Ansätze zu einer Form der Gewaltenteilung finden sich schon in der von Aristoteles und Polybios vertretenen Theorie der Mischverfassung. In der Staatsphilosophie taucht der Begriff aber erstmals in den Werken des englischen Philosophen John Locke und des französischen Barons Montesquieu in der Zeit der Aufklärung auf. In seiner staatstheoretischen Schrift De l’esprit des lois/Vom Geist der Gesetze (Genf 1748) stellte er den Grundsatz der Gewaltenteilung zwischen Legislative (gesetzgebende Gewalt), Judikative (richterliche Gewalt) und Exekutive (vollziehende Gewalt) auf.
Als politisches Programm verkündet wurde die Gewaltenteilung erstmals in der Verfassung der Vereinigten Staaten 1788 und als Checks and Balances bezeichnet. Anschließend fand die Gewaltenteilung auch in Frankreich, während der Aufklärung Verwendung.
Heute sind die Prinzipien der Gewaltenteilung in den meisten modernen Demokratien dem Verfassungstext nach verwirklicht. Je nach politischem System kann man eher von einer Gewaltenverschränkung als von einer Gewaltenteilung sprechen
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verkündet in Artikel 1 Satz 1:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Ursprünglich dem christlichen Gedankengut der „Gleichheit vor Gott“ entnommen, entwickelte sich die Gleichheitsidee besonders seit der Aufklärung hin zur Forderung einer „Gleichheit vor dem Gesetz“ und wird in der französischen Revolution zum politischen Grundsatz, der die Beseitigung des Feudalismus und ungerechtfertigter sozialer Hierarchien befördern sollte. Als Gleichheitsprinzip bezeichnet man den naturrechtlichen Grundsatz, alle Menschen gleich zu behandeln wenn eine Ungleichbehandlung sich nicht durch einen sachlichen Grund rechtfertigen lässt. Auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften ist der Gleichheitssatz in den Art. 18 Absatz 1 und Art. 157 des AEU-Vertrags verankert. Zudem enthält Titel III der EU-Grundrechtecharta („Gleichheit“) mehrere Artikel (insbesondere Art. 20) zur Gewährleistung des Gleichheitssatzes.
S.Freud>>>>>>>>>>>>>>>>