt faktisch ein Berufsverbot. Trotzdem verhandelt im FrŸhjahr 1935 ein mit Sondergenehmigung weiter amtierender jŸdischer Bankvorstand Ÿber einen jŸdischen KunsthŠndler mit dessen jŸdischem Kollegen Ÿber einen in den Augen der NSDAP "všlkisch" bedeutsamen Kunstschatz. Die goldenen Kreuze, Reliquiare und TragaltŠre, teilweise bis zu 900 Jahre alt, liegen in Sicherheit in einem auslŠndischen Tresor, au§erhalb des Zugriffs der deutschen Behšrden. Monatelang korrespondieren Rosenberg und Heilbronner, um einen fŸr beide Seiten akzeptablen Preis zu finden.
Das ist nicht einfach. FŸr den gesamten Bestand von 82 StŸcken hatte das Konsortium aus mindestens acht Partnern 7,5 Millionen Reichsmark (RM)an die klamme Verwaltung der Welfen gezahlt. Von der Kaufkraft heute entspricht das einer Summe von 150 Millionen Euro. Doch es war eine Fehlinvestition, wie sich bald herausstellte. Denn im Oktober 1929 platzte an der Wall Street die Blase auf dem Aktienmarkt, und eine schwere Wirtschaftskrise erfasste die Welt. Keine gute Zeit, um Kunstwerke mit Gewinn zu verkaufen. Und allein darum ging es: Laut Kaufvertrag waren die Konsortiumsmitglieder "nicht berechtigt, die gekauften GegenstŠnde ganz oder teilweise selber zu behalten, sondern vielmehr verpflichtet, sich in jeder Weise um einen Verkauf zu bemŸhen". Das Welfenhaus hatte faktisch nur das Verkaufsrisiko an das Konsortium abgetreten, zu gŸnstigen Bedingungen: An jedem Verkaufserlšs Ÿber 7,5 Millionen RM hinaus sollte die Adelsverwaltung beteiligt werden, mit einem Drittel fŸr die ersten anderthalb Millionen und immerhin mit einem Viertel an hšheren Gewinnen. ZuzŸglich Zinsen.
Der "schwarze Freitag" in New York aber machte den Investoren einen Strich durch die Rechnung. Auf den Verkaufsausstellungen, die Rosenberg sowie seine Kollegen Zacharias Hackenbroch und Julius Goldschmidt 1930/31 in den USA organisierten, konnten nur 40 Ð meist kleinere Ð StŸcke abgesetzt werden. Zwar Ÿber dem Einkaufspreis, aber insgesamt unbefriedigend. In Deutschland konnte keine Regierung es wagen, ein millionenschweres Angebot fŸr Kunst zu machen, wŠhrend die Massenarbeitslosigkeit Menschen scharenweise in den Hunger trieb. Deshalb wurden die verbliebenen 42 StŸcke des Schatzes erst einmal eingelagert; mindestens eines, vermutlich aber mehrere der Konsortiumsmitglieder machten ihre Verluste aus dem GeschŠft steuerlich geltend.
Erst die Erholung Deutschlands im zweiten Halbjahr 1933, beschleunigt durch das rŸcksichtslose Vorgehen der NSDAP, brachte wieder Bewegung in die festgefahrene Sache. Denn mit neuem Selbstbewusstsein drŠngten mehrere Kunstexperten und auch Kommunalbeamte wie der deutschnationale OberbŸrgermeister von Hannover, Arthur Menge, die Regierung dazu, den Welfenschatz zu kaufen. Doch Adolf Hitler lie§ solche VorschlŠge kŸhl bescheiden: "Leider" sei es nicht mšglich, Mittel der Reichskanzlei zur VerfŸgung zu stellen. ZustŠndig seien das Innen-, das Wissenschafts- und das Propagandaministerium, mšglicherweise auch das Land Preu§en. Dessen Finanzminister Johannes Popitz Ÿbernahm schlie§lich die Koordination.
Um Ÿberhaupt erst einmal ins GesprŠch zu kommen, lŠsst das Konsortium Ende 1933 durchsickern, man kšnne "unter den Ankaufspreis heruntergehen", sofern "ernsthaft an den Ankauf gedacht wŸrde". Es ist klar, dass es keinen anderen Interessenten gibt als die deutschen Behšrden. Rosenbergs Mitstreiter Hackenbroch, ein erfahrener Verhandler, versichert einem Bekannten im Frankfurter Kunstgewerbemuseum, "dass die Besitzer auch im Preis jederzeit entgegenkommen werden".
