DIE ZEIT 15.48
Keine höheren Entschädigungen für Ost-Alteigentümer
Mittwoch 30 März, 2005 14:28 CET
Straßburg/Berlin (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hat Klagen früherer Grundbesitzern zurückgewiesen, die
höhere Entschädigungen für Enteignungen durch die Bodenreform
in Ostdeutschland verlangten.
Die Bundesregierung begrüßte die Entscheidung.
Die Bundesrepublik Deutschland sei als Beklagte weder für Handlungen der
früheren sowjetischen Besatzungsmacht noch der DDR verantwortlich, heißt
es zur Begründung in der am Mittwoch im Internet veröffentlichten Entscheidung
des Gerichts. Die Große Kammer stellte fest, dass die Alteigentümer
auch nach der Wiedervereinigung keine rechtliche Grundlage für eine "berechtigte
Erwartung" auf die Rückgabe von Grundstücken oder eine höhere
Entschädigung gegeben. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries (SPD) erklärte
dazu: "Die Bundesregierung begrüßt, dass die streitigen Rechtsfragen
nunmehr abschließend geklärt sind und Rechtssicherheit für alle
herrscht."
GRÜNE BEGRÜSSEN ENTSCHEIDUNG DES GERICHTS
Das Straßburger Gericht verweist in der Entscheidung auf verschiedene Urteile
des Bundesverfassungsgerichtes und eine gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik
und der DDR von 1990, in der die Rückgabe enteigneter Grundstücke ausgeschlossen
wurde. Nach dem Motto "Junkerland in Bauernhand" waren zwischen 1945
und 1949 in der damaligen sowjetischen Besatzungszone alle Grundbesitzer enteignet
worden, die mehr als 100 Hektar besaßen. Nach der Wiedervereinigung wurden
die Enteigneten aus einem Fonds entschädigt. Viele Alteigentümer haben
seither mit Klagen versucht, eine Herausgabe ihres alten Eigentums oder höhere
Entschädigungen durchzusetzen. Dabei geht es um Zahlungen in Höhe des
Verkehrswerts der Grundstücke, der über der Summe aus dem Entschädigungsfonds
liegen würde.
Die Kläger sind mit ihren Ansprüchen mehrfach vor dem Bundesverfassungsgericht
gescheitert. Zypries erklärte, bei allen Beschwerdeführern sei die
Rückgabe der enteigneten Vermögenswerte ausgeschlossen. Nach dem Vermögensgesetz
sei bei Enteignungen in der Besatzungszeit eine solche Rückgabe ausgeschlossen.
Wie Zypries begrüßten auch die Grünen die Entscheidung des Straßburger
Gerichts. "Die Anerkennung der Bodenreform - so sehr ihre Durchführung
auch die Rechte der Menschen verletzt hat - war eine der Voraussetzungen für
die deutsche Vereinigung nach 1990", erklärte die Innenexpertin Silke
Stokar.
68 DEUTSCHE UNTER DEN KLÄGERN
Der Gerichtshof erklärte, er habe keine Zuständigkeit, um die Umstände
der Enteignungen oder ihre bis heute fortwirkenden Folgen zu untersuchen. Die
Klage vor dem Gericht hatten die Beschwerdeführer auf einen Artikel im Ersten
Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention gestützt,
der den Schutz des Eigentums garantiert. Bei den Klägern handelt es sich
um 68 Deutsche, einen Schweden und zwei Unternehmen deutschen Rechts. Hätte
das Gericht den Klagen statt gegeben, hätte die Regierung einer Studie des
Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags zufolge mit Entschädigungszahlungen
in Milliardenhöhe rechnen müssen, berichtete die Zeitung "Die
Welt".
Zypries verwies auf den grundlegenden Unterschied zwischen der Entscheidung des
Gerichtshofs vom Donnerstag zu einem Urteil im Zusammenhang mit der DDR-Bodenreform
vom Januar. Damals ging es um die gesetzliche Pflicht ehemaliger DDR-Bürger,
während der Bodenreform erhaltene Grundstücke ohne Entschädigung
an den Staat zu geben, wenn sie es in den vergangenen zehn Jahren nicht landwirtschaftlich
nutzten. Der Gerichtshof hatte entschieden, dass Deutschland den Eigentümern
dieses Land nicht ohne Entschädigung abnehmen darf. Die Bundesregierung
hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. Zypries sagte, mit einer endgültigen
Entscheidung sei im Laufe des Jahres zu rechnen.
