1
2
3
Hundekäfig(H.kommt
nie raus)
4
Garage
5
7
8
Feuerwehr
plus 2 m Grund Richtung Kamera
6
Haus
Sch. hinter
dem Baum, sieh Protokoll des richtl. Augenscheins
Einfahrt,
unsichtbar hinter ehem.Garage RG und Baum siehe Protokoll der Ortsbes.Richter
K.
Stäucher
und Bäume zum Verdecken der Wände und Dächer angelegt, in 3-5 Jahren flächenverdeckend.
Wenn man sie lässt.(12-15)
alle
Hütten/Dächer
mit Rückwänden zum Fenster und Haus No.3,
flächendeckend,
mit eigenen Eingängen, Zugänge nicht sichtbar
Das
Grundstück Dorfstr7
vom Fenster Dorfstrasse 3 (25 Meter Entf.) aus gesehen
7 Hütten plus Hundezwinger
gehört
zu Dorfstr.3
Dorfstr.3
geh.zu
Dorfstr3
Donnerstag,
6. Oktober 2005
the
pictures, we are absolutely not interested in and we never showed:
taken from the ground of HJS only for the following documentation. the plants
against this sight destroyed:
diese
Aufn. sind speziell für diese Dokumentation hergestellt. Vom Grundstück
des Beklagten (HJS) gemacht. Wie der Richter als erhaltene künstlerische
Betätigung empfiehlt, die ihm doch damit bliebe, mit anderen Kameras, aus
anderem Blickwinkel. Die Anpflanzungen dagegen, um diesen Anblick nicht ertragen
zu müssen, systematisch vernichtet (link).
Den Schutz, wie von der Polizei geraten, jetzt gerichtlich als minderes Recht
gegen das "absolute Recht" (der Ehre und Menschenwürde des Klägers
Sch.) im Urteil aufgeführt! (siehe Brief der Staatsanwaltschaft in Sachen
R.G. bei Sch. zu diesem Fall, demnächst hier).