DIE ZEIT 15.48

Keine höheren Entschädigungen für Ost-Alteigentümer
Mittwoch 30 März, 2005 14:28 CET
Straßburg/Berlin (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Klagen früherer Grundbesitzern zurückgewiesen, die höhere Entschädigungen für Enteignungen durch die Bodenreform in Ostdeutschland verlangten.
Die Bundesregierung begrüßte die Entscheidung.
Die Bundesrepublik Deutschland sei als Beklagte weder für Handlungen der früheren sowjetischen Besatzungsmacht noch der DDR verantwortlich, heißt es zur Begründung in der am Mittwoch im Internet veröffentlichten Entscheidung des Gerichts. Die Große Kammer stellte fest, dass die Alteigentümer auch nach der Wiedervereinigung keine rechtliche Grundlage für eine "berechtigte Erwartung" auf die Rückgabe von Grundstücken oder eine höhere Entschädigung gegeben. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte dazu: "Die Bundesregierung begrüßt, dass die streitigen Rechtsfragen nunmehr abschließend geklärt sind und Rechtssicherheit für alle herrscht."
GRÜNE BEGRÜSSEN ENTSCHEIDUNG DES GERICHTS
Das Straßburger Gericht verweist in der Entscheidung auf verschiedene Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und eine gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik und der DDR von 1990, in der die Rückgabe enteigneter Grundstücke ausgeschlossen wurde. Nach dem Motto "Junkerland in Bauernhand" waren zwischen 1945 und 1949 in der damaligen sowjetischen Besatzungszone alle Grundbesitzer enteignet worden, die mehr als 100 Hektar besaßen. Nach der Wiedervereinigung wurden die Enteigneten aus einem Fonds entschädigt. Viele Alteigentümer haben seither mit Klagen versucht, eine Herausgabe ihres alten Eigentums oder höhere Entschädigungen durchzusetzen. Dabei geht es um Zahlungen in Höhe des Verkehrswerts der Grundstücke, der über der Summe aus dem Entschädigungsfonds liegen würde.
Die Kläger sind mit ihren Ansprüchen mehrfach vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Zypries erklärte, bei allen Beschwerdeführern sei die Rückgabe der enteigneten Vermögenswerte ausgeschlossen. Nach dem Vermögensgesetz sei bei Enteignungen in der Besatzungszeit eine solche Rückgabe ausgeschlossen. Wie Zypries begrüßten auch die Grünen die Entscheidung des Straßburger Gerichts. "Die Anerkennung der Bodenreform - so sehr ihre Durchführung auch die Rechte der Menschen verletzt hat - war eine der Voraussetzungen für die deutsche Vereinigung nach 1990", erklärte die Innenexpertin Silke Stokar.
68 DEUTSCHE UNTER DEN KLÄGERN
Der Gerichtshof erklärte, er habe keine Zuständigkeit, um die Umstände der Enteignungen oder ihre bis heute fortwirkenden Folgen zu untersuchen. Die Klage vor dem Gericht hatten die Beschwerdeführer auf einen Artikel im Ersten Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention gestützt, der den Schutz des Eigentums garantiert. Bei den Klägern handelt es sich um 68 Deutsche, einen Schweden und zwei Unternehmen deutschen Rechts. Hätte das Gericht den Klagen statt gegeben, hätte die Regierung einer Studie des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags zufolge mit Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe rechnen müssen, berichtete die Zeitung "Die Welt".
Zypries verwies auf den grundlegenden Unterschied zwischen der Entscheidung des Gerichtshofs vom Donnerstag zu einem Urteil im Zusammenhang mit der DDR-Bodenreform vom Januar. Damals ging es um die gesetzliche Pflicht ehemaliger DDR-Bürger, während der Bodenreform erhaltene Grundstücke ohne Entschädigung an den Staat zu geben, wenn sie es in den vergangenen zehn Jahren nicht landwirtschaftlich nutzten. Der Gerichtshof hatte entschieden, dass Deutschland den Eigentümern dieses Land nicht ohne Entschädigung abnehmen darf. Die Bundesregierung hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Zypries sagte, mit einer endgültigen Entscheidung sei im Laufe des Jahres zu rechnen.

