Neben den Programmen initiiert die Kulturstiftung des Bundes derzeit ein Projekt zur Restaurierung und Digitalisierung von Videokunst, ein Projekt "Migration" mit Stationen in Istanbul, Berlin, Hamburg und Köln sowie die Einrichtung von 12 Fellowships am Wissenschaftskolleg zu Berlin.
"ErsatzStadt"
Das Projekt "ErsatzStadt" der Berliner Volksbühne ist ein vielseitiges künstlerisches Vorhaben, das ebenso über den regulären Spielplan wie über die traditionelle Diskursform des Theaters hinausgeht. Mit einer Kulisse, die den kompletten Innenraum der Volksbühne ausfüllt, soll eine "virtuelle" Nachbildung der globalen Stadt entstehen, in der in verdichteter Form verschiedenste urbane Räume, Themen, Lebensweisen und Alltagspraktiken anschaulich und erfahrbar werden. Das Projekt zielt darauf, neue Bilder der Stadt zu definieren und konkrete wie utopische Anregungen für die Verbesserung städtischer Lebensqualität zu geben. Über einen Zeitraum von insgesamt fünf Wochen wird die ErsatzStadt Ort künstlerischer Veranstaltungen wie Theateraufführungen und einer Fernsehreihe sein, aber auch einen öffentlichen Versammlungsraum bilden, in dem sich gesellschaftliche Initiativen, die sich auf vielfältige Weise mit urbanen Entwicklungen und Problemen befassen, vorstellen können. Geplant ist die Beteiligung internationaler Künstler, Künstlergruppen und Initiativen.


Der Programmschwerpunkt "Kunst und Stadt" der Kulturstiftung des Bundes befasst sich mit der Rolle, die der Stadt als zentralem Motiv und bevorzugtem Schauplatz zeitgenössischer Kunst zukommt. Den Leitfaden für den Programmschwerpunkt bilden jene tiefgreifenden Wandlungen, die oft ästhetisch sichtbar und wirksam werden, noch bevor sie in ihrer Tragweite für die Gesellschaft erkannt und verstanden sind. Derzeit lassen sich zwei gegensätzliche globale Trends ausmachen, die unsere Wahrnehmung der urbanen Wirklichkeit einschneidend verändern. Da sind zum einen die explosiv wachsenden Megastädte in Asien und Südamerika, deren Entwicklung nicht nur kommunale Infrastrukturen, sondern vielfach auch unsere Vorstellungskraft sprengt. Zum anderen erscheinen die von starker Depopulation und ökonomischem Niedergang gezeichneten "Schrumpfstädte" als Vorboten des vielleicht folgenreichsten gesellschaftlichen und kulturellen Wandels seit den Anfängen der Industriellen Revolution.
Diese neuen und teils rasanten Entwicklungen haben zusammen mit der Globalisierung unserer Erfahrungswelt das herkömmliche Bild von der (europäischen) Stadt nachhaltig erschüttert. Heute verfügen wir über kein allgemein gültiges Bild der Stadt mehr, weder als Kulturideal, das unsere Vorstellungen leitet, noch als Muster für die Eingriffe von Stadtplanern und Urbanisten. Der Programmschwerpunkt "Kunst und Stadt" möchte dazu beitragen, die neue Unübersichtlichkeit der urbanen Welt zu sondieren, möglichst breit zu erforschen und ihre Bedeutung für Gegenwart und Zukunft unserer Kultur zu erkunden.
Unterstützt von einem internationalen Beraterstab hat die Programmdirektion in den vergangenen Monaten zu diesem Zweck ein vielschichtiges Programm erarbeitet, das auf einem breit gefächerten Instrumentarium fußt. Es umfasst nationale und internationale Themen und Wirkungsstätten, künstlerische und wissenschaftliche Projekte, Fördermaßnahmen und öffentliche Veranstaltungen.
Stipendienprogramm
Mit einem Stipendienprogramm zur Erforschung internationaler urbaner Entwicklungen sollen vor allem junge, internationale Fachleute und Kulturschaffende gefördert werden und Impulse für ihre Arbeit bekommen. Das Programm soll ihnen die Möglichkeit geben, an einem außereuropäischen Standort über einen Zeitraum von sechs Monaten interdisziplinäre Feldforschung zu betreiben und sich in lokalen Projekten zu engagieren, die sich mit kulturellen und sozialen Bedingungen der Stadtentwicklung befassen. Die Stipendien sind auf eine neue Form der team- und projektbezogenen Forschung zugeschnitten, die Potenziale für interkulturelle Lernprozesse erkunden und zum Abbau von Stereotypen im Denken über außereuropäische Kulturen beitragen kann. Beabsichtigt ist jeweils eine enge Kooperation mit einem lokalen Träger, der sich durch innovative kulturelle Projekte im Bereich der Stadtentwicklung auszeichnet.
