Post geholt End-Bescheid zur Entschädigung für Enteignung N.
Es gibt Geld. Nicht vom Staat, der enteignete(Kohl), nicht von dem Erlös der verkauften Güter, sondern aus der Kasse derer, die zurückzahlen müssen, was sie nach der Flucht in denWesten bekamen, und dann im Osten nach der Wende wiedererwarben. Es ist soviel, dass 15 Ha Rückerwerb möglich würde, ein Zehntel vom alten und dessen, was zum Rückerwerb des restes von Haus und Hof blieb. Jetzt nach 15 Jahren Mauerfall. Es ist möglich davon den sog. Kapphof zu erwerben Und damit den Park wieder herzustellen in vollem Umfang, was einmal Acker war und Gut. Von dem was bleibt, auf eigenem Grunde nochmal einen Teil nehmen zur Ernte oder im Bruch vor dem Wald die eiszeitlichen endmorenen Gräben mit alten Bäumen, wo nur Kühe weiden, die nicht mehr raus dürfen. Aber als Park extern ein gehöriges Land. Zu dem, was hier sein soll?
SYBERBERG Filmproduktion
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An das
Amtsgericht Demmin
Postfach 13 56
17103 Demmin
Nossendorf, den 18. August 2005
Betr.: 17 C 184/05
Ihre Ladung zum Ortstermin auf dem Anwesen der Kläger geht von der irrigen Annahme aus, von dort sei etwas zu sehen oder zu beweisen, nämlich ob die Kameras eben dieses Anwesen der Hauptstrasse 7 /Dorfstr.7(?) erfassen, mit einer Perspektive über den Zaun oder nicht eher mit einer gewissen konzentrierten Ausschliesslichkeit aufs Eigene und dessen Schutz gerichtet sind, um auf diese Weise den Ausschnitt und die Ausrichtung der Zoomeinstellungen zu beurteilen, was nur aus dem Haus der Aufstellung selbst oder durch die Kameras und auf den angeschlossenen Kontrollschirmen möglich ist, wenn sie angeschlossen wären. Dazu wäre zu sagen, dass eine solche Kontrolle nur durch eine Ortsbesichtigung dann in der Alten Poststrasse 3 möglich würde, die aber auch erweisen würde, dass die Webcams zur Zeit nicht aktiv sind, also auch keine Bilder geben. Im Übrigen wäre ein Betreten der Kläger selbst im Hauses des Beklagten unerwünscht, da es geeignet wäre das auszuspähen, was gerade verhindert werden soll, nämlich Information und Einblick über die Möglichkeiten etwaiger Grenzübertritte durch Zweige und Bäume zu beobachten und weiterzugeben, da die inkriminierten Schäden gegen die sich die Kameras richten aus gegebenen Grund nach bezeugten Bekundungen gerade von dieser anderen Seite angenommen werden müssen (siehe Polizeiprotokolle nach Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung an Haus und Pflanzen immer wieder).
Schon und auch dieses Faktum der augenblicklichen Inaktivität der Kameras den Klagestellern mitzuteilen würde bedeuten, die Gefahr neuer Beschädigungen herauszufordern, da gerade an der Grenze zu ihnen alle bisherigen Schäden an Haus und Bepflanzung zu belegen sind und der vorbeugende Schutz dadurch wieder aufgehoben würde, indem jedermann, speziell der im Haus der als Kläger auftretenden Tante hauptsächlich verdächtigte Neffe damit informiert wäre, wie es hier steht. Das Interesse des bisher mehrfach Beschädigten und von den Antragstellern einer Klage mehrfach offen Beschimpften und Bedrohten sein denkmalgeschützten Anwesen besonders und vorsorglich vor Beschädigungen und Angriffen zu bewahren muss weiterhin und insbesondere nach neuerlich beobachteten Indizien neuer Attacken, aufrecht erhalten bleiben. Wie mit der Polizei abgesprochen und empfohlen sei es durch angekündigte Bewaffnung und solche Massnahmen per digitaler Kameras dem Beruf des Geschädigten und Bedrohten entsprechend.
Dem freien Blick, also auch ohne Kameas, bietet sich vom Fenster der Kameras kein Einblick zur genannten Einfahrt, die von davor stehenden Gebäudeteilen verdeckt ist, wiewohl aber von hier aus die wertvolle Überwachung des leichtesten Zugangs von der anderen Seite möglich ist. Und die Sichtschutzanlagen von beiden Seiten verwehren jeden Einblick auf das genannte Grundstück auch ohne Apparate, die geeignet sind, vor Schäden auf eigenem Grunde zu schützen.
Im aufrichtigen Interesse des Nachbarn und seines hier vorgegebenen Bestrebens sein Eigentum unbeeinträchtigt zu wissen, müsste es vielmehr sein, die Anpflanzungen möglichst hoch und dicht zu wollen, die als Sichtschutz angelegt wurden und aber laufend beschädigt werden.
Im aufrichten Interesse der gutwilligen Nachbarn müsste es normalerweise auch doch wohl sein, den Täter der Beschädigungen, gegen den allein die Kameras auf Anraten der Polizei gerichtet sind, zu ermitteln, um den Verdacht abzuwehren, gerade diese hätten mit diesen Beschädigungen etwas zu tun (siehe Polizeiprotokolle nach Fenstereinwurf und Baumvandalismus nach Feuerlegungen und Aufrufen zu weiteren Anschlägen dieser Art gegen dies so zu schützende Haus gerade aus der Familie des Nachbarn).

nicht im offiziellen Schreiben ans Gericht

So erscheint das Bild der Klage angesichts der Androhungen, Beschimpfungen und der Liste bisherigen Schäden eher als das von Nachbarn, die sich ihnen lästiger Pflanzen an der Grenze entledigen wollen und darum die Kameras nicht brauchen und mit vorgeschobenen Rechtsbehauptungen nicht gestört sein wollen ihr böses Spiel weiter zu betreiben. So ergibt alles einen ineinander greifenden Sinn, was sonst nicht verständlich sich widerspricht.