Betrifft
Winifred Wagner
Entgegen meiner Mitteilungen vom 26. und
An
SPIEGELTV
27. Juli 2002 und der darin ausgesprochenen Untersagung jedweder weiteren Verwendung
meiner Person in dem von SPIEGEL TV produzierten Film über Winifred Wagner
nach der Erstsendung am 22. Juli sind nun wieder (zweifach) die 4 Ausschnitte
mit meiner persönlichen Mitwirkung neben Frau B. Hamann gesendet worden.
(VOX 28.9.02 um 22.15 h und 29.9.02 um 11.05 h). Von weiteren Ausstrahlungen,
u.a. in der Schweiz, höre ich. Diese neuerlichen Sendungen trotz meines
Verbots verletzen meine Rechte in zweierlei Hinsicht: mein Recht am eigenen
Bild da ich jeglicher weiteren Verwendung der Aufnahmen widersprochen habe und
die Urhebernutzungsrechte am Winifred-Wagner-Film da keinerlei Abmachung über
die Verwendung überhaupt oder gar deren Vergütung getroffen wurde.
Die Vereinbarung mit Herrn Kloft vom 26. April 2002 sieht lediglich einmalige
Sendung in Deutschland und Österreich vor. Wenn trotz eindeutiger und klarer
Absprachen und deren schriftlicher Bestätigung die Aufnahmen von mir und
das WW Material weiter genutzt werden, bedeutet dies eine bewusste Missachtung
meiner Persönlichkeits- und Urheberrechte.
Ich erwarte Ihre Antwort bis Ende der Woche (5.10.02). Dann werde ich die Sache
dem Anwalt übergeben mit entsprechenden Ansprüchen auf ganz anderer
Basis (Klagen auf Schadensersatz und Unterlassung).
Hans Jürgen syberberg