Ein Brief
Der Amtvorsteher
Amt Demmin-Land, Goethestr....
Außenstelle
Dorfstraße 29, 17111 Borrentin
Auskunft erteilt: Herr Wiese
Telefon: 039994 / 71211 Fax: 71218
Syberberg Filmprod.
Genterstraße........
Gemeinde Nossendorf
Gefahrenquelle Hofauffahrt an "Alte Poststraße"Sehr geehrter
Herr Syberberg,
Ich bin beauftragt durch den Bürgermeister der Gemeinde Nossendorf,
Ihnen
mitzuteilen, daß die Hofauffahrt zu Ihrem Grundstück von der "Alten
Poststraße" aus so umzupflastern ist, daß davon keine Gefahr
mehr für die
Benutzer des öffentlichen Teils ausgeht.
Mit fr. Gr.
Im Auftrag
Wiese
die Antwort/Entwurf
in München liegt ein Brief des Amtsvorstehers N. worin ich aufgefordert
werde die Einfahrt zu ändern.
Entwurf
Auffahrt keine "öffentliche Gefährdung"
nach Entstehung fotografisch dokumentiert
wenn später anders, so nach Beschädigung durch abrinnendes Wasser
der Strasse(Hof 2 M tiefer), die der Bürgermeister versäumte trotz
mehrfacher Aufforderung auch schriftlich in Ordnung zu halten, optisch belegbar
neuerlich mit Erde geglättet, (auch Entleerung des Gullis durch uns)
und Grassamen angebracht, dass dem Hof ähnliche Ebnung auf deren hist.Anfahrt(Denkmalsamteignung)
entsteht
Anlage einem beantragten und genehmigten Kopfsteinpflaster auch nach Gebrauch
art- und region-gemäss, aufwendig und professionell, mit hist.Steinen
des Ortes
siehe eigener Hof, Annenhof usw.
SYBERBERG
GENTERSTR. 15 A 80805 MÜNCHEN
Fax 089 3624 905
e-mail film@ Syberberg.de
17111Nossendorf, Alte Poststr.3An den Amtsvorsteher
Amt Demmin Land
Außenstelle - z. Hd. Herrn Wiese -
Dorfstraße 29
17111 BorrentinBetr.: Gemeinde Nossendorf
sog. Gefahrenquelle Hofauffahrt an „Alte Poststraße“
Vorg.: Ihr Schreiben vom 4. November 2005 Nossendorf, den 10. November 2005
Sehr geehrter Herr Wiese,
die Einfahrt zum Grundstück Alte Poststraße 3 in Nossendorf stellt
keine Gefahrenquelle dar. Es besteht keine Veranlassung, sie umzupflastern, da
keinerlei Gefahr für die Benutzer des öffentlichen Teils (und auch
nicht des auf dem Grundstück befindlichen Teils) davon ausgeht, der zu begegnen
wäre.
Die Einfahrt wurde im Sommer 2004 mit schriftlichem Einverständnis der Gemeinde
in Erfüllung einer Auflage der Landesdenkmalbehörde in Schwerin in
Zusammenhang mit dem denkmalgeschützten Gesamtensemble „Ehemaliges
Gutshaus Nossendorf“ entsprechend historischer Vorgaben wiederhergestellt.
Diese ordnungsgemäße Rekonstruktion wurde fotografisch dokumentiert.