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MUSTERPROZESS UM JÜDISCHES EIGENTUM
Landkreis muss Grundstück an Erben zurückgeben
Es ist einer der größten Rückerstattungsfälle in Ostdeutschland,
und für 700 weitere Verfahren ist das heutige Urteil von großer
Bedeutung: Das Bundesverwaltungsgericht hat den Landkreis Potsdam-Mittelmark
verpflichtet, ein 1936 von Juden verkauftes Grundstück nun an deren Erben
zu übertragen.
Leipzig - Geklagt hatte eine Erbengemeinschaft. Sie gab an, die Familie habe
das Grundstück in der Gemeinde Teltow-Seehof im Jahr 1936 nicht freiwillig
verkauft. Die Richter folgten dieser Argumentation und hoben damit ein Urteil
des Verwaltungsgerichts Potsdam auf. Die Entscheidung des obersten deutschen
Verwaltungsgerichts ist
Grundlage für mehr als 700 weitere Verfahren.
Nach Auffassung des zuständigen 8. Senats haben die Potsdamer Richter
bei ihrem Urteil im Oktober 2002 die Reichweite des Vermögensgesetzes
verkannt. Trotz unzureichender Beweise seien sie davon ausgegangen, dass die
früheren jüdischen Eigentümer nicht unter dem Druck des Nazi-Regimes
verkauft hätten. Dafür hätte es jedoch fundierter Beweise bedurft,
weil der Gesetzgeber bei Verkäufen jüdischen Eigentums in der Zeit
zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 von einem verfolgungsbedingten
Verkauf ausgeht. Nur wenn diese gesetzliche Vermutung zweifelsfrei widerlegt
sei, könne von der Grundregelung abgewichen werden. Diese Regelung gelte
nach der Wiedervereinigung auch auf dem Gebiet der früheren DDR.
Der Anwalt der Kläger bewertete das Urteil als "positiven Beitrag
zur juristischen Bewältigung des düstersten Kapitels Deutschlands".
Die frühere Eigentümerfamilie hatte 1933 einen Maklervertrag zur
Parzellierung des insgesamt rund
84 Hektar umfassenden
Gutes Seehof an der
südlichen Stadtgrenze Berlins geschlossen. Bis 1940 wurden rund 1000 Parzellen
an Siedler verkauft. Dazu gehört das etwa 3000 Quadratmeter große
Grundstück, um das es im Prozess stellvertretend für 705 weitere
Verfahren ging, die noch beim Verwaltungsgericht Potsdam anhängig sind.
Bereits 1999 hatte das Bundesverwaltungsgericht zu Gunsten der 18-köpfigen
Erbengemeinschaft ein Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam von Dezember 1997
aufgehoben und den Fall zurückverwiesen. 2002 hatten die Potsdamer Richter
jedoch erneut zu Lasten der jüdischen Erben entschieden.
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