Über alle Landgeschäfte waltet die BVVG/Treuhand. Alteiegnetümer/Erben haben ein Recht auf einen Rückkauf zu besonderen Bedingungen, an dessen Pacht die Landwirte, jetzt Pächter der BVVG, Interesse haben, damit die Rendite bei ihnen bleibt.
T. als Gross-Nachfolger der LPG und alten Besitzstände in EU gewollten Grossmasstäben sucht Nähe. Ich, wegen Übernahme des sg. Kaphopfs, will nicht die Baulandsummen für den halben Hektar KH zahlen, so entsteht ein Geschäft des Tauschs. Acker gegen Bauland im Dorf usw. H. hat die Flächen, was T. regelt. Das angebotene Land ist angrenzend nicht zu kriegen. Von anderen Siedlern gepachtet. Das väterliche Land ist woanders unter dem Pflug. In diesem Zusammenhang unerreichbar. T.macht Mut, spricht von meiner bisher zu beobachtenden pragmatischen Eigenschaft mit den neuen Verähltnissen mich einzugerichtet zu haben. Ein Schulterschlag des Präsidenten der Bauen in M/V nun, dem Mann des Films?
Dienstag, den 7.März
Gestern Vorschläge zur Übernahme der Pachtverträge von Acker durch Ankauf von der Treuhand ehemaliger Vatergründe, die jetzt H. unter dem Pflug, um sie dann ihm zu verpachten.