Fazit in Sachen Gurlitt
von ludwig-muc Pro @ 10.12.2013 – 22:47:15
NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut!
Meiner Meinung nach, will das Augsburger Gericht durch die "Sicherstellung" von Gemälden bei Herrn Gurlitt einen Präzedenzfall in der Weise schaffen, das nicht nur derartiges Kulturgut, welches vornehmlich bei Juden beschlagnahmt usw. wurde, welches in dem Besitz von deutschen Museen oder staatlichen Einrichtungen ist für die Rückgabe sicher zu stellen, sondern auch solches, welches im Privatbesitz ist. Es ist mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit anzunehmen, daß dieser angestrebte Präzedenzfall nicht nur von der Politik, sondern auch höchstrichterlich sanktioniert wird, da mit Widerstand von seiten des Herrn Gurlitt so gut wie nicht zu rechnen ist.
Wie schon früher im blog geschrieben, besteht somit gegen jeden Deutschen (Haushalt) nicht nur ein Generalverdacht Kulturgüter aus den Anfängen des vergangenen Jahrhundert und früher als potentielles Raubgut zu besitzen, sondern er muß jederzeit damit rechnen Besuch, unter welchem Vorwand auch immer, von einem "Sicherstellungskommando" zu bekommen Wenn ich davon ausgehe, daß uns in den vergangenen Wochen mehrere "Experten" vesuchten plausibel zu machen., daß man zwar Besitz aber kein Eigentum an Kunst erwerben kann, dann verstehe ich wohl das Bestreben von der Kunsthistorikerin Frau Vanessas Voigt richtig, eine "Bundeserfassungstelle für Kunst in Privatbesitz" einzurichten (unverdächtig: eine Art Max Plank Institut). An der Verarbeitung einer entsprechenden "Datenfülle" wird es kaum scheitern und folgerichtig an "Strafverfahren" auch nicht!.
Ob sich die Augsburger auch dieserhalb in die Schweiz, wo
derartiges Kulturgut schon lange gehandelt wird und wurde, wagen?
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Tags: Kunst und Justiz
Wieder ein bayerischr Justizskandal?
von ludwig-muc Pro @ 09.12.2013 – 11:40:00
Der „Verdacht auf Steuerhinterziehung“ oder die große Lüge der Justizt?!
Vorbemerkung:
Artikel 106(3) der Verfassung des Freistaates Bayern besagt:“Die Wohnung ist für jedermann eine Freistätte und unverletzlich“.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sieht unter den Grundrechten in Artikel 13(1) vor: „Die Wohnung ist unverletzlich“. Und in Artikel 19(2) in keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden“.
Zur Sache Gurlitt:
Als Miteigentümer und Mitbewohner des Hauses Artur Kutscher Platz 1 bin ich sowohl durch den Gerichtsbeschluss auf Wohnungsdurchsuchung wegen – was bis jetzt nicht relativiert wurde – des Verdachts auf unrechtmäßige Steuerverkürzung und des Verdachts auf Steuerbetrug direkt und indirekt in meiner Ausübung als Miteigentümer und den vollen Genuß des Hauses und meiner Wohnung beeinträchtigt.
Unser Haus wurde seitens des Gerichts seit längerem „beschattet“ um festzustellen, ob Herr Gurlitt auch wirklich zu Hause ist! Als man sich dessen sicher war, erfolgte der „Zugriff“.
Offensichtlich wurde die damalige Hausmeisterei, von den Personen welche die für die Durchsuchung Einlaß in unser Haus forderten, - schreiben wir es vorsichtig – überrumpelt und zum Schweigen über den Vorgang verpflichtet. Nichts dergleichen wurde so dem Hausverwalter und dem Verwaltungsbeirat gemeldet.
Der Umfang einer Haus-bzw. Wohnungsdurchsuchung aus vorgenannten Gründen beschränkt sich sachlicher Weise auf die Durchsicht und ggf. Beschlagnahme von Belegen, welche das Finanzgebaren des Delinquenten
betrifft. Als Fachleute werden z.B. Wirtschaftprüfer, Steuerfachleute etc. bei einer Durchsuchung beigezogen. Das war, nach den bisherigen - einem interessierten Zeitgenossen wie mich – Veröffentlichungen nicht zu entnehmen.
Was bei Herrn Gurlitt in dieser Hinsicht gefunden und beschlagnahmt wurde, erscheint bis dato nicht in den Medien. Allenfalls die Beschlagnahme, schreib Sicherstellung, einer umfangreichen Gemäldesammlung, welche in gewissen Fremdländern für Furore sorgt. Der Causalzusammenhang dieser Sicherstellung und des Verdachts auf Steuerhinterziehung ist unklar – bis jetzt noch? Und wird er nicht schnellstens aufgeklärt, gibt es ihn nicht!
Da wurde Verlautbart, man habe Herrn Gurlitt eine Psychologin während des Vorgangs zur Seite gestellt um einen Suizid zu verhindern. Wer war diese Psychologin? Was war über Herrn Gurlitt medizinisch bekannt um solch eine Betreuung von vorneherein zu organisierte? Ist es die „Fürsorge“ welche vor dem Rechtsausschuss vorgetragen wurde?
Nicht nur ein Achtzigjähriger ist benommen bis paralysiert, wenn er plötzlich einem „Überfallkommando“ in seiner Wohnung gegenüber steht.
Offensichtlich wird nun einer Person die Angelegenheit zu mulmig und sie tritt mit einer höchst interessanten Geschichte an die Öffentlichkeit. Es ist die „Kunsthistorikerin Frau Vanessa Voigt“, die bei der „Sicherstellung“ fachberatend zugegen war. Warum Frau Voigt? Sie war dem Gericht bekannt, weil sie in ihrer Doktorarbeit über Gurlitt Vater geforscht hatte, den Kunsthändler Hildebrand Gurlitt!
Also war die „Sicherstellung“ aus langer Hand vorbereitet, da der Verdacht nicht auf Steuerhinterziehung etc. sondern aus anderen Gründen bestand und der Verdacht auf Steuerhinterziehung den einfachsten Weg zum Zutritt zur Gurlittwohnung verschaffte.
Bekam nun Frau Voigt „kalte Füße“ wenn dieser Vorwand nun herauskommt und sie Beihilfe zum Verfassungsbruch durch das Gericht und die Staatsanwaltschaft leitstete?
Hier im Haus wird nun geprüft, ob man dieserhalb gegen Augsburg Klage einreichen soll.
wie sie ihre grossen Toten ehrten war ihr Zeichen.
und was von uns bleibt.