Freitag, den 5. August 2005

noch hinter dieser Grenze: der Kapphof

nach langem Kampf mit dem derzeitigen Besitzer des ehemaligen Parks eine Lösung gefunden. Das ermäßigt von der BVVG zurückzukaufende Land zu einem Teil gegen den Kapphof tauschen, die übrigen Flächen ihm auf lange Zeit zur Pacht überlassen. Was aber, wenn er das zu erwerbende Land nicht in Pacht hat, so dass ein Anderer das Vorkaufsrecht des derzeitigen Pächters wahrnehmen könnte ?
- also weiter!