Mittwoch,
22.September
Was dieser Staat 1990 machte, und zwar auf allen Ebenen, die CDU-Regierung, um sich die Macht zu erhalten, die SPD-Opposition, weil sie nicht für ostelbische Eigentümer streiten wollte -und der den Rechtsbruch bestätigende Bundesgerichtshoh immer dabei,- war nicht eine Entscheidung für die armen Nutzniesser als Siedler/Flüchtlinge nach den Kriege im neuen Osten. Die BRD bestätigte auf dem nun eingemeindeten Territorum der ehemaligen DDR offiziell sozialistische Besitzverhältnisse, nachdem sie seit Beginn dieser Nachkriegsrepublik immer beteuerte Einheit ja, aber nicht unter Aufgabe der Freiheit und des Rechts. Sonst hätte sie diese schon früher haben können. In Wirklichkeit aber eignete sich dieser Staat den Besitz selber an und begünstigte selbst die ehemaligen Feinde in Gestalt der finstersten Funktionäre der LPG/DDR, nur um an die Milliarden Beute zu kommen, mit der sie die Einheit finanzieren wollte, um nicht Steuern zu erhöhen und damit die Wahlen zu verlieren.
Wenn das Strassburger Gericht nicht wesentlich in die jetzigen Besitz -Verhältnisse eingreifend vermitteln wollte, müsste es zumindest Folgendes verschlagen:
Herausgabe dessen, was noch in öffentlicher Hand ist.
Vorkaufsrecht der ehemaligen und eigentlichen Besitzer bei allen Besitzveränderungen
aus ehemaligem Eigentum vor 45.
Spekulationsgewinne aus diesen Aneignungen sind nachzuweisen und herauszugeben(also das, was nicht selbst gebraucht wird, zur Produktion).
Brachliegende Gründe und eventuell zu Erpressung gegen ehem. Besitzer geeignete Grundstücke sind zu üblichen Bedingungen herauszugeben.
Alle Regelungen zeitlich limitieren, damit noch effektiv. Dem Land als produktiver Schub und den eigentlic
hen Eigentümern als Recht.
Projektionen
von und nach
Paris-N.
2003