Sonntag, den 17.März

Am nächsten Donnerstag, den 21. März gibt sich die Kulturstiftung des Bundes verbindlichen und einsehbaren Rahmen und Gesicht. Mit Namen und Ordnung, wonach Anträge gestellt werden können, nach deren Auswahl Kultur mit zentraler öffentlicher Bestimmung gefördert wird oder nicht. Die Kultur, die nicht von bisherigen Instituionen (Theater, Film, Orchester, Museen, akademischen Schulen)historisch erfasst ist.Und zwar in Ländern und Kommunen. Dafür sind für das erste Jahr 2002 25 Millionen DM bereitgestellt worden. Es werden also Weichen gestellt. Man kann etwas ablesen. Aus den Richtlinien der Vergabe, der Namen, die berufen werden zu verantworten und die entscheiden sollen, was und was nicht oder wieviel, und man wird einer eventuellen Definition, was gewünscht wird oder für wieviel entgegensehen. Auch wird wohl nachzudenken sein, was ist Kultur und darin Kunst als Hauptsäule unseres Selbstverständnissses. Dabei werden erste Projekte beispielgebenden Charakter haben.

Das alles ist neu. Wie die Wahl der Hauptstadt Berlin wieder. Und Preussen als Erbe des Reichs neu verstanden werden soll, nun wieder beim Bund, was solange in der Sorge und Verantwortung der Länder lag. Es wird also nicht nur um Zurückbringen der im Krieg verlorenen Kunst gehen(Kulturstiftung der Länder bisher)und um Denkmalpflege gehen, sondern, um neue produktive Erscheinungsformen gegenwärtigen Lebens innerhalb der Verfassung, die sich dieses Land gegeben. Also einer demokratischen.

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Die Verlockungen für die jeweils regierenden Parteien sich der Kultur zu bedienen ist besonders sensibel in der Gründungsphase solcher neuen Instrumente der Macht über Geschichte und Zukunft zu beobachten, wenn die Regeln für Ziele und Vergabe und Gremien mit Namen festgelegt werden, oft über die Zeit der augenblicklich gewählten Vertreter der Regierungsverantwortung hinaus. In gut funktionierenden Gemeinschaften wären dann die Medien Kontrolle vermittelnd aufgerufen.

Unabhängig von der jeweils herrschenden Gewalt wäre in diesem demokratischen Sinne zu fordern:
Gleichrechtliche Zugänglichkeit durch Publikation der Daten und Bedingungen,
Durchsichtkeit der Entscheidungsvorgänge,
Mehrheitliche Entscheidungen durch die dafür vorgesehenen Organe,
das alles nach selbstgewählten Regeln.

Kultur wäre in diesem Sinne geschichtlicher Erinnerung unseres Willens, die Essenz aus Jahrzehnten ohne zentrale Organisation der kulturellen Verantwortung für noch grössere Zeit-Räume, der Fragen wofür wir sind, zu dieser Zeit und an diesem Platz, mit Einladungen nach aussen, in der Hoffnung auf gute Nachbarschaften, auf der Basis des eigenen Erkennens. Oft auch wird der Kultur dann aufgetragen sein das Versäumte der Politik, deren Verluste oder, was sie nicht kann und darf, zu formulieren, in sensibler Gestalt und Darstellung, der die sinnliche Eigenschaft innewohnt, die Menschen zu verbinden und dem Ort und der Zeit ihr Gepräge zu geben.

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Das Bisherige versteht sich von selbst, wenn nicht die vorliegende Papiere zur konstituierenden Sitzung der obengenannten Stiftung für die Kultur des Bundes unsere Aufmerksamkeit nötig machten, solche grundlegengenden Gedanken nach dem Warum und Wie zu formulieren.

(Forts. folgt)