14.30 Der Spiegel oneline
SPIEGEL ONLINE - 30. März 2005, 14:18
URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,348813,00.html
Bodenreform-Urteil
Straßburg erspart Bundesregierung Milliarden-Entschädigung
Erleichterung bei der Bundesregierung, Enttäuschung bei den Klägern:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Ansprüche
von Opfern der Bodenreform in Ostdeutschland in Milliardenhöhe abgewiesen.
DPA
Straßburg - Vor dem Straßburger Gericht scheiterten die Beschwerden
von Alteigentümern und ihren Erben, die unter der sowjetischen Besatzungsmacht
1945 bis 1949 ihre Ländereien verloren hatten. Die Bundesrepublik sei weder
für die von der sowjetischen Besatzungsmacht veranlassten Handlungen noch
für die eines anderen Staates gegenüber dessen eigenen Staatsgehörigen
verantwortlich, selbst wenn sie später die Rechtsnachfolge der DDR angetreten
habe, befanden die Richter. Der Gerichtshof besitze
daher keine Zuständigkeit,
die Umstände der Enteignungen oder ihre Folgen zu untersuchen.
Die Bundesregierung begrüßte die Entscheidung der Richter. Damit seien
die streitigen Rechtsfragen abschließend geklärt, und es herrsche
Rechtssicherheit für alle, sagte Justizministerin Brigitte Zypries. Der
letzte DDR-Premier Lothar de Maiziere (CDU) sprach von einem "richtigen
und guten Urteil". Hätten die Kläger Recht
bekommen, wären
auf die Bundesregierung Forderungen in Milliardenhöhe zugekommen.
Bereits vor dem Bundesverfassungsgericht waren zuvor etliche Klagen gescheitert.
In Pilotverfahren in Straßburg wollten nun drei Gruppen von rund 70 Alteigentümern
oder ihren Erben die Rückgabe der Grundstücke, zumindest aber eine
Entschädigung nach dem heutigen Verkehrswert erreichen. Die Bundesregierung
hatte sich in dem Verfahren auf den Einigungsvertrag berufen, dem zufolge "die
Enteignungen nicht mehr rückgängig zu machen" sind. Entschädigungen
zum Verkehrswert lehnte sie ab.
Gegen das Urteil ist keine Berufung mehr möglich. Entsprechend enttäuscht
reagierten die Kläger. "Das können wir nicht so lassen",
sagte der Koblenzer Anwalt Thomas Gertner, der Nachrichtenagentur AP. Er kündigte
an, sich an die Uno-Menschenrechtskommission zu wenden. "Es war eine bloße
Hoffnung", räumte er ein. Diese Hoffnung sei aber durchaus begründet
gewesen, da sich jeder zivilisierte Rechtsstaat an Normen des Völkerrechts
halten müsse. Das habe Deutschland nicht getan.
Sehr enttäuscht äußerte sich auch der Kläger Jürgen
Weidenmüller aus Gernsbach. Der 75-Jährige stammt aus Sachsen, wo der
Besitz seiner Familie nach 1945 enteignet wurde. Die Bodenreform sei "eine
politische Entscheidung des Kommunismus" gewesen, es seien nicht nur Grundbesitzer,
sondern die ganze Akademikerschicht diskriminiert worden. Die Entscheidung des
Gerichts sei ein großer Fehler, sagte Weidenmüller. Er wolle das Urteil
zunächst lesen, bevor er über weitere Schritte entscheide.
Bei dem Streit ging es insgesamt um knapp eine Million Hektar landwirtschaftliche
Nutzfläche in Ostdeutschland und um eventuelle Milliardenforderungen. Nach
dem Krieg hatten die Sowjets unter dem Motto "Junkerland in Bauernhand" auf
dem Gebiet der späteren DDR Großgrundbesitzer mit mehr als 100 Hektar
Land - insgesamt mehr als 7000 Güter, enteignet. Der Großteil wurde
im Zuge der Bodenreform an so genannte Neubauern verteilt, ein Drittel blieb
in Staatsbesitz.
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das ist der Mann, den selbst ein Kohl, tief verstrickt, aus dem Amt jagte, wegen Stasitätigkeit, als Zeuge der Republick, und er rieb dabei im FS Daumen und Zeigefinger als Zeichen, es gehe doch nur um Kohl-e. Wohl indem er an seinen Judaslohn dachte.
