Mittwoch, den 22. September

aktualisiert 19:28h

2003/4 Quitte
und Haus noch zugemauert
im Süden
Wenn hierfür die Rettung gewürdigt wird und so auch der der es tat, amtlich aus Schwerin und Demmin, also von Land und Kreis, und das gegenüber jemand der als ursprünglicher Erbe dies tat und gegen die Absichten des Staates vorherher, also gegen bewussten Verfall und nach Abtrennung der Gebäude von den Haus und Hof ernährenden Feldern, ohne Auftrag und finanzielle Stützung aus dem Leben, und zwar wie es heisst mit erwünschten Sinn, dann muss nochmal nachgedacht werden welcher das denn sein kann, wenn nicht blosse Erhaltung aus Komerzialiserung oder musealem Nutzen.
Der Befund
FAZ 2002
Der, der hier von offizieller Seite also gewürdigt wurde, gehörte seit 1945, dem berühmten Befehl der sowjetischen Besatzung (SMAD 124), zu den unerwünschten Personen auf unerlaubtem Besitz und Terrain, und in deutscher Version zu den Kriegstreibern, und sein Eigentum wurde zum Volkseigentum erklärt, aus dessen Verelendung es nun gerettet werden musste. Wenn er von den Feldern seines Vaters heute etwas wiedererwerben darf, dann aus "ehem. Volksbesitz" so den westdeutschen Juristen nach der Wende deklariert. Der vernichtende Fluch des Morgenthau wirkt über Generationen und Ideologen und ist im Eigentlichen abzuwehren mit dem Geist des anderen Denkens und Wirkens.
Und was gerettet wurde zum Wohle des Landes nun und mit Freude angenommen zur Pflege des Landeskulturerbes schriftlich erklärt, aus eigenem und erarbeitem Leben und Werk, das musste dem wüsten Befund am Ort und muss den Ämtern, also denselben, die nun würdigen, oft und noch immer abgetrotzt werden.
2006 als die Richterin vom Landgericht Neubrandenburg gegen die Schutzmassnahmen ihr Urteil fällte.
so 2005 oder siehe oben