München, den 22.12.05
S. geehrte Frau Meister/Bauer,
in Ihrer Antwort an meine Anwältin, die in meinem Auftrag um Auskunft
von Ihnen bat, ob ich unbehindert Kontakt zu Frau Margarethe Krieger, die
der Obhut Ihres Hauses unterstellt ist, per Brief, Telefon oder als Besucher
aufnehmen kann, teilten Sie erneut mit, dass Frau Krieger selbst nach offizieller
Anhörung das nicht wolle.
Das ist ungeheuer, denn nach neuester Zeugenaussage hat Frau Krieger ein Foto
vor sich stehen, das Sie mit einem Brief von mir zeigt, den sie stolz in die
Kamera hält, als Zeugnis ihrer Freude und als Dokument der offen demonstrierten
und erwünschten Verbundenheit, also gerade des von Ihnen abgeleugneten
Kontaktbegehrens. Diese Verbundenheit ist die engste, nämlich lösender
Natur. Sie davon abgetrennt zu haben, bedeutete das Ende ihres schöpferischen
Lebens und endlichen Mord. Seit dem gewaltsamen Abtrennen dieses für
sie Leben stiftenden Kontakts zeichnet sie nicht mehr und hat wohl aufgegeben
zu kommunizieren. Selbst, wenn sie durch nötigende Suggestivfragen dazu
gebracht wurde zu äussern sie wolle mich nicht sehen, hören oder
lesen, woraufhin die Organe Ihres Vollzugs mit Isolation glaubten aktiv werden
zu müssen, gibt es genau solche Zeugnisse dagegen auf meiner Kamera von
ihr zuvor, nämlich gegen diese sie einengenden Betreuungen von Amtswegen
mich wissen zu lassen mit der Bitte diese Behinderungen zu umgehen. Es wäre
also zumindest abwägend belegbar, dass sie sehr labil sich äussert.
In diesem Fall, von mir sogar
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gedrängt nicht so zu urteilen, weil ich das damals nichts so sah und
verstand. Es wäre danach die Aufgabe der Betreuung und deren Amtes hier
zu unterscheiden und das Beste zu wollen, sowie nicht zuzulassen, dass quasi
das ganze Oeuvre nach dem Zusammenbruch gegen den schriftlich erklärten
und dokumentierten Willen von Frau Krieger abhanden kam bis man sie
wieder nötigte zu widerrufen, nur um die Versäumnisse des Amts nachträglich
zu rechtfertigen. Wie gesagt:das ganze ist wissentlich Mord und das nicht
nur geistiger Art. Ob aus Unfähigkeit, Bosheit oder Vorteilnahme ist
mir egal. Es bleibt der Tatbestand des Erlöschens der Betreuten seit
einem Jahr, bestimmbar nach den oben genannten Isolationsmassnahmen. Und Sie
sollen das Wissen. Ich werde es jedermann öffentlich so sagen mit den
Mitteln meines Berufs und Auftrags und wünschte mir nichts sehnlicher,
als die Verantwortlichen wenigstens vor Gericht sich verantworten zusehen.
Und sei es des anderen, dem Sie nicht vorstehen. Es ist das Einzige, was ich
noch für Frau Krieger tun kann und gerade jetzt. Im letzten Jahr war
ich noch imstande ihr die Fotografien ihrer verschwundenen Zeichnungen letzter
Hand in Konvoluten aus verschiedenen Quellen zusammenzutragen. Jetzt muss
ein Brief wie dieser mein Gewissen reinigen auch dies getan zu haben.
Dr. Hans Jürgen Syberberg
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Das ist die Schuld dieser Todsünde sich anmassender Betreuer und Richterinnen, die über andere Menschen befinden:
Nicht alles versucht zu haben, was not getan.
Die in ihre Gewalt Gegebene abgeschnitten zu haben, von dem, aus dem sie existeiert. Kunst und Kontakte zu dem Geist, aus dem sie war.
Und wenn sie nicht imstande sind das selbst zu ermessen, mit Hochmut selbst den letalen Ausgang nicht zu scheuen, nur um ihr Recht auszuführen, das sie ernährt.
Grundrechte der Freiheit und Demokratie stehen auf dem Spiel. Vom Gesetzgeber anders gemeint, wenn man die dazu gehörenden Ausführungen liest.
Bis vor einem Jahr
nach Unfall