Nein, denn die Betroffenen hätten, anders als die jetzigen LPG Funktionäre im kaptalistischen Gewand der Ausbeutungsgelder aus Brüssel, das 10fache mitgebracht zu inverstieren. Für alle, auch die europ. Nutzniesser zum Wohl.
12.55h
Bundesregierung begrüßt Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte
Berlin - Die Bundesregierung hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte zur Bodenreform in Ostdeutschland begrüßt.
Jetzt sei Rechtssicherheit für alle hergestellt, sagte Justizministerin
Brigitte Zypries in Berlin. Das Straßburger Gericht hatte geurteilt,
die Bundesrepublik sei nach der Wiedervereinigung nicht verpflichtet gewesen,
für die Enteignungen in der Sowjetischen Besatzungszone nach 1945 und
nach 1949 in der DDR einen Ausgleich zu leisten. Auf Entschädigung geklagt
hatten 71 Opfer der Bodenreform.
Mittwoch, 30. März 2005, 12:55 © RZ-Online GmbH & dpa-infocom
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12.37
Entschädigungszahlungen zum Verkehrswert lehnte sie mit Verweis auf die Höhe der Leistungen an andere Gruppen von Geschädigten und auf die finanzielle Belastung durch die Wiedervereinigung ab. WELT.de
11.59
Erleichterung über Bodenreform-Urteil in Sachsen
Dresden - Die Abweisung der Entschädigungsklage von Bodenreformopfern
ist in Sachsen mit Erleichterung aufgenommen worden. Man habe jetzt Rechtssicherheit
und die Verfahren können abgeschlossen werden. Das sagte der Leiter
des Sächsischen Landesamtes für offene Vermögensfragen, Johannes
Kimme. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
hatte entschieden, dass die Bundesrepublik nicht für die Enteignungen
verantwortlich gemacht kann.
Mittwoch, 30. März 2005, 11:49 © RZ-Online GmbH & dpa-infocom
Artikel empfehlen Leserbriefe I
10.57
Keine angemessene Entschädigung für Bodenreform
Straßburg - Die Bundesrepublik muss Opfer der Bodenreform in Ostdeutschland
nicht höher entschädigen.Das Schloss Rauenstein in Lengefeld im
Erzgebirge wurde 1945 enteignet.
Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
hervor, der am Mittwoch in Straßburg die Entschädigungsklagen
von 71 Opfern der Bodenreform zurückgewiesen hat.
Die Bundesrepublik Deutschland sei nach der Wiedervereinigung nicht verpflichtet
gewesen, für die Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone nach
1945 und nach 1949 in der DDR einen Ausgleich in Höhe des heutigen Verkehrswertes
der Ländereien zu leisten, urteilte das Straßburger Gericht.
Nach Auffassung der Gerichtshofes kann die Bundesrepublik weder für
die Handlungen der sowjetischen Besatzungsmacht noch für die der DDR
verantwortlich gemacht werden. Daher besitze der Gerichtshof keine Zuständigkeit,
um die Umstände der Enteignungen oder ihre Folgen zu untersuchen. Auch
nach der Wiedervereinigung hätten die Kläger keine berechtigte
Erwartung auf Rückgabe ihrer Güter oder auf Ausgleichsleistungen
gehabt.
dpa-infocom
10.58
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30. März 2005
Druckversion | Versenden | LeserbriefTEURE FRÜCHTCHEN
Filmstar Swank verliert Prozess
Hollywood-Star Hilary Swank muss wegen der unerlaubten Einfuhr eines Apfels
und einer Orange nach Neuseeland 142 US-Dollar Bußgeld zahlen. Ein
Gericht wies jetzt den Einspruch der Millionärin gegen die Strafe zurück.
AP
Hilary Swank: 142 Dollar Bußgeld für die Millionärin
Wellington - Die Schauspielerin hatte im Januar nach einem Flug von Los Angeles
versäumt, die Früchte bei der Zollkontrolle anzugeben. Anders als
die Tausenden anderen Reisenden, die jedes Jahr bei solchen Verstößen
gegen die strengen neuseeländischen Einfuhrbestimmungen ertappt werden,
hatte Swank die Strafe jedoch angefochten.
Mit diesem Einspruch ist Swank nun gescheitert. Mittlerweile bereue
sie ihr Vergehen, erklärte Swank. "Nach meinem 20-Stunden-Flug habe ich einfach
vergessen, dass ich eine Orange und einen Apfel dabei hatte. Ich entschuldige
mich aufrichtig", schrieb der Hollywood-Star an das Landwirtschaftsministerium.
