noch aber sieht es hier so aus
Das heisst also der Eigentümer des Flurstücks 65/3 handelt mit Kenntnis des Gemeindeamtes ohne Gemeinderat wie wir wissen, und das Amt (?)liess Zäune, Tore, und Bestestigungen in Beton errichten ohne gesetzesmässig vorgeschriebene Einziehung des öffentlichen Weges.
"anderenfalls wäre die Sperrung gesetzeswidrig"- wie es nun ist- und veranlasst durch Bürgermeister und Amt(?)selbst. Und es müsste ordnungsbehördlich vorgegangen werden! also muss es! und zwar sofort.
Daraufhin schritt ich ein. Und hatte meine Gründe. Die der anderen sind: siehe unten.

Mittwoch, den 25.März
aktualisiert 18:06h

Postbez.Neubrandburg in den Besuchern über 3000 gestern an erster Stelle, die Wähler schauen zu.

siehe auch>

wer sind die Gemeindevertreter, wieviel kommen aus N., wieso können nicht hier Gehende einen Weg beurteilen, ob er erforderlich ist,wenn man Umfragen zur Entscheidung anführt. Welche wurden gefragt, Namen mit Adresse, alle anderen sind üngültig sagte der Bürgerm. jüngst zu einer Liste gegen seinen Zaun um den Teich. Der Pfarrer-das sehen wir noch extra-, wird hier kaum als Stimme zur Schliessung eines hoheitlichen alten Zugangs zu seiner Kirche benutzt werden dürfen, wenn es um anderes geht als um Abfälle.
Können Vertreter der Gemeinde aus einem anderen Ort ehrlich über die Gebräuche eines Ortes befinden. Da sie nicht wissen, dass die Zugänge systematisch oder aus Unkenntnis zugemacht wurden durch Bretter und Rasenaufschüttungen. Von einem Bürgermeister, der nicht von hier kommt und nicht dazu befragte, ob nämlich der Weg damit verlorengehen soll.
Das Ganze hat den Charakter einer Diktatur von Bretterzäunen, Weg-Einebenung und Verkäufen, die man nachträglich -nun aufmerksam geworden- versucht zu sanktionieren. Mir sagt man, sieh Dich vor, auch du brauchst sie noch, warum bist du überhaupt hier, wir lebten hier - aber wie, von wen gegängelt, zu wessen Nutzen. Und unter der Diktaur des Denkens es werde schon alles seine Richtigkeit haben und nur nicht auffallen. Das aber, was sie so vollbrachten und hinterliessen, ist eine Welt, die zusammenbrach mit Ursachen darum und nicht lebbar ist als Mensch unserer Kulturen und wie sie war und sein sollte. Auch denen vorlebbar, wenn sie nicht den Rest noch zumachen und zuschütten, und wir wissen wie das aussah.
neue Rosen kommen
und ihr Plan wo und welche.
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Und so sieht die offizielle Karte nun aus von dem, um was es geht. Leider ohne Einzeichnungen der schon befestigten Massnahmen. Die wegmüssen um eine Beschlussfassung nicht provokativ zu beeinflissen
Diesen Vorgarten hat auch die DDR nicht zugelassen, um den Durchgang auf breiter Öffnung freizuhalten. Alle Zäune und Sockel und Platten müssen weg. Um den alten Zustand wieder herzustellen.

Der Geräteschuppen X steht auf öffentlichem Grund und muss weg.Weil rechtswidrig.

Die Auffahrt ist in der Erde ist rechtwidrig und gehört beseitigt wiedie Zäune gegen die Strasse Barrkaden auf Kosten der Allgemeinheit.

Garage
aus Blech
x
wer an dieser Stelle zwischen zwei denkmalgeschützte Objekte sich ansiedelt, hat auf Ensemblecharakter zu achten. Er darf sich nicht wundern, wenn da besondere Aufmerksamkeit gilt. Sonst nicht kaufen.
wo ist das öffentliche Interesse im Sinne des vom Gestzgeber vorgeschriebenen Wohls, ausser jenem einen offensichtlichen Fehler schon durchgeführter Aneignung mit den Stimmen von ein paar anonymen Grillfreunden und einem auf das Problem der Müllentsorgung reduzierten Pfarrer zu verdecken. Hier wird öffentliches Gut ohne Gründe veräussert. Weder Geldnot noch Lasten oder Nachteile für irgendjemand stehen dem geforderten Wohl als Grundvoraussetzung entgegen.