Das ist der Kšder, und die andere Seite bei§t zu: Popitz beauftragt die Dresdner Bank, in Kontakt mit dem Konsortium zu treten. Die perfekte Besetzung dafŸr ist Samuel Ritscher, bis Mitte 1933 der eigentlich starke Mann des Instituts. Obwohl jŸdischen Glaubens, amtiert er als "geschŸtzter Nichtarier" weiter im Vorstand und reprŠsentiert die Bank in zahlreichen AufsichtsrŠten. Es beginnt ein zŠhes Tauziehen. VerhandlungsfŸhrer des Konsortiums ist Rosenberg, der schon 1934 seine Kunsthandlung nach Amsterdam verlegt hat, mit einer Filiale in London.
In den konkreten GesprŠchen zeigt er sich hartleibig: Mit stŠhlernen Nerven fordert er wieder und wieder ein Angebot der Kaufinteressenten. Der einzige Preis, den er nennen kšnne, seien sieben Millionen Reichsmark fŸr die restlichen 42 StŸcke des Schatzes Ð eine viel zu hohe Summe, wie allen Beteiligten klar ist. †ber Monate hinweg gibt es keine AnnŠherung, dann zeichnet sich ein Entgegenkommen ab: "Schlie§lich konnte ich erreichen, ein Angebot auf einer niedrigeren Basis als der erwŠhnten herauszuholen", schreibt Alfons Heilbronner am 8. April 1935 an Ritscher, "da ich Herrn Rosenberg Ÿberzeugen konnte, dass es sich hier um eine in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht wiederkehrende Chance handele." Rosenberg habe in diesem Sinne auf die Konsorten eingewirkt und mitgeteilt, "dass er nunmehr in der Lage sei, mir ein Angebot zum Preise von fŸnf Millionen Reichsmark zu machen".
Das ist den potenziellen KŠufern immer noch zu viel. Die Dresdner Bank ist von Popitz angewiesen, Ÿber vier Millionen Reichsmark nicht hinauszugehen. Also gibt Heilbronner ein Gegengebot von 3,7 Millionen RM ab, das Rosenberg als zu niedrig ablehnt. Das Minimum seien 4,35 Millionen RM "netto Kasse"; er setzt eine Frist von gerade zehn Tagen. Parallel dazu erhšht das Konsortium den Druck: Inoffiziell erfŠhrt Hannovers OberbŸrgermeister Menge, dass der Schatz jetzt fŸr 4,25 Millionen RM angeboten werde. "Ich persšnlich wŸrde einen Kaufpreis von vier Millionen fŸr absolut tragbar halten, gegebenenfalls im Interesse der Stadt Hannover auch noch darŸber hinausgehen", schreibt Menge daraufhin und bekommt eine klare Antwort: "Ich muss Sie dringendst darauf hinweisen, dass jede weitere Befassung mit der fraglichen Kunstangelegenheit seitens Ihrer Person unterbleiben muss", weist Johannes Popitz ihn zurecht. "Andernfalls sind nachteilige Folgen nicht nur fŸr Hannover, sondern auch fŸr die ganze Angelegenheit unausbleiblich."
Entsprechend harte Worte wie gegenŸber dem deutschnationalen Kommunalpolitiker wŠhlt der preu§ische Finanzminister, der Anfang 1945 als Mitglied des Widerstandes gegen Hitler gehenkt werden wird, gegenŸber dem Konsortium zu keiner Zeit. Anders als die auf UnterstŸtzung der Staatsregierung angewiesene Stadt Hannover kann Popitz das Konsortium nicht unter Druck setzen. Denn der Schatz befindet sich im Ausland, und die Namen der Konsortiumsmitglieder sind nicht bekannt. Nur Hackenbroch, Goldschmidt und Rosenberg treten in Erscheinung.
Deshalb autorisiert Popitz jetzt eine konkrete Summe: 4,1 Millionen Reichsmark soll die Dresdner Bank anbieten, aber nicht "netto Kasse", sondern inklusive der Vermittlungsprovision fŸr Heilbronner in Hšhe von 100.000 RM. Saemy Rosenberg geht auf dieses Angebot ein; er hat erreicht, was er wollte: Innerhalb von vier Wochen steht der Kaufvertrag. Als Preis vereinbart werden 4,25 Millionen RM inklusive der Provision.
Davon sollen 3.371.875 RM an Hackenbroch Ÿberwiesen werden; fŸr weitere 778.125 RM kann sich Rosenberg in den Berliner Staatlichen Museen Kunstwerke aussuchen, die er fŸr mindestens zwei au§erhalb Deutschlands lebende Anteilseigner im Ausland verkaufen darf. Denn die Reichsmark ist nicht frei konvertierbar, und Ÿber genŸgend Devisen fŸr den Gegenwert von 18,75 Prozent der Anteile verfŸgt das Land Preu§en nicht. Am 14. Juni 1935 wird unterschrieben, der Welfenschatz ist rechtskrŠftig verkauft.
