Beschneidungen müssten vollkommen legal weitergehen dürfen, schreibt der Vorsitzende Henry Brandt in der «Bild am Sonntag». Es reiche nicht, Beschneidung nur straffrei zu stellen.dh. sie müsse gesetzlich verankert werden.

Also deutsches Gesetz werden.

 

Daraus gehe hervor, dass eine "urologisch-chirurgische Revision" der Beschneidung "in Vollnarkose" erfolgte. Nach dem neuerlichen chirurgischen Eingriff sei der Junge fŸr mehrere Tage auf eine Kinderstation gekommen, hei§t es in dem Bericht weiter. Drei Verbandswechsel hŠtten "in Narkose" stattgefunden. In dem Arztbrief stehe weiter, dass die freiliegende PenisoberflŠche und die Eichel "uneben, zerfressen und fibrinšs belegt" gewesen seien. Der Junge sei zehn Tage in klinischer BehandlungÊgewesen.Ê
Die medizinischen Details seien dem Kšlner Landgericht bekannt gewesen, bislang aber nicht der …ffentlichkeit, hei§t es in der FAS. Ein Gutachter, der vom Landgericht Kšln beauftragt worden war, habe dem Arzt, der die Beschneidung vornahm, bescheinigt, dass der Eingriff "nach den Regeln der Šrztlichen Kunst durchgefŸhrt" worden sei. Die Nachblutungen, so der Gutachter, seien mšgliche Komplikationen nachÊBeschneidungen.Ê
Das Landgericht Kšln hatte entschieden, die mit der Beschneidung einhergehene kšrperliche VerŠnderung des Kindes laufe dessen Interesse zuwider, "spŠter selbst Ÿber seine Religionszugehšrigkeit entscheiden zu kšnnen". Weiter hei§t es in dem Urteil zu dem muslimischen Jungen, auch sei das Erziehungsrecht der Eltern "nicht unzumutbar beeintrŠchtigt", wenn sie abwarten mŸssten, ob sich das Kind spŠter fŸr eine Beschneidung als "sichtbares Zeichen der Zugehšrigkeit zum Islam"Êentscheide.Ê
Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Freitag in Berlin, nach der Debatte Ÿber das Kšlner Beschneidungsurteil strebe die Regierung nun schnell "Rechtsfrieden" fŸr muslimisches und jŸdisches Leben in Deutschland an. "Verantwortungsvoll durchgefŸhrte Beschneidungen" mŸssten in Deutschland straffrei mšglich sein, sagte derÊRegierungssprecher.