Diese massiven Befestigungen von Eisen-Zäunen mit verschliessbaren Toren und Pflasterungen Anlagen auf einem öffentlichen Weg sind illegal.

Es ist der öffentliche Weg zur Kirche und zum Friedhof für das Dorf.

Vor einiger Zeit erklärte das Amt Demmin Land jeder können auf seinem Grund machen, was er wolle, und dieser Grund sei von der Gemeinde verkauft, so schrien es die dortigen Bewohner jedem ins Gesicht. Nach Reklamation, denn als Eigentümer steht im Grundbuch die Gemeinde und beim Katasteramt gibt es die Flurkarten, dass es ein öffentlicher Weg sei wie seit je, beim Landrat(Konieczny(Die Linke und neu)versicherte mir das Amt Demmin Land (Frau Schubbe) schriftlich, die Tore würden offen sein und mit Hinweis-Schildern auf freien Durchgang versehen. Diese Schilder wurden nie angebracht, dass man Zweifel haben darf - an allem, was da erklärt wird.

Jetzt kommt die Post vom Amt Demmin(Frau Sch.), die Gemeinderatsitzung während meiner Abwesenheit würde die Sache nachtraglich regeln, also richten, abnickend?

Freitag, den 12. Dezember

aktualisert 21:41H

Was ist daran illegal. Erstens, es ein alter Weg mit Gewohnheitsrecht

Zweitens, selbst wenn ein Verkauf von öffentlichen Grund(Einziehung aus Gründen des Gemeinwohls mit Rechfertigungspflicht), der als Weg oder Strasse genutzt wird, auch nachträglich gutgefunden würde, schreibt das Gesetz eine 4 wöchige Frist zu öffentlichen Bekanntgabe mit Einspruchsmöglichkeitenen der Bürger vor, vorher kein rechtskräftiger Verkauf und also keine Befestigungen zulässig.

 

Drittens, und wenn im Rahmen der Flurneuordnung, wie hier beabsichtigt, ist bis zur Endvorlage 1 1/2 Jahre zu warten, mit Einspruchspristen usw. Vorher keine eigenmächtigen Massnahmen erlaubt. Herr Beissheim/Herr Haupt in Altertreptow, Amt für Landwirtschaft, aufgepasst.
Wenn aber die Gemeinderatssitzung dem Bürgermeister nachträglich solche eigenmächtigen Handlungen zubilligen sollte, würde die gemeinde auch die Regressforderungen des Anwohnters W. dort auf sich lenken, wenn dieser nämlich im Glauben ermutigt, alles sei in Ordnung zu diesen Baumassnahmen sich berechtigt gesehen. Der Bürgermeister aber in der Pflicht des öffentlichen Amtes Schaden von jedemann abzuwenden und das Wohl zu mehren, wird schwerlich Gründe finden, was denn hier aller anderen Wohl denn sei, die da sonst gehen, wie die Kinder und seitjeher die Alten und späteren Bürgen des Dorfes, und er wird nur Schaden herbeigeführt haben
Dazu kommt noch die Mitteilung, auch wenn ich zur Sitz geladen würde, dürfe ich zur Sache nicht sprechen und fragen.
Die Mitteilung es würde nun entschieden, gerade während meiner Abwesenheit, und obwohl die Ratsmitglieder glaubten, das würde bis zu meiner Rückkehr als Berechtigter Bürger und Anwohner, bis Januar also, aufgeschoben, macht stutzig, und lässt nicht Gutes ahnen.
Und wenn sie, auch in der Gemeinde, bestätigen was hier verscheuert wurde an öffentlichem Gut -sie würden sagen nach Gutsherrnart, aber da weiss ich besser Bescheid, so eben nie- ohne Nutzen für alle und nur mit Verlusten aus welchen Gründen auch immer auf immer und von langher,dann müsste der Weg als Durchgang garantiert bleiben und bis zu dieser Entscheidung zur freien Urteilsfindung der alte Zustand wieder hergestellt werden, damit ohne Zwang die Mitglieder des Gemeinderats, ohne Benachteiligung des Nachbarn, überhaupt imstande sind darüber nachzudenken und zu urteilen. Im Übrigen, sollte der Druchgang als Durchschlupf neben dem Verkauf als eingetragenes Recht im Grundbuch, wie die Entsorgung der Friedhofsabfälle, mit Entfernung alle Behinderungen wie Tore und Einengungen und befremdener Bodenmarkierungen am Ende stehen, so ist dessen Pflege aufwendiger, da wegen der Enge nur per Hand möglich und der Gemeinde eine zusätzliche Last.
Der einfache und unbehinderte Weg zu Kirche und Friedhof, früher noch zur Schule dazu, ist als Ur-Recht eines Dorfes einzuklagen und ist als eherne Pflicht dem Träger des Amtes für die Bürger abzuverlangen. Wohl dem Ort, der über diesen Weg noch gehen kann. Und Fluch über den, der ihn warum auch immer verspielt. Man sollte alles tun den rechten Weg zu erhalten und alles andere schnell vergessen.
illegal

auch solche
beengenden Bauten
steht im Wege,
zu nahe

bei Entfernung wer zahlt die guten Glaubes gemachten Investitionen?
Bei Regress-Ansprüchen des Anliegers nach Abriss dieser illegalen Anlagen auf öffentlichem Grund wegen falscher Auskünften von Seiten des Bürgermeisters sollte sich die Gemeinde vorsehen nachträglich die Verantwortung zu übernehmen.
Und wenn ab Ende keiner mehr in die Kirche geht, wie sonst könnte sowas ohne Nachfrage an alle geschehen, auf den Friedhof müssen sie alle, und wenn nicht vorher am Ende sie selbst. Nur der aus anderem Ort hier kann so handeln, darum sollte er der letzte sein, der hier sprechen dürfte. Diesen Weg aber in Ordnung zu halten, ist der einzige Grund, der mich befugt macht hier zu sprechen. Von dem jetzigen Handel ist einer begünstigt, vor allen anderen. Ich aber sage, wenn nur einer dagegen wäre, stände es immer noch eins gegen eins, und man wäge die Gründe -jeder für sich- dort und hier, was wohl für viele mehr ist.
2004 als wir begannen die Kirche wieder zugänglich zu machen.
Bei der Gewichtung beider Interessen ist nicht uninteressant, dass der eine, der sich einfach so aus Laune einen Vorteil verschaffen will, aus schon immer allen offenen Gründen, nicht ortsansässig von Geburt ist , indem er tief eingreift in das System der alten Wege, die selbst die DDR überlebten und das Entfernen des angrenzenden Teichs durch die Nazis. Und dass auf der anderen Seite einer versucht als Hier-Geborener zurückgekommen diese alten und geretten Wege zu erhalten, anderen zum Nutzen. Und es fragt sich was hat Werner S. davon, oder Werner P und Lieselotte Sch. oder Mutter Lotte und Monika Schr. und all die Kinder und Enkel auf dem Rasen um das Wasser nun wieder, wenn sie wissen, dass dieser Weg nicht mehr ist. Und, wenn sie täglich ihn nicht gehen, so ist es doch eine Einschränkung von Bewegungsfreiheit und -Rechten, ungefragt, von einem, der davon offenbar nichts versteht zugunsten eínes andereren, der sichs einfach nimmt.