Donnerstag, den 1. Februar
die neueErbschaftssteuer trifft voll.
AP
Immobilen: Politik muss sich nun auf Neuregelung einigen
Die Karlsruher Richter kritisierten nun die Praxis der Wertberechnung: Hier
komme es zu großen Ungleichbehandlungen. Die Richter verfügten deshalb,
dass der Gesetzgeber bis Ende 2008 eine Neuregelung finden muss, die alle Vermögensarten
von Immobilien über Betriebsvermögen bis hin zur Land- und Forstwirtschaft
ausnahmslos nach dem aktuellen Verkehrswert bewertet. Erst in einem zweiten
Schritt darf der Gesetzgeber dann Erben verschiedener Vermögensarten steuerlich
begünstigen, wenn dafür "ausreichende Gemeinwohlgründe" vorliegen.
Eine Steuererhöhung forderte das Gericht damit aber nicht (Az.: 1 BvL
10/02).
Die Entscheidung des obersten Gerichts war mit Spannung erwartet worden. Im
konkreten Fall ging es um eine Frau, die von ihrer Tante eine Wohnung geerbt
hatte. Die Tante hatte die Wohnung voll bezahlt, allerdings war sie wenige
Tage vor der Eintragung ins Grundbuch verstorben. Die Nichte erbte die Immobilie
deshalb nicht direkt, sondern nur den Anspruch darauf - und den musste sie
wie Bargeld versteuern. Dagegen klagte die Frau.
ForumErbschaftsrecht auf dem Prüfstand?
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327 Beiträge
Neuester: Heute 17:51 Uhr
von Andreas Heil
In einem ersten Verfahren vor dem Bundesfinanzhof scheiterte sie jedoch. Das
Gericht nutzte den Fall, um die steuerliche Ungleichbehandlung von Immobilien
und anderen Vermögenswerten generell zu rügen. Dieser Auffassung
schloss sich nun das Bundesverfassungsgericht zum Teil an: Bei allen Vermögensarten
müsse sich die Wertberechnung dem Verkehrswert, also dem Marktpreis, annähern.
AP
Immobilen: Politik muss sich nun auf Neuregelung einigen
Die Karlsruher Richter kritisierten nun die Praxis der Wertberechnung: Hier
komme es zu großen Ungleichbehandlungen. Die Richter verfügten
deshalb, dass der Gesetzgeber bis Ende 2008 eine Neuregelung finden muss,
die alle Vermögensarten von Immobilien über Betriebsvermögen
bis hin zur Land- und Forstwirtschaft ausnahmslos nach dem aktuellen Verkehrswert
bewertet. Erst in einem zweiten Schritt darf der Gesetzgeber dann Erben verschiedener
Vermögensarten steuerlich begünstigen, wenn dafür "ausreichende
Gemeinwohlgründe" vorliegen. Eine Steuererhöhung forderte
das Gericht damit aber nicht (Az.: 1 BvL 10/02).
Foto: REUTERS
Die Entscheidung des obersten Gerichts war mit Spannung erwartet worden.
Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die von ihrer Tante eine Wohnung
geerbt hatte. Die Tante hatte die Wohnung voll bezahlt, allerdings war sie
wenige Tage vor der Eintragung ins Grundbuch verstorben. Die Nichte erbte
die Immobilie deshalb nicht direkt, sondern nur den Anspruch darauf - und
den musste sie wie Bargeld versteuern. Dagegen klagte die Frau.
In einem ersten Verfahren vor dem Bundesfinanzhof scheiterte sie jedoch.
Das Gericht nutzte den Fall, um die steuerliche Ungleichbehandlung von Immobilien
und anderen Vermögenswerten generell zu rügen. Dieser Auffassung
schloss sich nun das Bundesverfassungsgericht zum Teil an: Bei allen Vermögensarten
müsse sich die Wertberechnung dem Verkehrswert, also dem Marktpreis,
annähern.
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wal/AFP/AP© SPIEGEL ONLINE 2007
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http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,463392,00.html
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Als wir kamen, eine Ruine , Abrissgelände, auf Null gesetzt. Gekauft und nun wieder da auf den Knieen, aus eigenen Ideen, mehr als Geld, und zu versteuern, alles wieder weg?
vom Staat versaut, vom Staat geklaut und verkauft und am Ende abkassierend, was wir wieder entstehen liessen?