14.30 Der Spiegel oneline

SPIEGEL ONLINE - 30. März 2005, 14:18
URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,348813,00.html
Bodenreform-Urteil
 
Straßburg erspart Bundesregierung Milliarden-Entschädigung
Erleichterung bei der Bundesregierung, Enttäuschung bei den Klägern: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Ansprüche von Opfern der Bodenreform in Ostdeutschland in Milliardenhöhe abgewiesen.
DPA

Straßburg - Vor dem Straßburger Gericht scheiterten die Beschwerden von Alteigentümern und ihren Erben, die unter der sowjetischen Besatzungsmacht 1945 bis 1949 ihre Ländereien verloren hatten. Die Bundesrepublik sei weder für die von der sowjetischen Besatzungsmacht veranlassten Handlungen noch für die eines anderen Staates gegenüber dessen eigenen Staatsgehörigen verantwortlich, selbst wenn sie später die Rechtsnachfolge der DDR angetreten habe, befanden die Richter. Der Gerichtshof besitze daher keine Zuständigkeit, die Umstände der Enteignungen oder ihre Folgen zu untersuchen.
Die Bundesregierung begrüßte die Entscheidung der Richter. Damit seien die streitigen Rechtsfragen abschließend geklärt, und es herrsche Rechtssicherheit für alle, sagte Justizministerin Brigitte Zypries. Der letzte DDR-Premier Lothar de Maiziere (CDU) sprach von einem "richtigen und guten Urteil". Hätten die Kläger Recht bekommen, wären auf die Bundesregierung Forderungen in Milliardenhöhe zugekommen.
Bereits vor dem Bundesverfassungsgericht waren zuvor etliche Klagen gescheitert. In Pilotverfahren in Straßburg wollten nun drei Gruppen von rund 70 Alteigentümern oder ihren Erben die Rückgabe der Grundstücke, zumindest aber eine Entschädigung nach dem heutigen Verkehrswert erreichen. Die Bundesregierung hatte sich in dem Verfahren auf den Einigungsvertrag berufen, dem zufolge "die Enteignungen nicht mehr rückgängig zu machen" sind. Entschädigungen zum Verkehrswert lehnte sie ab.
Gegen das Urteil ist keine Berufung mehr möglich. Entsprechend enttäuscht reagierten die Kläger. "Das können wir nicht so lassen", sagte der Koblenzer Anwalt Thomas Gertner, der Nachrichtenagentur AP. Er kündigte an, sich an die Uno-Menschenrechtskommission zu wenden. "Es war eine bloße Hoffnung", räumte er ein. Diese Hoffnung sei aber durchaus begründet gewesen, da sich jeder zivilisierte Rechtsstaat an Normen des Völkerrechts halten müsse. Das habe Deutschland nicht getan.
Sehr enttäuscht äußerte sich auch der Kläger Jürgen Weidenmüller aus Gernsbach. Der 75-Jährige stammt aus Sachsen, wo der Besitz seiner Familie nach 1945 enteignet wurde. Die Bodenreform sei "eine politische Entscheidung des Kommunismus" gewesen, es seien nicht nur Grundbesitzer, sondern die ganze Akademikerschicht diskriminiert worden. Die Entscheidung des Gerichts sei ein großer Fehler, sagte Weidenmüller. Er wolle das Urteil zunächst lesen, bevor er über weitere Schritte entscheide.
Bei dem Streit ging es insgesamt um knapp eine Million Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche in Ostdeutschland und um eventuelle Milliardenforderungen. Nach dem Krieg hatten die Sowjets unter dem Motto "Junkerland in Bauernhand" auf dem Gebiet der späteren DDR Großgrundbesitzer mit mehr als 100 Hektar Land - insgesamt mehr als 7000 Güter, enteignet. Der Großteil wurde im Zuge der Bodenreform an so genannte Neubauern verteilt, ein Drittel blieb in Staatsbesitz.
 
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das ist der Mann, den selbst ein Kohl, tief verstrickt, aus dem Amt jagte, wegen Stasitätigkeit, als Zeuge der Republick, und er rieb dabei im FS Daumen und Zeigefinger als Zeichen, es gehe doch nur um Kohl-e. Wohl indem er an seinen Judaslohn dachte.

Nein, denn die Betroffenen hätten, anders als die jetzigen LPG Funktionäre im kaptalistischen Gewand der Ausbeutungsgelder aus Brüssel, das 10fache mitgebracht zu inverstieren. Für alle, auch die europ. Nutzniesser zum Wohl.

