BVVG
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17041 Neubrandenburg
z.Hd. Frau Kanz
Nossendorf, den 3. Februar 08
Betr. Ihr Schreiben vom 25. Januar 08
MN52-1400-000501 32
Sehr geehrte Frau Kanz,
in der Annahme die Erklärung zur Insidereigenschaft routinemässig
zugeschickt zu finden, um nicht einseitig etwa einige, die das nichts angeht,
auszuschliessen, returniere ich das Papier das mich ansonsten nicht betrifft
ordnungsgemäss. Gleichzeitig aber muss ich gegen die leider wohl auch
routinemässig einführenden Worte des Begleitbriefes protestieren,
worin von "volkseigenen Vermögen" geschrieben wird, das es " zu
privatisieren " gelte, als wollte ich mich an jemandes anderem Besitz
bereichern, und dann noch etwa an dem der Allgemeinheit. Es handelt sich,
wie allen bekannt, im Gegenteil um des eigene und enteignete Gut, das als
Raub eines staatlichen Verbrechens 1946 im Osten, wie 1990 im Westen niemals
volkseigen war, trotz geschwärzter Grundbücher, und vielfach Gegenstand
gefinkelter Besitzumschichtungen mit epochaler Kulturvernichtung am Besitz
eines ganzen Volkes, und das daher auch nicht privatisiert wird, wenn der
Erbe des eigentlichen Eigentümers nach gründlichen Nachweis das
Raubgut nun höhnischerweise wieder erwerben muss, um es zu rekultivieren,
zumindest menschlicher oder natürlicher Nutzung zugänglich zu machen.
Das nur um den zynischen Gebrauch der Worte klarzustellen, wo wir sind. Dafür
können Sie nichts, aber es sollte doch und eventuell gelegentlich weiter
gesagt sein.Mit freundlichen Grüssen
H. J. Syberberg