konnte gerade noch gestrichen werden.
Man stelle sich vor nicht nur verzichten auf alle Ansprüche, und unter unsittlichen Verhältnissen zum Widererwerb genötigt, in seelische Zwangladen gebracht, sollten die Ent-Eigneten der Nürnberger Gesetze vor dem neuen Ankauf ihres geraubten Besitzes, den sie nach Wiedererwerb eines Teils wenigstens der Öffentlichkeit widmen wollen, unterschreiben, dass sie nie und zu keinem Zeitpunkt enteignet wurden, Besitzer waren, sonst keine Wiedererwerb möglich. Deutschland 2002 .
Auf nach Nossendorf.
Noch wissen wir nicht, ob die Übernahmeverträge unterschrieben werden können. Es geht nicht um Restitution, nicht um ehrende Wiedergutmachung, nicht um Hilfe, beim Wiederaufbau, einer Kultivierung für alle, ohne Eigennutzung,, sondern um Kauf, beängstigt durch immer neue Bedrohung der Nutzniesser von Ulbricht/Stalin bis Kohl. Wir werden darüber berichten und nicht erst in Paris .
Der Passus