Donnerstag, den 10. November
22.Juni 2004 das fertiggestellte Pflaster der Einfahrt
der mangelnde Abfluss des regens durch verstpfte Gullis lässt das Wasser durch die Steinritzen diese ausspülen
trotz Mahnungen an den Bürgermeister geschieht nichts
Gefahr durch mangelnde Tätigkeit des Bürgermeisters für Haus und Hof


Ein Brief


Der Amtvorsteher
Amt Demmin-Land, Goethestr....
Außenstelle
Dorfstraße 29, 17111 Borrentin
Auskunft erteilt: Herr Wiese
Telefon: 039994 / 71211 Fax: 71218

Syberberg Filmprod.
Genterstraße........

Gemeinde Nossendorf
Gefahrenquelle Hofauffahrt an "Alte Poststraße"Sehr geehrter Herr Syberberg,
Ich bin beauftragt durch den Bürgermeister der Gemeinde Nossendorf, Ihnen
mitzuteilen, daß die Hofauffahrt zu Ihrem Grundstück von der "Alten
Poststraße" aus so umzupflastern ist, daß davon keine Gefahr mehr für die
Benutzer des öffentlichen Teils ausgeht.
Mit fr. Gr.
Im Auftrag
Wiese

die Antwort/Entwurf

in München liegt ein Brief des Amtsvorstehers N. worin ich aufgefordert werde die Einfahrt zu ändern.
Entwurf
Auffahrt keine "öffentliche Gefährdung"
nach Entstehung fotografisch dokumentiert
wenn später anders, so nach Beschädigung durch abrinnendes Wasser der Strasse(Hof 2 M tiefer), die der Bürgermeister versäumte trotz mehrfacher Aufforderung auch schriftlich in Ordnung zu halten, optisch belegbar
neuerlich mit Erde geglättet, (auch Entleerung des Gullis durch uns) und Grassamen angebracht, dass dem Hof ähnliche Ebnung auf deren hist.Anfahrt(Denkmalsamteignung) entsteht
Anlage einem beantragten und genehmigten Kopfsteinpflaster auch nach Gebrauch art- und region-gemäss, aufwendig und professionell, mit hist.Steinen des Ortes
siehe eigener Hof, Annenhof usw.

 

SYBERBERG
GENTERSTR. 15 A 80805 MÜNCHEN
Fax 089 3624 905
e-mail film@ Syberberg.de
17111Nossendorf, Alte Poststr.3An den Amtsvorsteher
Amt Demmin Land
Außenstelle - z. Hd. Herrn Wiese -
Dorfstraße 29
17111 BorrentinBetr.: Gemeinde Nossendorf
sog. Gefahrenquelle Hofauffahrt an „Alte Poststraße“
Vorg.: Ihr Schreiben vom 4. November 2005 Nossendorf, den 10. November 2005
Sehr geehrter Herr Wiese,
die Einfahrt zum Grundstück Alte Poststraße 3 in Nossendorf stellt keine Gefahrenquelle dar. Es besteht keine Veranlassung, sie umzupflastern, da keinerlei Gefahr für die Benutzer des öffentlichen Teils (und auch nicht des auf dem Grundstück befindlichen Teils) davon ausgeht, der zu begegnen wäre.
Die Einfahrt wurde im Sommer 2004 mit schriftlichem Einverständnis der Gemeinde in Erfüllung einer Auflage der Landesdenkmalbehörde in Schwerin in Zusammenhang mit dem denkmalgeschützten Gesamtensemble „Ehemaliges Gutshaus Nossendorf“ entsprechend historischer Vorgaben wiederhergestellt. Diese ordnungsgemäße Rekonstruktion wurde fotografisch dokumentiert.

auf Wunsch des Bürgermeisters, er ist Fliesenleger und Glätte sein beruf, immer wieder ausgebesserte Ritzen zwischen den Steinen. Diesmal im Oktober 2005 mit Humus, statt Sand, und Gras gesäht, dass sich alles festigt.
Problem aber sind nicht die Steine, die sind historische des Ortes und das Objekt denkmalgeschützt. Das Problem ist die Verseuchung der Menschen durch betonierte Glätte als demokatische Tugend der Glätte und Muster ihres Lebens Systeme übergreifend. Das ist das Mass auf das sie die anderen der Geschichte herunterholen wollen. Am Ende durch Gewalt als Handlanger durchaus auch krimineller Elemente der Gemeinde.Wenn wir nicht aufpassen, sind wir ihre Opfer. Der Krieg geht nach vielen Seiten . Morgen mehr.