"Schrumpfende Städte"
Das Projekt "Schrumpfende Städte" nimmt sich eines dringlichen Themas an, das für viele ostdeutsche Städte eine aktuelle Relevanz und eine kaum abschätzbare Tragweite hat: des dramatischen wirtschaftlichen Niedergangs und Bevölkerungsschwunds ehemaliger Industriezentren und der daraus erwachsenden kulturellen Folgen.
Das Projekt stellt die Schrumpfungsprozesse, die seit der Wende in den neuen Ländern zu beobachten sind, in einen internationalen Kontext. Eine einjährige internationale Studie bildet den Auftakt des Projekts und soll den beteiligten Experten den Austausch von Wissen und Erfahrungen ermöglichen. Anschließend soll in Kooperation mit der Architekturzeitschrift Arch+ ein internationaler Wettbewerb veranstaltet werden, bei dem zu verschiedenen Aufgabenstellungen Lösungskonzepte in Form von Projekten eingereicht werden können.
In Zusammenarbeit mit dem Bauhaus Dessau und der Galerie für Zeitgenössische Kunst Leipzig sollen darüber hinaus Direktaufträge an Fachleute und Künstler vergeben werden, um an ausgewählten Standorten modellhafte Projekte zu konzipieren und Interventionen im städtischen Raum durchzuführen. Das Gesamtprojekt wird von Ausstellungen, Publikationen und einer Internet-Präsentation begleitet, die eine möglichst breite öffentliche Wahrnehmung gewährleisten sollen.
"Lokale Modernen"
Beim Projekt "Lokale Modernen" handelt es sich um ein Recherchevorhaben, das sich mit der Transformation wenig bekannter städtischer Kulturen während der letzten drei Jahrzehnte befasst und zum Ziel hat, gegenüber dem dominierenden westlichen Kanon eine "alternative" Geschichte von Modernisierungsprozessen zu schreiben. Erforscht werden sollen Differenzen und Parallelen von jeweils lokalen "Projekten der Moderne" in Regionen der Welt, die bislang in der stadt- und kultursoziologischen Forschung des Westens weitgehend ignoriert worden sind: Transkaukasus, Zentralasien, Mittelamerika u.a. Das Vorhaben möchte den Blick öffnen für die historische Dynamik und die aktuelle Vielförmigkeit nichtwestlicher urbaner Kulturen, die jeweils eigene Modernisierungsprozesse durchgemacht und zu unverwechselbaren Ausprägungen modernen Lebens gefunden haben.
"ErsatzStadt"
Das Projekt "ErsatzStadt" der Berliner Volksbühne ist ein vielseitiges künstlerisches Vorhaben, das ebenso über den regulären Spielplan wie über die traditionelle Diskursform des Theaters hinausgeht. Mit einer Kulisse, die den kompletten Innenraum der Volksbühne ausfüllt, soll eine "virtuelle" Nachbildung der globalen Stadt entstehen, in der in verdichteter Form verschiedenste urbane Räume, Themen, Lebensweisen und Alltagspraktiken anschaulich und erfahrbar werden. Das Projekt zielt darauf, neue Bilder der Stadt zu definieren und konkrete wie utopische Anregungen für die Verbesserung städtischer Lebensqualität zu geben. Über einen Zeitraum von insgesamt fünf Wochen wird die ErsatzStadt Ort künstlerischer Veranstaltungen wie Theateraufführungen und einer Fernsehreihe sein, aber auch einen öffentlichen Versammlungsraum bilden, in dem sich gesellschaftliche Initiativen, die sich auf vielfältige Weise mit urbanen Entwicklungen und Problemen befassen, vorstellen können. Geplant ist die Beteiligung internationaler Künstler, Künstlergruppen und Initiativen.