12.55h


Bundesregierung begrüßt Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte
Berlin - Die Bundesregierung hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Bodenreform in Ostdeutschland begrüßt. Jetzt sei Rechtssicherheit für alle hergestellt, sagte Justizministerin Brigitte Zypries in Berlin. Das Straßburger Gericht hatte geurteilt, die Bundesrepublik sei nach der Wiedervereinigung nicht verpflichtet gewesen, für die Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone nach 1945 und nach 1949 in der DDR einen Ausgleich zu leisten. Auf Entschädigung geklagt hatten 71 Opfer der Bodenreform.
Mittwoch, 30. März 2005, 12:55 © RZ-Online GmbH & dpa-infocom
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12.37

Entschädigungszahlungen zum Verkehrswert lehnte sie mit Verweis auf die Höhe der Leistungen an andere Gruppen von Geschädigten und auf die finanzielle Belastung durch die Wiedervereinigung ab. WELT.de

11.59


Erleichterung über Bodenreform-Urteil in Sachsen
Dresden - Die Abweisung der Entschädigungsklage von Bodenreformopfern ist in Sachsen mit Erleichterung aufgenommen worden. Man habe jetzt Rechtssicherheit und die Verfahren können abgeschlossen werden. Das sagte der Leiter des Sächsischen Landesamtes für offene Vermögensfragen, Johannes Kimme. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte entschieden, dass die Bundesrepublik nicht für die Enteignungen verantwortlich gemacht kann.
Mittwoch, 30. März 2005, 11:49 © RZ-Online GmbH & dpa-infocom
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10.57

Keine angemessene Entschädigung für Bodenreform
Straßburg - Die Bundesrepublik muss Opfer der Bodenreform in Ostdeutschland nicht höher entschädigen.Das Schloss Rauenstein in Lengefeld im Erzgebirge wurde 1945 enteignet.
Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervor, der am Mittwoch in Straßburg die Entschädigungsklagen von 71 Opfern der Bodenreform zurückgewiesen hat.

Die Bundesrepublik Deutschland sei nach der Wiedervereinigung nicht verpflichtet gewesen, für die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone nach 1945 und nach 1949 in der DDR einen Ausgleich in Höhe des heutigen Verkehrswertes der Ländereien zu leisten, urteilte das Straßburger Gericht.
Nach Auffassung der Gerichtshofes kann die Bundesrepublik weder für die Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht noch für die der DDR verantwortlich gemacht werden. Daher besitze der Gerichtshof keine Zuständigkeit, um die Umstände der Enteignungen oder ihre Folgen zu untersuchen. Auch nach der Wiedervereinigung hätten die Kläger keine berechtigte Erwartung auf Rückgabe ihrer Güter oder auf Ausgleichsleistungen gehabt.
dpa-infocom

10.58


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30. März 2005
Druckversion | Versenden | LeserbriefTEURE FRÜCHTCHEN
Filmstar Swank verliert Prozess
Hollywood-Star Hilary Swank muss wegen der unerlaubten Einfuhr eines Apfels und einer Orange nach Neuseeland 142 US-Dollar Bußgeld zahlen. Ein Gericht wies jetzt den Einspruch der Millionärin gegen die Strafe zurück.


AP
Hilary Swank: 142 Dollar Bußgeld für die Millionärin
Wellington - Die Schauspielerin hatte im Januar nach einem Flug von Los Angeles versäumt, die Früchte bei der Zollkontrolle anzugeben. Anders als die Tausenden anderen Reisenden, die jedes Jahr bei solchen Verstößen gegen die strengen neuseeländischen Einfuhrbestimmungen ertappt werden, hatte Swank die Strafe jedoch angefochten.
Mit diesem Einspruch ist Swank nun gescheitert. Mittlerweile bereue sie ihr Vergehen, erklärte Swank. "Nach meinem 20-Stunden-Flug habe ich einfach vergessen, dass ich eine Orange und einen Apfel dabei hatte. Ich entschuldige mich aufrichtig", schrieb der Hollywood-Star an das Landwirtschaftsministerium.
Hilary Swank ist Millionärin und hat zwei Oscars für ihre Rollen in den Filmdramen "Boys Don't Cry" und "Million Dollar Baby" gewonnen.
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10.20ürgen Teller: LouisXV / Iceberg-Werbung
Bilderkitiken  De:Bug 03/2005

