Was aber, wenn ohne Auftrag und ohne Besitz einer ein Grundstück das ihm nicht gehört in eines anderen Besitz übergehen lässt, sich nachher den Auftrag holt, nach unbefugter Veränderung des Grundstücks, und bei den durch Veränderungen eingeschüchterten Abhängigen ohne Einblick der Öffentlichkeit.
Was aber, wenn ein "überwiegendes Wohl" nicht erkennbar ist. Und der Träger der Strassenbaulast(die Gemeinde) nicht unparteiisch unterrichtet wurde, denn der unberechtigter Verkäufer als Bürgermeister, will ja nur eine nachträgliche Genehmigung seiner unrechtmässen Handlung, dass ein ordentlicher Antrag zur Einziehung gar nicht möglich war.
Welcher halbwegs an öffentlichem Ansehen seines Tuns Interessierte will sich dafür stark machen, solche verdächtigen Handlungen annerkennend decken, durch Unterschrift. Und sich somit selbst in dubiose Geschäfte verwickeln. Kurz gesagt, wer will sich an sowas die Finger schmutzig machen. Kapitel unrechtässiges Aneignen und verschachern von öffentlichem Gut.Übernehmen Sie Herr Landrat. Ich werde dafür sorgen, dass alle zuschauen.