Donnerstag, den 15.September
ob dies Bild nach dem neuen Vorschlag des Amtsgerichts zum vergleich noch gezei gt werden darf?
wir sehen ein Stück vom Grundstück des Nachbarn Sch. der, wenn gezeigt(Unterlassung), danach 1000 Euro Strafe kriegt.
dies Fenster, verhängt, wäre wohl frei
Kinderzimmer DDRversion bis Herbst 2003
N.ehemaliges Kinderzimmer heute September 2005
frei ohne Stra ffe der Unterlassung weil innen
Plakatvorlage zur Nacht
(Die Nacht 1983/84)
ein höchst snsibler Raum, so der Blick hinaus über das Private hunaus.
vor 1945, der Eingang des Kuhstalls, unter dem Nest der Störche
Hannah Arendt war die Ditte. Eine der Dritten, wie wir jetzt lesen. So wie der Sohn Hermann nicht H. als o rignalen Vater hat.
Neues Buch G.Heidegger, der Enkelin zum Briefwechsel Martin und Elfride H. /DVA
Chambre d'enfant Paris
CentrePompidou, nachgebaut als Kubus. Rundum die Projektionen der verschiedenen Schichten: vor 1945, der Filme (die Nacht und der Traum) und die Realitäten jetzt. Speziell aus dem Fenster des Kinderzimmers in N. als neuem Ort auf der Weltkarte des Sehnens.
wieder die alte Tür von rechts und das Fenster in originaler Fassung, so die Fussbodenbretter und das Bett nach Gestalt des Nacht.Models
jetzt, was weg ist und an dessen Statt nicht mehr dokumentieren? weil dort Familie Schulze wohnt und seine Intimsphäre bedroht dünkt. mit 1000 Euros Strafe, wenn doch? ich hoffe der Richter versteht, dass ich das freien Willens nicht kann.