Jürgen Teller: Louis XV, Ausstellung cfa-Berlin (www.cfa-berlin.de)


„ Es tut meinen Augen weh, wenn ich sein Arschloch sehen muss“, sagt sie und weigert sich, zum Empfang bei Contemporary Fine Arts mitzukommen. 28 Fotoarbeiten stellt Jürgen Teller aus. Seinen Pimmel, seinen Arsch, sich selbst, Charlotte Rampling und diverse Rokokomöbel hat er eingesetzt, um sich der Zeit Ludwigs des 15. anzunähern. (Bankrotteur, Abenteurer und dadurch Wegbereiter der französischen Revolution.) So wie er vor ein paar Monaten erst Claudia Schiffer und Boris Becker einsetzte, um sich Strenesse anzunähren. Das hat System. Teller figuriert als fleischfarbene froschartige Skulptur unterm Kronleuchter. Sein Arschloch hat er kompositorisch mehr oder weniger gelungen in den goldenen Schnitt platziert. Es ist schattenlos, hell angeblitzt, in einer ähnlichen Ästhetik abgebildet wie die verrätselten Close-Ups der Marc Jacobs-Kampagne vom vorletzten Jahr. Ein Werkgeschichte schreitet voran. Und hat seit dem großartigen Go-See Buch einen weiten Weg zurückgelegt. Man wird den Eindruck nicht los, dass Teller zunehmend mit einem Problem in dem Bereich konfrontiert ist, den man früher „Inventio“ nannte – die Kunst der Bilderfindung. Nicht dass ihm nichts mehr einfallen würde. Eher anders: die Einfälle haben Zwangscharakter. Aber weil sie, wenn auch entfernt, ins Genre des Porträts fallen, teilt sich der Zwangscharakter immerhin mit. Und das sehr offen.     
 
Iceberg-Werbung, Vogue Italia 12/2004 , Supplemento (auch: http://www.iceberg.com/)Fortsetzung neue Fotoabsurdität. Es gibt Fotoabsurdismus mit und ohne Fotoshop. Teller steht für Fall 1, die Bildgeschichte vom Eisberg für Fall 2. Sie baut eine Flucht von manieristisch verqueren Räumen aneinander. Eine Kreuzung von Pieter de Hooch und Richard Hamilton, aber plumper als beide. Montiert ist die Flucht nicht ganz ungeschickt, gerade so, dass sie auf den ersten flüchtigen Blick glaubhaft wirkt, obwohl die Räume und Grössen nicht wirklich stimmen – einen von den vielen Methoden im Kampf um den zweiten Blick.
Die einzelnen Elemente des Ensembles sind konventionell. Das Model, ihre Beine auf dem Sofa und ihr Blick in die Kamera. Der Hund, der Mann vor einer spanischen Wand, mit dem Griff an die Krawatte und einem misstrauischen Blick. Eine Uhr auf kurz vor zwölf.
Das italienische Label „Iceberg“ stellt sich selbst im Bild als Rosensendung zu. Nicht „von“, sondern „an Iceberg“ sagt der Brief und will unter dieser Adresse zum Semi-Glamour der Jungfamilie vorstoßen. Es gibt, ganz anders als bei den vergleichbaren surrealistischen Machwerken, kaum etwas zu interpretieren. Die Szene ist zwar verstellt, aber so sonnenklar, dass man keine weitere Worte darüber verlieren muss. Schade. Wenn sie wenigstens den Mut gehabt hätten, die Gesichter von Mann und Hund zu vertauschen. Oder das Dekor genutzt hätten, um dem Bild allerlei ikonographische  Botschaften einzuschleusen. Leider nein. So bleibt das Absurde eine rein handwerkliche Übung, die zwar einen gewissen Reiz hat, aber keinen Mehrwert schafft.