Dezember 1998. Bei einer Konferenz in Washington verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland, Kunstwerke zurŸckzugeben, die von den Nationalsozialisten ihren rechtmŠ§igen jŸdischen Besitzern geraubt oder unter Druck zu unangemessen niedrigen Preisen angekauft worden sind. Die "Washingtoner Prinzipien" binden nur šffentliche Kunstsammlungen, vor allem also die staatlichen Museen; fŸr einen Privatbestand wie den "Schwabinger Kunstfund" von Cornelius Gurlitt gelten sie nicht. Der Staat aber unterwirft sich, etwas vereinfacht ausgedrŸckt, einer Umkehr der Beweislast: FŸr alle Kunstwerke, die zwischen 1933 und 1945 jŸdischen EigentŸmern gehšrt haben und jetzt in Museen sind, muss auf Antrag von Nachkommen der ehemaligen EigentŸmer nachgewiesen werden, dass der Erwerb sauber war. DafŸr sehen die "Prinzipien" drei scheinbar eindeutige Kriterien vor: War der Kaufpreis angemessen? Haben die VerkŠufer den Erlšs erhalten? Und konnten sie darŸber frei verfŸgen?
Januar 2014. Stapelweise liegen der Limbach-Kommission Akten rund um das Welfenschatz-GeschŠft vor. Sie stammen aus verschiedenen BestŠnden, zum Beispiel aus dem Historischen Archiv der Dresdner Bank, dem Geheimen Preu§ischen Staatsarchiv, dem Stadtarchiv Hannover und dem Bundesarchiv. Doch auf die vermeintlich einfachen Fragen gibt es keine ebenso klaren Antworten.
War der Kaufpreis angemessen? Jedenfalls liegt die von Saemy Rosenberg akzeptierte Kaufsumme nicht allzu weit von dem Preis entfernt, den die drei KunsthŠndler nachweislich verlangt hatten: 4,35 Millionen RM "netto Kasse" hatte Rosenberg am 26. April angeboten, vereinbart wurden schlie§lich 4,25 Millionen RM inklusive der Vermittlungsprovision von 100.000 Reichsmark, also netto 4,15 Millionen RM Ein Abschlag von gerade einmal knapp 4,6 Prozent. Das spricht nicht dafŸr, dass hier unter Druck ein zu niedriger Preis vereinbart worden wŠre.
Haben die VerkŠufer den Erlšs erhalten? Es sind keine KassenbŸcher erhalten, wohl aber Zahlungsanweisungen. Eine Rechnung Ÿber 3,371 Millionen RM schickte Hackenbroch am 15. Juli 1935. Einen Tag spŠter wies Johannes Popitz diese Zahlung an, ebenso wie die †berweisung von 678.125 RM auf ein Sperrkonto. Das war der Gegenwert fŸr die Kunstwerke, die Saemy Rosenberg ausgesucht hatte und exportieren durfte.
BestŠtigt wird die Auszahlung der Summe an Hackenbroch durch ein Schreiben der Dresdner Bank vom 17. Juli 1935, durch einen Brief des Frankfurter WirtschaftsprŸfers August Herrgen vom 22. September 1935 und durch einen Aktenvermerk von Februar 1940, dem zufolge der Betrag im Haushalt verbucht worden ist. Alles spricht dafŸr, dass Hackenbroch die an ihn Ÿberwiesene Summe an die Konsortiumsmitglieder ausgezahlt hat. Als er am 9. August 1937 in Frankfurt stirbt, umfasst sein Nachlass jedenfalls eine fŸnf-, keine siebenstellige Summe. Jetzt allerdings greift die Gestapo ein und lŠsst Hackenbrochs Tochter Lucie, die in London lebt, ausbŸrgern, um ihr das Erbe vorzuenthalten.
Die AnwŠlte der Nachkommen bestreiten nicht, dass das Geld geflossen ist. Sie argumentieren aber, dass es darauf nicht ankomme und auch nichts zurŸckgezahlt werden mŸsse, weil der gezahlte Preis angeblich zu niedrig und der Verkauf unter Druck erfolgt sei. Doch das bestŠtigen die Akten gerade nicht.
