mail aus Berlin
zur heutigen Seite:

peinlich offensichtlich.
die Verschiedenheit.
der Beschlüsse und Handhabungen.
zu den drei Wegen in N.
Motivationen der Entscheidungen.
ohne Rücksicht.
auf Natur- und Denkmalschutz.
Nutznießer.
Missbrauchte.
Geschädigte.
- keine Einladung an Investoren.
ohne die aber bald.
das Dorf.
am Ende sein wird.
statt.
sich mitreißen zu lassen.
von einem.
nach der Methode Camus'.
menschlich bleibend.
in der Gewissheit endloser Niederlagen.
tätig wie Sisyphos.
die Verzweiflung besiegend.
durch die Form.
die er ihr täglich gibt.

Nossendorf:

Ein Weg wird eingezogen und illegal gesperrt, um eine illegale Anrainer-Auffahrt einzuzäunen


Volksdorf:
ein gepflasterter Weg wird asphaltiert für 80 000 Euro, dass die Gemeinde pleite macht und die Steuern erhöht, im alleinigen Inteesse eines einzelnen Betroffenen mit besonderen Beziehungen.


Medrow:
und eine unnötige Wegrenovierung geschieht vor der Haustür der zwei Vorsitzenden des Gemeinderats.

 

Ein juristisches Gutachten zur Erhöhung der Gemeinde-Steuern
sagt nichts Gutes zu den Vorgängen. Ich werde den Sitz des Betriebes wieder nach München
verlegen und dort die Gewebersteuer und die so begründeten Grundsteuern in N. nicht zahlen.
Hier kann man mit einem Geschäft nicht leben. Einem Investor ein nicht zu empfehlender Ort.

 

 

 

Medrow, Rotdorn-Weg

wird als Kostenfaktor zur Erhebung höherer Steuern der Gemeinde (Gewerbe-und Grundsteuern)angegeben
Auf den Fotos am Ort ist ein Bedarf nicht ersichtlich, was und warum.

An ihm liegt der das Haus des Bürgermeisters mit seinem Betrieb, und er führt von dem Wohnhaus des Bürgermeister-Stellvertreters zu seinem Arbeitsplatz.

 

 

 

 

 


Mittwoch, den 30 März
aktualisiert 19:28h siehe unten

Volksdorf,


ein gepflasterter Weg unter dem Humus, soll asphaltiert werden für den Junior-Boss und Geschäftspartner des stellv.Gemeinderats-Vorsitzenden in Höhe von
80 000 Euro, dass die Gemeinde pleite macht und die Steuern erhöht.

Nossendorf 3 Wege
in den 3 Ortsteilen

(ein Gutachten)

Nossendorf, der Weg zur Kirche in zwei Abschnitten(A und B)

A) wurde unzugänglich gemacht, ohne Einziehung.dh.illegal - B)Der andere Teil des Weges wurde eingezogen, um eine Anrainer-Auffahrt zu befestigen(betonieen)und einzuzäunen. Dieser Anrainer ist ein Problem.....

§ 7 des Denkmal-Schutz-Gesetz M-V

Genehmigungspflichtige Maßnahmen

(1) Der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörden bedarf, wer

(2)in der Umgebung von Denkmalen Maßnahmen durchführen will, wenn hierdurch das Erscheinungsbild oder die Substanz des Denkmals erheblich beeinträchtigt wird.
(Kirche und Gutshaus/ und Hof unterstehen dem Denkmalschutz und sind eng benachbart, teilweie ohne gesetzmässigen Abstand)und dem Anblick und der direkten Berührung ausgesetzt)

siehe auch
Kreis-Bauamt Befestigungs-Vorschriften : 85% der Flächen dürfen nicht versiegelt(befestigt) sein.

 

...da er einen Weg von berwiegend öffentlichem Interesse abzäunteund seinem Grundstück zuschlägt, das mit den Regeln der Öffentlichkeit (Bauamt und Denkmalschautzgesetz) in Konflikt steht.
Die neuen Pfeiler am Friedhofs- und Kirchen-Eingang. Backstein plus Muschelkalkfugen
und vorher DDR Klinker

 

A
B

gefunden

alte Camus-Texte beim Aufräumen und Ordnen der Dinge. Aus der Zeit des Studiums.