Besetzung des Gerichtshofs(nach Rangfolge)8. Juli 2003Herr Luzius WILDHABER, Präsident (Schweizer)Herr Christos ROZAKIS, Vizepräsident (Grieche)Herr Jean-Paul COSTA, Vizepräsident (Franzose)Herr Georg RESS, Sektionspräsident (Deutscher)Sir Nicolas BRATZA, Sektionspräsident (Brite)Herr Gaukur JÖRUNDSSON (Isländer)Herr Giovanni BONELLO (Malteser)Herr Lucius CAFLISCH (Schweizer5)Herr Loukis LOUCAIDES (Zypriote)Herr Pranas KU¯RIS (Litauer)Herr Ireneu CABRAL BARRETO (Portugiese)Herr Riza TÜRMEN (Türke)Frau Françoise TULKENS (Belgierin)Frau Viera STRÁZıNICKÁ (Slowakin)Herr Corneliu BÎRSAN (Rumäne)Herr Peer LORENZEN (Däne)Herr Karel JUNGWIERT (Tscheche)Herr Marc FISCHBACH (Luxemburger)Herr Volodymyr BUTKEVYCH (Ukrainer)Herr Josep CASADEVALL (Andorraner)Herr Bosıtjan ZUPANCıICı (Slowene)Frau Nina VAJIC´ (Kroatin) Herr John HEDIGAN (Ire)Frau Wilhelmina THOMASSEN (Niederländerin)Herr Matti PELLONPÄÄ (Finne)Frau Margarita TSATSA-NIKOLOVSKA (Bürgerin der ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien)Frau Hanne Sophie GREVE (Norwegerin)Herr András BAKA (Ungar)Herr Rait MARUSTE (Este) Herr Egils LEVITS (Lette)Herr Kristaq TRAJA (Albaner)Frau Snejana BOTOUCHAROVA (Bulgarin)Herr Mindia UGREKHELIDZE (Georgier) Herr Anatoly KOVLER (Russe)Herr Vladimiro ZAGREBELSKY (Italiener)Frau Antonella MULARONI (Bürgerin San Marinos)Frau Elisabeth STEINER (Österreicherin)Herr Stanislav PAVLOVSCHI (Moldawier)Herr Lech GARLICKI (Pole)Herr Javier BORREGO BORREGO (Spanier)Frau Elisabet FURA-SANDSTRÖM (Schwedin)Frau Alvina GYULUMYAN (Armenierin)Herr Khanlar HAJIYEV (AzerbaijanerHerr Paul MAHONEY, Kanzler (Brite)Herr Erik FRIBERGH, Vizekanzler (Schwede)
 

27.1.2005
 
COMPOSITION DE LA COUR - COMPOSITION OF THE COURT[1]
(par ordre de préséance / in order of precedence)
 
M. Luzius WILDHABER, président/President                                           (Suisse/Swiss)
M. Christos ROZAKIS, vice-président/Vice-President                            (Grec/Greek)
M. Jean-Paul COSTA, vice-président/Vice-President                               (Français/French)
Sir Nicolas BRATZA, président de section/Section President               (Britannique/British)
M. Bosıtjan ZUPANCıICı, président de section/Section President           (Slovène/Slovenian)
M. Giovanni BONELLO                                                                                 (Maltais/Maltese)
M. Lucius CAFLISCH                                                                                    (Suisse/Swiss)[2]
M. Loukis LOUCAIDES                                                                                 (Cypriote/Cypriot)
M. Ireneu CABRAL BARRETO                                                                   (Portugais/Portuguese)
M. RĤza TÜRMEN                                                                                            (Turc/Turkish)
Mme Françoise TULKENS                                                                             (Belge/Belgian)
M. Corneliu BÎRSAN                                                                                      (Roumain/Romanian)
M. Peer LORENZEN                                                                                        (Danois/Danish)
M. Karel JUNGWIERT                                                                                   (Tchèque/Czech)
M. Volodymyr BUTKEVYCH                                                                        (Ukrainien/Ukrainian)
M. Josep CASADEVALL                                                                              (Andorran)
Mme Nina VAJIC´                                                                                             (Croate/Croatian)
M. John HEDIGAN                                                                                         (Irlandais/Irish)
M. Matti PELLONPÄÄ                                                                                  (Finlandais/Finnish)
Mme Margarita TSATSA-NIKOLOVSKA                                                   (ressortissante de "l'ex-République yougoslave de Macédoine"/   
                                                                                                                           citizen of "the Former Yugoslav Republic of Macedonia")
 
