
Diese
massiven Befestigungen von Eisen-Zäunen mit verschliessbaren Toren und Pflasterungen
Anlagen auf einem öffentlichen Weg sind illegal.
Es ist der öffentliche Weg zur Kirche und zum Friedhof für das Dorf.
Vor einiger Zeit erklärte das Amt Demmin Land
jeder können auf seinem Grund machen, was er wolle, und dieser Grund
sei von der Gemeinde verkauft, so schrien es die dortigen Bewohner jedem
ins
Gesicht. Nach Reklamation, denn als Eigentümer steht im Grundbuch die
Gemeinde und
beim Katasteramt gibt es die Flurkarten, dass es ein öffentlicher Weg
sei wie seit je, beim Landrat(Konieczny(Die Linke und neu)versicherte mir
das
Amt
Demmin
Land
(Frau
Schubbe) schriftlich,
die
Tore
würden
offen
sein
und
mit
Hinweis-Schildern
auf freien Durchgang
versehen. Diese Schilder wurden nie angebracht, dass man Zweifel haben darf
- an allem, was da erklärt wird.
Jetzt kommt die Post vom Amt Demmin(Frau Sch.), die Gemeinderatsitzung während
meiner Abwesenheit würde die Sache nachtraglich regeln, also richten, abnickend?


Was
ist daran illegal. Erstens, es ein alter Weg mit Gewohnheitsrecht
Zweitens,
selbst wenn ein Verkauf von öffentlichen Grund(Einziehung aus
Gründen des Gemeinwohls mit Rechfertigungspflicht), der als
Weg oder Strasse genutzt wird, auch nachträglich gutgefunden würde,
schreibt das Gesetz
eine
4 wöchige Frist zu öffentlichen Bekanntgabe mit
Einspruchsmöglichkeitenen der Bürger vor, vorher kein rechtskräftiger
Verkauf und also keine Befestigungen
zulässig.
Drittens,
und wenn im Rahmen der Flurneuordnung, wie hier beabsichtigt, ist bis zur Endvorlage
1 1/2 Jahre zu warten, mit Einspruchspristen usw. Vorher keine eigenmächtigen
Massnahmen erlaubt. Herr Beissheim/Herr Haupt in Altertreptow, Amt für Landwirtschaft,
aufgepasst.
Wenn
aber die Gemeinderatssitzung dem Bürgermeister nachträglich solche eigenmächtigen
Handlungen zubilligen sollte, würde die gemeinde auch die Regressforderungen
des Anwohnters W. dort auf sich lenken, wenn dieser nämlich im Glauben ermutigt,
alles sei in Ordnung zu diesen Baumassnahmen sich berechtigt gesehen. Der Bürgermeister
aber in der Pflicht des öffentlichen Amtes Schaden von jedemann abzuwenden
und das Wohl zu mehren, wird schwerlich Gründe finden, was denn hier aller
anderen Wohl denn sei, die da sonst gehen, wie die Kinder und seitjeher die
Alten und späteren Bürgen des Dorfes, und er wird nur Schaden herbeigeführt
haben
Dazu
kommt noch die Mitteilung, auch wenn ich zur Sitz geladen würde, dürfe ich
zur Sache nicht sprechen und fragen.
Die
Mitteilung es würde nun entschieden, gerade während meiner Abwesenheit, und
obwohl die Ratsmitglieder glaubten, das würde bis zu meiner Rückkehr als Berechtigter
Bürger und Anwohner, bis Januar also, aufgeschoben, macht stutzig, und lässt
nicht Gutes ahnen.
Und
wenn sie, auch in der Gemeinde, bestätigen was hier verscheuert wurde an öffentlichem
Gut -sie würden sagen nach Gutsherrnart, aber da weiss ich besser Bescheid,
so eben nie- ohne Nutzen für alle und nur mit Verlusten aus welchen Gründen
auch immer auf immer und von langher,dann müsste der Weg als Durchgang garantiert
bleiben und bis zu dieser Entscheidung zur freien Urteilsfindung der alte Zustand
wieder hergestellt werden, damit ohne Zwang die Mitglieder des Gemeinderats,
ohne Benachteiligung des Nachbarn, überhaupt imstande sind darüber nachzudenken
und zu urteilen. Im Übrigen, sollte der Druchgang als Durchschlupf neben dem
Verkauf als eingetragenes Recht im Grundbuch, wie die Entsorgung der Friedhofsabfälle,
mit Entfernung alle Behinderungen wie Tore und Einengungen und befremdener
Bodenmarkierungen am Ende stehen, so ist dessen Pflege aufwendiger, da wegen
der Enge nur per Hand möglich und der Gemeinde eine zusätzliche Last.
Der
einfache und unbehinderte Weg zu Kirche und Friedhof, früher noch zur
Schule dazu, ist als Ur-Recht eines Dorfes einzuklagen und ist als eherne Pflicht
dem
Träger
des Amtes
für
die Bürger abzuverlangen. Wohl dem Ort, der über diesen Weg noch
gehen kann. Und Fluch über den, der ihn warum auch immer verspielt. Man
sollte alles tun den rechten Weg zu erhalten und alles andere schnell vergessen.
illegal
auch
solche
beengenden Bauten
steht im Wege,
zu nahe
bei
Entfernung wer zahlt die guten Glaubes gemachten Investitionen?
Bei
Regress-Ansprüchen des Anliegers nach Abriss dieser illegalen Anlagen auf
öffentlichem Grund wegen falscher Auskünften von Seiten des Bürgermeisters
sollte sich die Gemeinde vorsehen
nachträglich
die Verantwortung zu übernehmen.
Und
wenn ab Ende keiner mehr in die Kirche geht, wie sonst könnte sowas ohne
Nachfrage an alle geschehen, auf den Friedhof müssen sie alle, und wenn
nicht vorher am Ende sie selbst. Nur der aus anderem Ort hier kann so handeln,
darum sollte
er der
letzte
sein, der
hier
sprechen dürfte. Diesen Weg aber in Ordnung zu halten, ist der einzige
Grund, der mich befugt macht hier zu sprechen. Von dem jetzigen Handel ist
einer begünstigt, vor allen anderen. Ich aber sage, wenn nur einer dagegen
wäre, stände es immer noch eins gegen eins, und man wäge die Gründe -jeder
für sich- dort und hier, was wohl für viele mehr ist.
2004
als wir begannen die Kirche wieder zugänglich zu machen.
Bei
der Gewichtung beider Interessen ist nicht uninteressant, dass der eine, der
sich
einfach so aus Laune einen Vorteil verschaffen will, aus schon immer allen
offenen Gründen, nicht ortsansässig von Geburt ist , indem er tief eingreift
in das System der alten Wege, die
selbst die
DDR
überlebten und das Entfernen des angrenzenden Teichs durch die Nazis. Und dass
auf der anderen Seite einer versucht als Hier-Geborener zurückgekommen diese
alten und geretten Wege
zu erhalten,
anderen zum Nutzen. Und es fragt sich was hat Werner S. davon, oder Werner
P und Lieselotte Sch. oder Mutter Lotte und Monika Schr. und all die Kinder
und Enkel auf dem Rasen um das Wasser nun wieder, wenn sie wissen, dass dieser
Weg nicht mehr ist. Und, wenn sie täglich ihn nicht gehen, so ist es doch eine
Einschränkung
von
Bewegungsfreiheit
und
-Rechten, ungefragt,
von einem, der davon offenbar nichts versteht zugunsten eínes andereren, der
sichs einfach nimmt.