Sehr
geehrter Herr Burkhard,
Ihr Beharrungsvermögen hat mich veranlasst, nach Ihren Motiven zu forschen
und mal die einzige Rechtsgrundlage zu prüfen, die jemals in unserem hübschen
Schriftverkehr aufgetaucht ist:
"§
11 TDG
[Speicherung von Informationen]
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen
Nutzer speichern nicht verantwortlich, sofern
1 sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben
und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder
Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information
offensichtlich wird, oder
2 sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen,
oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht
oder von ihm beaufsichtigt wird."
Hierbei handelt es sich um eine Schutzvorschrift für Diensteanbieter wie
Ihre Firma, unter welchen Voraussetzungen sich diese im Fall von Schadensersatzforderungen
von Dritten exculpieren können; sie enthält hingegen keine Verpflichtung
zu einer Ermittlungstätigkeit, wie Sie sie derzeit entfalten. Wenn die Ursache
Ihres Bestehens auf Vorlage von Rechtsnachweisen (Welchen Inhalt stellen Sie
sich da eigentlich für welche Dinge konkret vor?) für die Berechtigung
zum hier vorliegenden nichtkommerziellen Anbieten der Filme auf Syberbergs website
in diesem Gesetz zu suchen sind, müsste Ihnen eine eidesstattliche Versicherung
Syberbergs, dass er über die für die zur hier gegebenen Nutzung seiner
Dinge erforderlichen Rechte verfügt, ausreichen. Eine derartige Erklärung
von Syberberg (und wenn Sie wünschen, auch von mir) wird hiermit ausdrücklich
angeboten. Mit dem Vorliegen einer solchen Erklärung des unstreitigen Urhebers
aller angebotenen Dinge ist Ihrer von Ihnen anscheinend postulierten Sorgfaltspflicht
aus der zitierten Vorschrift jedenfalls genüge getan. Unsere absurde Korrespondenz
und Ihre Behinderung unserer Arbeit muss damit beendet sein. Die von der Vorschrift
außerdem erwähnte Rechtswidrigkeit bezieht sich nicht auf mögliche
privatrechtliche Ansprüche (wie ggfls. verletzte Urheberrechte) sondern
per definitionem auf absolut rechtswidrige Tatbestände wie z.B. strafrechtlich
relevante Sachverhalte. Dergleichen liegt hier unstreitig nicht vor.
Wenn Ihr Vorgehen auf behauptete Ansprüche Dritter zurückgeht, wäre
es nunmehr – wie eigentlich schon von Anfang an – notwendig, diese
zu offenbaren, damit deutlich wird, worum es hier eigentlich geht. Ihre Haltung
ohne sich auf irgendwelche konkreten Werke zu beziehen, ist rein tatsächlich
vor allem eins: eine kostspielige Beschäftigungsmaßnahme für
Syberbergs Büro und alle sonstigen mit seinen Werken und seiner website
im besonderen beschäftigen Personen. Statt stolz zu sein, ein derartiges
künstlerisches Unikat als work in progress unter den von Ihnen gehosteten
Seiten zu haben, setzen Sie sich der Gefahr von Schadensersatzforderungen, dem
Verlust von Kunden und öffentlichem Skandal aus. Und dies unter dem Vorwand
von urheberrechtlichem Schutz, wozu Sie uns aber bis heute nicht eine einzige
schlüssige Rechtsgrundlage präsentiert haben.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Geßner
Sehr
geehrte Frau Geßner,
sehr geehrter Herr Syberberg,
bitte entschuldigen Sie die falsche Anrede, hier hat sich tatsächlich
ein Tippfehler eingeschlichen.
Wir bitten die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Unser Vorgehen
begründen wir jedoch darauf, dass es laut Gesetz unsere Pflicht ist, in
solchen Fällen den Urheber zu schützen. Selbstverständlich findet
man in vielen Quellen den Hinweis auf Sie - Herr Syberberg - als Drehbuchautor
und Regisseur, jedoch lassen sich daraus für uns noch nicht die Nutzungsrechte
direkt ableiten; zumal als zuständige Produktionsfirmen mehrere europäische
genannt werden.
Erschwerend kommt natürlich hinzu, dass hier Frau Geßner als Vertragspartnerin
eingetragen ist, deren Namen man lediglich über die geführte Domain
syberberg.de mit Ihnen in Verbindung bringen kann. Und der Besitz einer Domain
wiederrum lässt keine Rückschlüsse zu.
Mittlerweile hat uns Ihr Fax erreicht, darin war jedoch kein expliziter Nachweis
enthalten, dass Sie - Herr Syberberg - die ausschließlichen Nutzungsrechte
besitzen. Ein solcher Nachweis ist aus rechtlicher Sicht aber unabdingbar,
weshalb wir Sie erneut darum bitten, uns einen solche Nachweis zukommen zu
lassen.
--
Freundliche Grüße aus Karlsruhe
Kai Burkhard
1&1 WebHosting - QualityCheck
Herrn
K.Burkhard,
ich bin der Urheber aller meiner Filme als Regisseur, Drehbuchautor und Produzent.
Die Präsentation dieser Filme im internet entspricht im nichtkommerziellen
Bereich aller Verträge mit Koproduzenten der internationalen Präsentation
auf Festivals und im Rahmen von Werkschauen (Retrospektiven) zu Ehren des Urhebers,
in allen Verträgen unangefochten und erwünscht und kann daher nicht
in Zweifel gezogen werden und einer Verpflichtung zur Nachweisbarkeit unterliegen.
Wenn Sie dergleichen meinen anzweifeln zu müssen, hätten Sie mich
das wissen lassen müssen, in der Weise, dass ich in der Lage gewesen wäre
ohne Schaden an meiner Seite, d.h. der Präsentation meines Artefakts zu
reagieren. Das ist
1. durch Kündigung des Vertrages oder teilweise Eliminierung der von Ihnen
inkriminierten Positionen oder durch Besorgung solcher Rechtsversicherungen
von jedem einzelnen Koproduzenten und das bedeutet in der Urlaubszeit zusätzliche
Fristen. Ihr bisheriges Vorgehen - ohne Vorwarnungen und Begründungen
das gesamte Programm abzuschalten oder dessen Abschaltung erneut anzudrohen
- entspricht sicher nicht dem Gesetz zum Schutz des Urhebers in dessen Sinne
Sie vorgeben handeln zu müssen. Im Gegenteil; es bedeutet eine Beschädigung
des Artefakts www.syberberg.de, dessen integraler Bestandteil die Präsentation
seiner Filme in Teilen und links ist. Jede Beschädigung dieser Seite wird
zu verantworten sein.
Dr. Hans Jürgen Syberberg