Am selben 16. Juli 1935, an dem Johannes Popitz die Auszahlung an Hackenbroch anweist, bestŠtigt der deutsche Zoll die Ausfuhr von "altertŸmlichen KunstgegenstŠnden nach England, Gewicht 421,6 Kilogramm, Wert: 678.125 RM". Diese Lieferung ist in Rosenbergs Londoner Filiale angekommen, denn mehrere StŸcke werden wenig spŠter an Kunstsammler verkauft. Am wertvollsten ist ein Altarbild von Carlo Crivelli, einem venezianischen Maler der FrŸhrenaissance. Es wird Ende 1935 auf umgerechnet 273.000 Reichsmark geschŠtzt, knapp drei Jahre spŠter sogar auf 585.100 Reichsmark. Heute hŠngt es im Rijksmuseum in Amsterdam. Saemy Rosenberg ist zufrieden: Er schickt zum Dank einen kunsthistorisch bedeutenden Glaspokal als Geschenk nach Berlin. Zuvor hat er dem Chef des Berliner Schlossmuseums, Robert Schmidt, am 17. bis 19. Juli 1935 den Welfenschatz Ÿbergeben. Seither befinden sich die 42 Exponate im Besitz der Berliner Museen.
Das letzte Kriterium der "Washingtoner Prinzipien" lautet: Konnten die VerkŠufer frei Ÿber das Geld verfŸgen? Dazu gibt es kaum Informationen. Denn bis heute ist nicht bekannt, wie genau sich das Konsortium zusammensetzte. Fest steht, dass Hackenbroch und Rosenberg 1935 je 3,75 Prozent hielten, ihr Kollege Julius Goldschmidt 2,5 Prozent. Der Vermittler Alfons Heilbronner war mit ebenfalls 2,5 Prozent beteiligt. Daneben gab es offenbar drei Personen mit einem Anteil von jeweils 25 Prozent. Von ihnen ist aber nur einer mit Sicherheit bekannt: der Juwelier Hermann Netter, der in Frankfurt ein SchmuckgeschŠft betrieb. Mšglicherweise war auch der Frankfurter Bankier Willy Dreyfus Mitglied des Konsortiums. Gewiss beteiligt war, vielleicht mit den restlichen 12,5 Prozent, Fritz Mannheimer, Kunstsammler und Teilhaber der Bank Mendelsohn & Co; er lebte in Amsterdam.
Das Restitutionsbegehren geht im Wesentlichen auf Angehšrige von Rosenberg zurŸck. Deren AnwŠlte argumentieren, die drei KunsthŠndler seien die EigentŸmer des Schatzes gewesen; bei Netter und den anderen Beteiligten habe es sich nur um Investoren gehandelt. Deshalb fordern sie die Herausgabe des gesamten Schatzes; eventuelle AnsprŸche wŸrden sie dann separat regeln. Jedoch sah sich Saemy Rosenberg den Akten zufolge als GeschŠftsfŸhrer, nicht als EigentŸmer: Er verwies darauf, dass er mit dem Konsortium RŸcksprache halten mŸsse. Die genauen VerhŠltnisse klŠren kšnnte wohl nur der Konsortialvertrag von 1929, der aber bisher nicht aufgetaucht ist.
Die Stiftung Preu§ischer Kulturbesitz ist in einer schwierigen Position. Sie hat schon einige begrŸndete Restitutionsbegehren reibungslos umgesetzt. Doch die Forderung zum Welfenschatz ist nicht begrŸndet, jedenfalls nach gegenwŠrtigem Wissensstand. Als Indiz mag auch gelten, dass sich die Jewish Claims Conference, die seit ihrer GrŸndung 1951 die EntschŠdigungsansprŸche jŸdischer Opfer des Nationalsozialismus vertritt, aus diesem Restitutionsfall herausgehalten hat. Trotzdem kšnnten, wegen der vagen "Washingtoner Prinzipien" und des hohen moralischen Drucks, die AnwŠlte mit ihrem Verlangen durchaus Erfolg haben. Es hŠngt von der Limbach-Kommission ab.
DIE WELT

Nun gehts da los. Bis in die hintersten Provinzen
jetzt kennen wir die Namen. Alles von aussen
bestimmt.
Der Fall Gurlitt bringt es an den Tag.
Warten auf den Tod. Und das manipulierte Testament. Aus der Gewalt der "Betreunung"s-Drogen.

da stehts ganz offen: Die Polizei kam mit dem Krankenwagen. Mafia-Methoden. Danach war die Wohnung versiegelt. Der Mann abgeholt. Zur "Betreuung"(23.Dez.)

Offiziell hiess es alles OK: Der Mann schlief in seiner Wohnung und wir wollten nur mal nachschauen. Auf Wunsch seiner Verwandten. Gewaltsam, weil er nicht aufmachte. Der Papst nannte es eine "Räuberhöhle" und- trat ab. Er wusste zuviel. Nicht nur aus dem eigenen Haus.