M. András BAKA                                                                                          (Hongrois/Hungarian)
M. Rait MARUSTE                                                                                         (Estonien/Estonian)
M. Kristaq TRAJA                                                                                         (Albanais/Albanian)
Mme Snejana BOTOUCHAROVA                                                                (Bulgare/Bulgarian)
M. Mindia UGREKHELIDZE                                                                         (Géorgien/Georgian)
M. Anatoly KOVLER                                                                                     (Russe/Russian)
M. Vladimiro ZAGREBELSKY                                                                      (Italien/Italian)
Mme Antonella MULARONI                                                                         (Saint-Marinaise/San Marinese)
Mme Elisabeth STEINER                                                                                 (Autrichienne/Austrian)
M. Stanislav PAVLOVSCHI                                                                          (Moldave/Moldovan)
M. Lech GARLICKI                                                                                        (Polonais/Polish)
M. Javier BORREGO BORREGO                                                                   (Espagnol/Spanish)
Mme Elisabet FURA-SANDSTRÖM                                                             (Suédoise/Swedish)
Mme Alvina GYULUMYAN                                                                           (Arménienne/Armenian)
M. Khanlar HAJIYEV                                                                                     (Azerbaïdjanais/Azerbaijani)
Mme Ljiljana MIJOVIC´                                                                                    (ressortissante de la Bosnie-Herzégovine/
                                                                                                                           citizen of Bosnia and Herzegovina)
M. Dean SPIELMANN                                                                                   (Luxembourgeois/Luxemburger)
Mme Renate JAEGER                                                                                      (Allemande/German)
M. Egbert MYJER                                                                                           (Néerlandais/Netherlands)
M. Sverre Erik JEBENS                                                                                   (Norvégien/Norwegian)
M. David Thór BJÖRGVINSSON                                                                 (Islandais/Icelandic)
Mme Danute² JOCıIENE²                                                                                    (Lituanienne/Lithuanian)
M. Ján SıIKUTA                                                                                              (Slovaque/Slovakian)
M. Dragoljub POPOVIC´                                                                                 (ressortissant de la Serbie-Monténégro/
                                                                                                                           citizen of Serbia and Montenegro)
M. Paul MAHONEY, greffier/Registrar                                                       (Britannique/British)
M. Erik FRIBERGH, greffier adjoint/Deputy Registrar                              (Suédois/Swedish)
 

[1]               Le siège de juge au titre de la Lettonie se trouve vacant /
   The seat of judge in respect of Latvia is currently vacant.
[2]               Elu au titre du Liechtenstein / Elected as the judge in respect of Liechtenstein.


 
 
FAZ Mittwoch 30.3. 10.00h

Auf der letzten Seite schildert Ingeborg Harms eindringlich eine erotische und offensichtlich prächtig dekadente Fotoserie (hier ein Bild, hier noch eins), die der vierzigjährige Fotograf Jürgen Teller mit der sechzigjährigen Charlotte Rampling in der Königssuite des Pariser Hotels Crillon aufnahm: "Er pinkelt in eine Mokkatasse, schmiert sich das Maul mit Kaviar voll und streckt dem Betrachter seinen Hintern entgegen. Kurz, er benimmt sich wie ein Landsknecht, der einen Palast samt Schlossherrin in seine seelische Gewalt bekommen hat. Aufregend wird dieser Bildroman erst dadurch, dass das Machtverhältnis in der Schwebe bleibt. Wir haben es auf keinem Foto mit einer Herr-und-Knecht-Konstellation zu tun, sondern mit den Ambivalenzen einer so mutwilligen wie unbeholfenen Zärtlichkeit, die Ohnmacht und Lächerlichkeit von Anfang an riskiert."

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30. März 2005
Druckversion | Versenden | LeserbriefHEUTE IN DEN FEUILLETONS
" Die Intellektuellen resignieren"

10.23
Gericht weist Entschädigungsklagen von Bodenreformopfern zurück
Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Entschädigungsklagen von 71 Opfern der Bodenreform in Ostdeutschland zurückgewiesen. Die Bundesrepublik Deutschland sei nach der Wiedervereinigung nicht verpflichtet gewesen, für die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone einen Ausgleich zu leisten. Es ging um Enteignungen nach 1945 und nach 1949 in der DDR. 71 Opfer der Bodenreform hatten Deutschland verklagt und Milliarden gefordert.
Mittwoch, 30. März 2005, 10:23 © RZ-Online GmbH & dpa-infocom
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