Ergebnis Landgericht Neustrelitz

Vertagung auf Anfang August, bis dahin Einigungschance.

Sonst Anfang September Urteil .

 

Einigung in Richtung Einsicht die Grenze auch dort dicht zu machen, wo jetzt noch eine Lücke auf der anderen Seite
(Kann nur um verbleibende 8o cm freigelassener Bepflanzung von Korniferen auf der anderen Seite gehen.
Jetzige Rosen im Winter durchlässig.)

Sonst Erklärung der Richterin, sehr bemüht, dass es allenfalls nicht im Verletzung von Inimsphäre, sondern um Privatsphäre gehen könne.
Und dass kein Recht dem anderen übergeordnet sei. Etwa Schutz der Intimsphäre gegenüber Kunstfreiheit usw. wie von Gegenseite behauptet. usw.

Mahnendes Bedauern der Richterin, dass klärende Mediation von der Klägerseite abgeleht.