Freitag, den 5. August 2005
noch hinter dieser Grenze: der Kapphof
nach langem
Kampf mit dem derzeitigen Besitzer des ehemaligen Parks eine Lösung gefunden.
Das ermäßigt von der BVVG zurückzukaufende Land zu einem Teil
gegen den Kapphof tauschen, die übrigen Flächen ihm auf lange Zeit
zur Pacht überlassen. Was aber, wenn er das zu erwerbende Land nicht
in Pacht hat, so dass ein Anderer das Vorkaufsrecht des derzeitigen Pächters
wahrnehmen könnte ?
- also weiter!