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Elbtal in Dresden: Weltkultur-Erbe in Gefahr
Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) begrüßte den Beschluss.
Kritik kam unter anderem von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse
(SPD). Die Grünen im Stadtrat kündigten den Gang vor das sächsische
Verfassungsgericht an. Sollte die Brücke errichtet werden, droht dem
Elbtal die Aberkennung des Welterbetitels.
Die OVG-Richter in Bautzen gaben mit ihrer heute veröffentlichten Entscheidung
einer Beschwerde des Regierungspräsidiums Dresden statt und änderten
zugleich einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom August 2006,
das einen Baustopp verhängt hatte.
In ihrer Begründung stellten die OVG-Richter das Ergebnis des Bürgerentscheids über
die Welterbekonvention der Unesco. Angesichts der mehrmonatigen erfolglosen
Einigungsbemühungen sei ein weiteres Zurückstellen des Ergebnisses
des Bürgerentscheids nicht mehr zu rechtfertigen gewesen. Der amtierende
Dresdner Oberbürgermeister Lutz Vogel (parteilos) sagte, die Stadt werde
die Entscheidung akzeptieren und umsetzen.
Thierse sprach von einem "schlimmen Tag" für den Kulturstaat
Deutschland. Das Urteil beschädige "nachhaltig den Ruf der Stadt
Dresden." Der OVG-Beschluss werde dazu führen, dass weitere Bewerbungen
um den Unesco-Titel in ganz Deutschland abgelehnt würden. Bundestagsvizepräsidentin
Katrin Göring-Eckardt (Grüne) kritisierte, die sächsische
Regierung habe sich "nie für einen Kompromiss engagiert".
Mehrere Landespolitiker der Linkspartei.PDS machten die Staatsregierung für
den drohenden Verlust des Welterbetitels verantwortlich.
Die Unesco rechnet nach dem Bau-Beschluss mit negativen Folgen für den
Welterbetitel des Elbtals. Der Vize-Generalsekretär der Deutschen Unesco-Kommission,
Dietrich Offenhäußer, sagte, "jeder, der realistisch ist,
muss das tun", ohne direkt von einer Aberkennung des Titels zu sprechen.
Die Entscheidung darüber muss das Unesco-Welterbekomitee fällen,
das im Sommer wieder tagt.
Walter Hirche, Präsident der deutschen Unesco-Kommission, erklärte: "Ich
appelliere an den Bundestag und die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit
den Ländern die notwendigen Voraussetzungen für eine konsequente
innerstaatliche Umsetzung der Welterbekonvention zu schaffen. Dies sehen
wir als Voraussetzung für die weitere aktive Mitwirkung Deutschlands
im Unesco-Welterbeprogramm."
Die Richter führten an, vom Vollzug des Votums der Dresdner Bürger
könne "auch nicht wegen einer Bindungswirkung der Welterbekonvention
abgesehen werden". Völkervertragsrecht binde nicht unmittelbar.
Es müsse vielmehr von der Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt
werden. Dies sei aber nicht erfolgt, und damit sei eine Bindungswirkung fraglich.
Das Gericht verwies zugleich auf die hohe demokratische Bedeutung von Bürgerentscheiden
vor dem Hintergrund der Erfahrung totalitärer Herrschaft, die den Bürger
nicht als demokratisch Regierenden, sondern als autoritär Regierten
behandelt habe. Der Bürgerentscheid sei ein "Akt unmittelbarer
Demokratie". Das Gericht habe "diesem hohen Stellenwert der Entscheidung
der Dresdner Bürger für den Bau der Brücke Rechnung zu tragen".
Alessandro Peduto, ddp
Nicht mehr nach Dresden fahren
Der wiedererrichteten Frauenkirche nicht würdig
Deutsche Juristen. Finsterste Auslegung der Demokratie
Angst vor dem Aufruhr, da haben wirs wieder, im Osten, die Unfähigkeit Verantwortung
zu übernehmen.
Die Grössen Verbrecher sind die Richter. Im Mantel der Recht-schaffenheit billigen sie jedem Regime seine Ruhe auf kleinester Flamme. Sie passen zu dieser Zeit, in diesem Lande. Plattenbaujuristen, schlecht gebaut, geringe Halbwertzeit. Nichts wert. Alles, was hier entsteht, gemacht,