Fazit in Sachen Gurlitt
von ludwig-muc Pro @ 10.12.2013 – 22:47:15
NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut!
Meiner Meinung nach, will das Augsburger Gericht durch die "Sicherstellung" von Gemälden bei Herrn Gurlitt einen Präzedenzfall in der Weise schaffen, das nicht nur derartiges Kulturgut, welches vornehmlich bei Juden beschlagnahmt usw. wurde, welches in dem Besitz von deutschen Museen oder staatlichen Einrichtungen ist für die Rückgabe sicher zu stellen, sondern auch solches, welches im Privatbesitz ist. Es ist mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit anzunehmen, daß dieser angestrebte Präzedenzfall nicht nur von der Politik, sondern auch höchstrichterlich sanktioniert wird, da mit Widerstand von seiten des Herrn Gurlitt so gut wie nicht zu rechnen ist.
Wie schon früher im blog geschrieben, besteht somit gegen jeden Deutschen (Haushalt) nicht nur ein Generalverdacht Kulturgüter aus den Anfängen des vergangenen Jahrhundert und früher als potentielles Raubgut zu besitzen, sondern er muß jederzeit damit rechnen Besuch, unter welchem Vorwand auch immer, von einem "Sicherstellungskommando" zu bekommen Wenn ich davon ausgehe, daß uns in den vergangenen Wochen mehrere "Experten" vesuchten plausibel zu machen., daß man zwar Besitz aber kein Eigentum an Kunst erwerben kann, dann verstehe ich wohl das Bestreben von der Kunsthistorikerin Frau Vanessas Voigt richtig, eine "Bundeserfassungstelle für Kunst in Privatbesitz" einzurichten (unverdächtig: eine Art Max Plank Institut). An der Verarbeitung einer entsprechenden "Datenfülle" wird es kaum scheitern und folgerichtig an "Strafverfahren" auch nicht!.
Ob sich die Augsburger auch dieserhalb in die Schweiz, wo
derartiges Kulturgut schon lange gehandelt wird und wurde, wagen?

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Tags: Kunst und Justiz
Wieder ein bayerischr Justizskandal?
von ludwig-muc Pro @ 09.12.2013 – 11:40:00
Der „Verdacht auf Steuerhinterziehung“ oder die große Lüge der Justizt?!
Vorbemerkung:
Artikel 106(3) der Verfassung des Freistaates Bayern besagt:“Die Wohnung ist für jedermann eine Freistätte und unverletzlich“.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sieht unter den Grundrechten in Artikel 13(1) vor: „Die Wohnung ist unverletzlich“. Und in Artikel 19(2) in keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden“.
Zur Sache Gurlitt:
Als Miteigentümer und Mitbewohner des Hauses Artur Kutscher Platz 1 bin ich sowohl durch den Gerichtsbeschluss auf Wohnungsdurchsuchung wegen – was bis jetzt nicht relativiert wurde – des Verdachts auf unrechtmäßige Steuerverkürzung und des Verdachts auf Steuerbetrug direkt und indirekt in meiner Ausübung als Miteigentümer und den vollen Genuß des Hauses und meiner Wohnung beeinträchtigt.
Unser Haus wurde seitens des Gerichts seit längerem „beschattet“ um festzustellen, ob Herr Gurlitt auch wirklich zu Hause ist! Als man sich dessen sicher war, erfolgte der „Zugriff“.
Offensichtlich wurde die damalige Hausmeisterei, von den Personen welche die für die Durchsuchung Einlaß in unser Haus forderten, - schreiben wir es vorsichtig – überrumpelt und zum Schweigen über den Vorgang verpflichtet. Nichts dergleichen wurde so dem Hausverwalter und dem Verwaltungsbeirat gemeldet.

Der Umfang einer Haus-bzw. Wohnungsdurchsuchung aus vorgenannten Gründen beschränkt sich sachlicher Weise auf die Durchsicht und ggf. Beschlagnahme von Belegen, welche das Finanzgebaren des Delinquenten
betrifft. Als Fachleute werden z.B. Wirtschaftprüfer, Steuerfachleute etc. bei einer Durchsuchung beigezogen. Das war, nach den bisherigen - einem interessierten Zeitgenossen wie mich – Veröffentlichungen nicht zu entnehmen.

