Donnerstag,
den 15.September
ob
dies Bild nach dem neuen Vorschlag des Amtsgerichts zum vergleich noch gezei
gt
werden darf?
wir
sehen ein Stück vom Grundstück des Nachbarn Sch. der, wenn gezeigt(Unterlassung),
danach 1000 Euro Strafe kriegt.
dies
Fenster, verhängt, wäre wohl frei
Kinderzimmer
DDRversion bis Herbst 2003
N.ehemaliges
Kinderzimmer heute September 2005
frei
ohne Stra
ffe der Unterlassung weil innen
Plakatvorlage
zur Nacht
(Die Nacht 1983/84)
ein höchst snsibler Raum, so der Blick hinaus über das Private hunaus.
vor
1945, der Eingang des Kuhstalls, unter dem Nest der Störche
Hannah
Arendt war die Ditte. Eine der Dritten, wie wir jetzt lesen. So wie der Sohn
Hermann nicht H. als o
rignalen Vater hat.
Neues
Buch G.Heidegger, der Enkelin zum Briefwechsel Martin und Elfride H. /DVA
Chambre
d'enfant Paris
CentrePompidou, nachgebaut als Kubus. Rundum die Projektionen
der verschiedenen Schichten: vor 1945, der Filme (die Nacht und der Traum)
und die
Realitäten jetzt. Speziell aus dem Fenster des Kinderzimmers in N. als
neuem Ort auf der Weltkarte des Sehnens.
wieder
die alte Tür von rechts und das Fenster in originaler Fassung, so die Fussbodenbretter
und das Bett nach Gestalt des Nacht.Models
jetzt,
was weg ist und an dessen Statt nicht mehr dokumentieren? weil dort Familie
Schulze wohnt und seine Intimsphäre bedroht dünkt. mit 1000 Euros
Strafe, wenn doch? ich hoffe der Richter versteht, dass ich das freien Willens
nicht kann.