Hilary Swank ist Millionärin und hat zwei Oscars für ihre Rollen
in den Filmdramen "Boys Don't Cry" und "Million Dollar Baby" gewonnen.
© SPIEGEL ONLINE 2005
Jürgen Teller: Louis XV, Ausstellung cfa-Berlin (www.cfa-berlin.de)
„
Es tut meinen Augen weh, wenn ich sein Arschloch sehen muss“, sagt sie
und weigert sich, zum Empfang bei Contemporary Fine Arts mitzukommen. 28 Fotoarbeiten
stellt Jürgen Teller aus. Seinen Pimmel, seinen Arsch, sich selbst, Charlotte
Rampling und diverse Rokokomöbel hat er eingesetzt, um sich der Zeit Ludwigs
des 15. anzunähern. (Bankrotteur, Abenteurer und dadurch Wegbereiter der
französischen Revolution.) So wie er vor ein paar Monaten erst Claudia
Schiffer und Boris Becker einsetzte, um sich Strenesse anzunähren. Das
hat System. Teller figuriert als fleischfarbene froschartige Skulptur unterm
Kronleuchter. Sein Arschloch hat er kompositorisch mehr oder weniger gelungen
in den goldenen Schnitt platziert. Es ist schattenlos, hell angeblitzt, in
einer ähnlichen Ästhetik abgebildet wie die verrätselten Close-Ups
der Marc Jacobs-Kampagne vom vorletzten Jahr. Ein Werkgeschichte schreitet
voran. Und hat seit dem großartigen Go-See Buch einen weiten Weg zurückgelegt.
Man wird den Eindruck nicht los, dass Teller zunehmend mit einem Problem in
dem Bereich konfrontiert ist, den man früher „Inventio“ nannte – die
Kunst der Bilderfindung. Nicht dass ihm nichts mehr einfallen würde. Eher
anders: die Einfälle haben Zwangscharakter. Aber weil sie, wenn auch entfernt,
ins Genre des Porträts fallen, teilt sich der Zwangscharakter immerhin
mit. Und das sehr offen.
Iceberg-Werbung, Vogue Italia 12/2004 , Supplemento (auch: http://www.iceberg.com/)Fortsetzung
neue Fotoabsurdität. Es gibt Fotoabsurdismus mit und ohne Fotoshop. Teller
steht für Fall 1, die Bildgeschichte vom Eisberg für Fall 2. Sie
baut eine Flucht von manieristisch verqueren Räumen aneinander. Eine Kreuzung
von Pieter de Hooch und Richard Hamilton, aber plumper als beide. Montiert
ist die Flucht nicht ganz ungeschickt, gerade so, dass sie auf den ersten flüchtigen
Blick glaubhaft wirkt, obwohl die Räume und Grössen nicht wirklich
stimmen – einen von den vielen Methoden im Kampf um den zweiten Blick.
Die einzelnen Elemente des Ensembles sind konventionell. Das Model, ihre Beine
auf dem Sofa und ihr Blick in die Kamera. Der Hund, der Mann vor einer spanischen
Wand, mit dem Griff an die Krawatte und einem misstrauischen Blick. Eine Uhr
auf kurz vor zwölf.
Das italienische Label „Iceberg“ stellt sich selbst im Bild als
Rosensendung zu. Nicht „von“, sondern „an Iceberg“ sagt
der Brief und will unter dieser Adresse zum Semi-Glamour der Jungfamilie vorstoßen.
Es gibt, ganz anders als bei den vergleichbaren surrealistischen Machwerken,
kaum etwas zu interpretieren. Die Szene ist zwar verstellt, aber so sonnenklar,
dass man keine weitere Worte darüber verlieren muss. Schade. Wenn sie
wenigstens den Mut gehabt hätten, die Gesichter von Mann und Hund zu vertauschen.
Oder das Dekor genutzt hätten, um dem Bild allerlei ikonographische Botschaften
einzuschleusen. Leider nein. So bleibt das Absurde eine rein handwerkliche Übung,
die zwar einen gewissen Reiz hat, aber keinen Mehrwert schafft.
[1] Le
siège de juge au titre de la Lettonie se trouve vacant /
The seat of judge in respect of Latvia is currently vacant.
[2] Elu
au titre du Liechtenstein / Elected as the judge in respect of Liechtenstein.
Alle Artikel - www.perlentaucher.de
30. März 2005
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"
Die Intellektuellen resignieren"