Was bei Herrn Gurlitt in dieser Hinsicht gefunden und beschlagnahmt wurde, erscheint bis dato nicht in den Medien. Allenfalls die Beschlagnahme, schreib Sicherstellung, einer umfangreichen Gemäldesammlung, welche in gewissen Fremdländern für Furore sorgt. Der Causalzusammenhang dieser Sicherstellung und des Verdachts auf Steuerhinterziehung ist unklar – bis jetzt noch? Und wird er nicht schnellstens aufgeklärt, gibt es ihn nicht!
Da wurde Verlautbart, man habe Herrn Gurlitt eine Psychologin während des Vorgangs zur Seite gestellt um einen Suizid zu verhindern. Wer war diese Psychologin? Was war über Herrn Gurlitt medizinisch bekannt um solch eine Betreuung von vorneherein zu organisierte? Ist es die „Fürsorge“ welche vor dem Rechtsausschuss vorgetragen wurde?
Nicht nur ein Achtzigjähriger ist benommen bis paralysiert, wenn er plötzlich einem „Überfallkommando“ in seiner Wohnung gegenüber steht.
Offensichtlich wird nun einer Person die Angelegenheit zu mulmig und sie tritt mit einer höchst interessanten Geschichte an die Öffentlichkeit. Es ist die „Kunsthistorikerin Frau Vanessa Voigt“, die bei der „Sicherstellung“ fachberatend zugegen war. Warum Frau Voigt? Sie war dem Gericht bekannt, weil sie in ihrer Doktorarbeit über Gurlitt Vater geforscht hatte, den Kunsthändler Hildebrand Gurlitt!
Also war die „Sicherstellung“ aus langer Hand vorbereitet, da der Verdacht nicht auf Steuerhinterziehung etc. sondern aus anderen Gründen bestand und der Verdacht auf Steuerhinterziehung den einfachsten Weg zum Zutritt zur Gurlittwohnung verschaffte.
Bekam nun Frau Voigt „kalte Füße“ wenn dieser Vorwand nun herauskommt und sie Beihilfe zum Verfassungsbruch durch das Gericht und die Staatsanwaltschaft leitstete?
Hier im Haus wird nun geprüft, ob man dieserhalb gegen Augsburg Klage einreichen soll.


Art: Frau Voigt, Sie waren die erste Kunsthistorikerin, die die Sammlung Gurlitt gesehen hat. Wie sind Sie zur Räumung in die Wohnung von Cornelius Gurlitt gekommen?
Vanessa Voigt: Das war am ersten Tag der Durchsuchung. Die Beamten wussten nicht, was sie erwartet, sie hatten nach Bargeld gesucht. Dann haben sie Kunstwerke entdeckt, die Zollfahnder haben mich aufgrund meiner 2007 erschienen Dissertation im Netz gefunden und mich kontaktiert. Als ich am ersten Tag in die Wohnung kam, war mir nicht klar, was dem Mann vorgeworfen wird. Sie hatten wohl Angst, dass er weitere Bilder verkauft.
Sie haben mit Cornelius Gurlitt gesprochen?
Ich habe ihm erklärt, wer ich bin und dass die Kunst gut untergebracht aufgehoben wird, in klimatisch geschützten Räumen. Er war völlig entrückt von der Realität. Man hatte das Gefühl, dass er überhaupt nicht damit zurechtkommt, dass auf einmal soviele fremde Menschen in seinem privaten Bereich sind. Er lebte sehr zurückgezogen und einsam. Ich bin zu ihm gegangen und habe mich vorgestellt – das denke ich ist ja das mindeste. Ich habe ihm gesagt, wer ich bin, warum ich gerufen wurde und dass ich über seinen Vater geforscht habe. Aber er hat das nicht wahrgenommen. Er war paralysiert. Mich hat dieser Gesamtzustand schon nachdenklich gestimmt.
Wie haben Sie sich während der Räumung die Kunst angeschaut?
Als wir kamen, war es noch keine Räumung. Die Beamten hatten gerade die Kunst entdeckt. Für uns ging es darum zu sichten, wie viel da ist und wie die Kunst gelagert war.
Wer war noch dabei?
Eine Kollegin aus der Pinakothek.
Sie sind also in das Zimmer mit der Kunst gegangen?
Ja, genau. Die Grafiken waren in einem Grafikschrank, die Gemälde in einem Regal untergebracht.
Was haben Sie gesehen?
Viel Grafik. Und ich habe den Liebermann gesehen und Bilder von Kokoschka. Den Matisse ausgerechnet nicht. So wie Cornelius Gurlitt später beschrieben hat, befand sich dieser in einem Schrank. Wir haben uns einige Gemälde angeschaut, aber ich habe den wirklichen Hintergrund der Aktion nicht verstanden. Es war schnell klar, dass es sich zum Großteil um "Entartete Kunst" handelt. Ich bin aber ehrlich gesagt nicht lange dageblieben.
Warum?
Mir hat sich der Sinn der Aktion nicht erschlossen.
Sie sind gegangen?
Ja. Die Beamten wollten ohnehin eine Kunstspedition beauftragen, um die Bilder abzutransportieren.
Was ging ihnen beim Verlassen der Wohnung durch den Kopf?
Ich war verdutzt, dass dieser Mann hier in unmittelbarer Nähe lebt und sich seine Kunst hier befindet. Das war das, wonach ich im Zuge meiner Dissertation gesucht habe. Aber ich war eben doch sehr überrascht von der Vorgehensweise, die ganze Sammlung abzutransportieren. Ich habe das nicht verstanden. Selbst wenn jetzt herausgefunden wird, dass Raubkunst darunter ist und man im Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorwirft.
Hatten Sie das Gefühl, einen "Kunstschatz" entdeckt zu haben?
Nein. Das war eine Bildersammlung, und zwar von Hildebrand Gurlitt. Cornelius Gurlitt ist kein Sammler, er hat die Bilder seines Vaters verwahrt. Sein Antrieb war, das zusammenzuhalten, wie sein Vater hinterlassen hatte. Von einem Schatz zu sprechen, finde ich nicht realistisch.

wie sie ihre grossen Toten ehrten war ihr Zeichen.

und was von uns bleibt.