1
2
3
Hundekäfig(H.kommt
nie raus)
4
Garage
5
7
8
Feuerwehr plus 2 m Grund Richtung Kamera
6
Haus Sch. hinter
dem Baum, sieh Protokoll des richtl. Augenscheins
Einfahrt, unsichtbar hinter ehem.Garage RG und Baum siehe Protokoll der Ortsbes.Richter K.
Stäucher und Bäume zum Verdecken der Wände und Dächer angelegt, in 3-5 Jahren flächenverdeckend. Wenn man sie lässt.(12-15)
alle Hütten/Dächer mit Rückwänden zum Fenster und Haus No.3, flächendeckend, mit eigenen Eingängen, Zugänge nicht sichtbar

Das Grundstück Dorfstr7
vom Fenster Dorfstrasse 3 (25 Meter Entf.) aus gesehen
7 Hütten plus Hundezwinger

gehört zu Dorfstr.3
Dorfstr.3
geh.zu Dorfstr3

Donnerstag,
6. Oktober 2005

the pictures, we are absolutely not interested in and we never showed:
taken from the ground of HJS only for the following documentation. the plants against this sight destroyed:
diese Aufn. sind speziell für diese Dokumentation hergestellt. Vom Grundstück des Beklagten (HJS) gemacht. Wie der Richter als erhaltene künstlerische Betätigung empfiehlt, die ihm doch damit bliebe, mit anderen Kameras, aus anderem Blickwinkel. Die Anpflanzungen dagegen, um diesen Anblick nicht ertragen zu müssen, systematisch vernichtet (link). Den Schutz, wie von der Polizei geraten, jetzt gerichtlich als minderes Recht gegen das "absolute Recht" (der Ehre und Menschenwürde des Klägers Sch.) im Urteil aufgeführt! (siehe Brief der Staatsanwaltschaft in Sachen R.G. bei Sch. zu diesem Fall, demnächst hier).