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BODENREFORM
Bundesregierung kann nach Straßburger Urteil durchatmen
15 Jahre nach der Wiedervereinigung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Schlussstrich unter ein tragisches Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte gezogen. Die Opfer der Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone werden nicht entschädigt. Die Regierung ist ein Milliardenrisiko los.


De Maiziere (mit Kanzler Schröder, 2000): "Richtig und gut"
Straßburg/Berlin - Bei der kommunistischen Bodenreform ab 1945 enteignete Großgrundbesitzer scheiterten in Straßburg endgültig mit dem Versuch, die Rückgabe ihrer Ländereien in Ostdeutschland oder zumindest wesentlich mehr Entschädigung dafür zu erreichen. In letzter Instanz wies das Gericht Beschwerden von rund 70 Alteigentümern ab.
Bei einem Erfolg ihrer Klagen hätten letzten Endes knapp eine Million Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche aus Staatsbesitz in den neuen Bundesländern zur Disposition gestanden; auf die Bundesrepublik hätten Milliardenforderungen zukommen können. Auch deshalb wurde das Urteil in Bund und Ländern mit Erleichterung begrüßt. Die Kläger reagierten enttäuscht. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hob hervor, die streitigen Rechtsfragen seien nun abschließend geklärt, und es herrsche Rechtssicherheit für alle. In den neuen Ländern sind Tausende Entschädigungsverfahren anhängig, deren Bearbeitung sich bisher nicht zuletzt in Erwartung der Straßburger Entscheidung verzögert hat.

Urteil: Keine Rückgabe enteigneter Ländereien "Richtig und gut" nannte der letzte DDR-Ministerpräsident Lothar de Maiziere das Urteil. Den "Stuttgarter Nachrichten" sagte der Rechtsanwalt, der Rechtsweg der Kläger gegen die Enteignungen sei nach dem Straßburger Urteil erschöpft. Auch im Justizministerium in Thüringen und in Sachsens Landesamt für offene Vermögensfragen stieß der Straßburger Spruch auf Zustimmung. Sprecher wiesen wie Zypries darauf hin, das nun Rechtssicherheit bestehe.
Für Maizieres Vorgänger Hans Modrow entspricht es Völkerrecht und Vernunft. Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus begrüßte wie andere ostdeutsche Landespolitiker, dass die juristische Aufarbeitung dieses strittigen Kapitels endgültig abgeschlossen sei. Die Unsicherheit habe auch den Aufbau in den neuen Ländern negativ beeinflusst, sagte er der Chemnitzer "Freien Presse".
" Junkerland in Bauernhand"
Nach dem Motto "Junkerland in Bauernhand" waren 1945 bis 1949 in der sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR Großgrundbesitzer mit mehr als 100 Hektar Land enteignet worden. Der Großteil wurde an so genannte Neubauern verteilt, ein Drittel blieb in Staatsbesitz. Bei der Wiedervereinigung 1990 schrieben beide deutschen Staaten fest, dass die Enteignungen im Rahmen der Bodenreform nicht mehr rückgängig zu machen seien.
Das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für enteigneten Besitz. Dieser liegt aber deutlich unter dem heutigen Verkehrswert, wie ihn die Alteigentümer für ihre verlorenen Ländereien fordern.
Schon vor dem Bundesverfassungsgericht waren etliche Klagen gescheitert. Unter Berufung auf die Menschenrechtskonvention und den Schutz des Eigentums wandten sich drei Gruppen von Bodenreformopfern beziehungsweise ihren Erben in Pilotverfahren dann an Straßburg. Der Menschenrechtsgerichtshof befand nun jedoch, die Bundesrepublik sei für Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht oder der DDR nicht verantwortlich. Er verwies ebenfalls auf den 1990 festgelegten Ausschluss jeglicher Rückgabe und das Entschädigungsgesetz.
Der Deutsche Bauernverband forderte, Alteigentümern zumindest den Rückerwerb von Teilen ihres früheren Besitzes zu erleichtern. Die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum reagierte mit großer Enttäuschung auf die Straßburger Entscheidung. Dieses Urteil sei "für die neuen Länder eine Katastrophe", teilte die Gemeinschaft mit.
"Das können wir nicht so lassen", sagte der Koblenzer Anwalt Thomas Gertner als Vertreter einer Klägergruppe. Er sprach davon, sich an die Uno-Menschenrechtskommission zu wenden. Sehr enttäuscht äußerte sich auch der Kläger Jürgen Weidenmüller aus Gernsbach. Der aus Sachsen stammende 75-Jährige bezeichnete das Urteil als großen Fehler.

De Maiziere (mit Kanzler Schröder, 2000): "Richtig und gut"
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x Tietböhlslandoder die blühenden Landschaften Kohls

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das ist die Bankrotterklärung
Europasvor der eigenen Geschichte

die sie nicht imstande sind in die Hand zu nehmen

 

wie kann eine Gericht ein Urteil fällen, das sich als nicht zuständig erklärt.

 

 

 

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