Sehr geehrter Herr Burkhard,
Ihr Beharrungsvermögen hat mich veranlasst, nach Ihren Motiven zu forschen und mal die einzige Rechtsgrundlage zu prüfen, die jemals in unserem hübschen Schriftverkehr aufgetaucht ist:
"§ 11 TDG
[Speicherung von Informationen]
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern nicht verantwortlich, sofern
1 sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2 sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen, oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird."
Hierbei handelt es sich um eine Schutzvorschrift für Diensteanbieter wie Ihre Firma, unter welchen Voraussetzungen sich diese im Fall von Schadensersatzforderungen von Dritten exculpieren können; sie enthält hingegen keine Verpflichtung zu einer Ermittlungstätigkeit, wie Sie sie derzeit entfalten. Wenn die Ursache Ihres Bestehens auf Vorlage von Rechtsnachweisen (Welchen Inhalt stellen Sie sich da eigentlich für welche Dinge konkret vor?) für die Berechtigung zum hier vorliegenden nichtkommerziellen Anbieten der Filme auf Syberbergs website in diesem Gesetz zu suchen sind, müsste Ihnen eine eidesstattliche Versicherung Syberbergs, dass er über die für die zur hier gegebenen Nutzung seiner Dinge erforderlichen Rechte verfügt, ausreichen. Eine derartige Erklärung von Syberberg (und wenn Sie wünschen, auch von mir) wird hiermit ausdrücklich angeboten. Mit dem Vorliegen einer solchen Erklärung des unstreitigen Urhebers aller angebotenen Dinge ist Ihrer von Ihnen anscheinend postulierten Sorgfaltspflicht aus der zitierten Vorschrift jedenfalls genüge getan. Unsere absurde Korrespondenz und Ihre Behinderung unserer Arbeit muss damit beendet sein. Die von der Vorschrift außerdem erwähnte Rechtswidrigkeit bezieht sich nicht auf mögliche privatrechtliche Ansprüche (wie ggfls. verletzte Urheberrechte) sondern per definitionem auf absolut rechtswidrige Tatbestände wie z.B. strafrechtlich relevante Sachverhalte. Dergleichen liegt hier unstreitig nicht vor.
Wenn Ihr Vorgehen auf behauptete Ansprüche Dritter zurückgeht, wäre es nunmehr – wie eigentlich schon von Anfang an – notwendig, diese zu offenbaren, damit deutlich wird, worum es hier eigentlich geht. Ihre Haltung ohne sich auf irgendwelche konkreten Werke zu beziehen, ist rein tatsächlich vor allem eins: eine kostspielige Beschäftigungsmaßnahme für Syberbergs Büro und alle sonstigen mit seinen Werken und seiner website im besonderen beschäftigen Personen. Statt stolz zu sein, ein derartiges künstlerisches Unikat als work in progress unter den von Ihnen gehosteten Seiten zu haben, setzen Sie sich der Gefahr von Schadensersatzforderungen, dem Verlust von Kunden und öffentlichem Skandal aus. Und dies unter dem Vorwand von urheberrechtlichem Schutz, wozu Sie uns aber bis heute nicht eine einzige schlüssige Rechtsgrundlage präsentiert haben.
Mit freundlichen Grüßen
 
Martina Geßner
 
Sehr geehrte Frau Geßner,
sehr geehrter Herr Syberberg,
bitte entschuldigen Sie die falsche Anrede, hier hat sich tatsächlich ein Tippfehler eingeschlichen.
Wir bitten die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Unser Vorgehen begründen wir jedoch darauf, dass es laut Gesetz unsere Pflicht ist, in solchen Fällen den Urheber zu schützen. Selbstverständlich findet man in vielen Quellen den Hinweis auf Sie - Herr Syberberg - als Drehbuchautor und Regisseur, jedoch lassen sich daraus für uns noch nicht die Nutzungsrechte direkt ableiten; zumal als zuständige Produktionsfirmen mehrere europäische genannt werden.
Erschwerend kommt natürlich hinzu, dass hier Frau Geßner als Vertragspartnerin eingetragen ist, deren Namen man lediglich über die geführte Domain syberberg.de mit Ihnen in Verbindung bringen kann. Und der Besitz einer Domain wiederrum lässt keine Rückschlüsse zu.
Mittlerweile hat uns Ihr Fax erreicht, darin war jedoch kein expliziter Nachweis enthalten, dass Sie - Herr Syberberg - die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzen. Ein solcher Nachweis ist aus rechtlicher Sicht aber unabdingbar, weshalb wir Sie erneut darum bitten, uns einen solche Nachweis zukommen zu lassen.
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Freundliche Grüße aus Karlsruhe
Kai Burkhard
1&1 WebHosting - QualityCheck
Herrn K.Burkhard,
ich bin der Urheber aller meiner Filme als Regisseur, Drehbuchautor und Produzent. Die Präsentation dieser Filme im internet entspricht im nichtkommerziellen Bereich aller Verträge mit Koproduzenten der internationalen Präsentation auf Festivals und im Rahmen von Werkschauen (Retrospektiven) zu Ehren des Urhebers, in allen Verträgen unangefochten und erwünscht und kann daher nicht in Zweifel gezogen werden und einer Verpflichtung zur Nachweisbarkeit unterliegen. Wenn Sie dergleichen meinen anzweifeln zu müssen, hätten Sie mich das wissen lassen müssen, in der Weise, dass ich in der Lage gewesen wäre ohne Schaden an meiner Seite, d.h. der Präsentation meines Artefakts zu reagieren. Das ist
1. durch Kündigung des Vertrages oder teilweise Eliminierung der von Ihnen inkriminierten Positionen oder durch Besorgung solcher Rechtsversicherungen von jedem einzelnen Koproduzenten und das bedeutet in der Urlaubszeit zusätzliche Fristen. Ihr bisheriges Vorgehen - ohne Vorwarnungen und Begründungen das gesamte Programm abzuschalten oder dessen Abschaltung erneut anzudrohen - entspricht sicher nicht dem Gesetz zum Schutz des Urhebers in dessen Sinne Sie vorgeben handeln zu müssen. Im Gegenteil; es bedeutet eine Beschädigung des Artefakts www.syberberg.de, dessen integraler Bestandteil die Präsentation seiner Filme in Teilen und links ist. Jede Beschädigung dieser Seite wird zu verantworten sein.
Dr. Hans Jürgen Syberberg