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Um einen Tati bittend


Regionaler Schwerpunkt Osteuropa
Der Fall der Mauer hat die politische Landkarte Europas von Grund auf verändert. Die Integration Osteuropas stellt die Europäische Union heute vor die größte Herausforderung ihrer Geschichte. Deutschland ist von diesen Entwicklungen in besonderer Weise betroffen. Hier verlief bis 1989 die Grenze, an der die politischen Systeme von Ost und West aufeinander prallten. Mit dem europäischen Einigungsprozess rückt Deutschland in die Mitte Europas und wird kulturell zu einem wichtigen Bindeglied zwischen Ost und West.
Die Euphorie über den politischen Wandel führte nicht automatisch zu einer Verbesserung der wechselseitigen Wahrnehmung. Zwar ist das zuvor als "Ostblock" schematisierte Staaten-Ensemble aus dem Schatten des Eisernen Vorhangs hervorgetreten. Ein nachhaltiger kultureller Dialog hat sich dagegen bisher nicht entwickelt. Im Gegenteil scheint die Welle der transeuropäischen Begeisterung zu Beginn der 90er-Jahre von einer Phase abgelöst worden zu sein, in der sich der Kulturaustausch auf wenige herausgehobene Veranstaltungen beschränkt.
Auf der Suche nach dem dritten Weg
In der Wahrnehmung durch den Westen handelt es sich bei Osteuropa um kulturelles Entwicklungsgebiet. Das Schlagwort der "Globalisierung" zum Beispiel suggeriert die Homogenisierung des Ostens nach Maßgabe westlicher Vorbilder. Diese eindimensionale Perspektive verkennt jedoch, dass sich die Aneignung westlicher Kultur in Osteuropa in den letzten Jahren grundlegend geändert hat. Zwei Phasen lassen sich dabei unterscheiden: Während in Zeiten des Kalten Krieges inbesondere die amerikanische Popkultur als kulturelle Verheißung und Symbol gesellschaftlicher Emanzipation rezipiert wurde, scheinen die Tage einer unreflektierten Feier westlicher Kultur mittlerweile vorüber zu sein. Die kulturellen Gestalter der Gegenwart befinden sich heute auf der Suche nach einem dritten Weg, der zwischen sozialistischer Staatskultur und westlicher Moderne zu eigenen europäischen Identitäten führt. Dieser Prozess bleibt weiterhin offen. Zugleich verspricht er auch dem Westen kulturelle Impulse vermitteln zu können. Eine solche Neubestimmung knüpft im Übrigen an den lebendigen Austausch an, der bis zum Zweiten Weltkrieg zwischen ost- und westeuropäischen Akteuren geherrscht hat.
Der Ansatz der Kultustiftung des Bundes
Mit ihrem Regionalschwerpunkt "Osteuropa" regt die Kulturstiftung ein Programm an, das zum einen der historischen Dimension des Ost-West-Dialogs gerecht wird und zum anderen die kulturellen Prozesse der Gegenwart darstellt. Es geht darum, die wechselseitige Neugierde der frühen 90er-Jahre wieder aufleben zu lassen und Starthilfe für einen weitergehenden Austausch zwischen intellektuellen, wissenschaftlichen und künstlerischen Foren verschiedener osteuropäischer Länder und ihren deutschen Partnern zu leisten. Die Kulturstiftung des Bundes entwickelt hierzu ein breites Spektrum an Formaten, um Initiativen und Strukturen in den verschiedensten Bereichen des kulturellen Lebens zu fördern. Die hier vorgestellten Projekte bilden den Anfang eines Programms, in dessen Zentrum vor allem die Unterstützung lokaler Aktivitäten und deren Vermittlung im Westen steht. Dabei soll das Wirken der Kulturstiftung des Bundes in der Haltung ebenso unaufdringlich sein, wie es im Resultat auf eine nachhaltige Verbesserung der lokalen künstlerischen Netzwerke zielt.
"The Post-Communist Condition"
Im Rahmen einer ersten Initiative lädt die Kulturstiftung des Bundes den derzeit am Karlsruher Zentrum für Kunst und Medientechnologie tätigen Philosophen Boris Groys ein. Die scheinbar fachfremde Besetzung kuratorischer Vorhaben durch einen Philosophen verspricht eine Sichtweise auf gesellschaftliche Prozesse, die eine herkömmliche Kunstkritik häufig nicht erfasst. Boris Groys nennt sein Projekt "The Post-Communist Condition". Er betont, dass die osteuropäische Kultur der Gegenwart als Passage zwischen politischen Systemen verstanden werden muss. Jenseits aller Nostalgie entsteht dabei eine Ästhetik, in der sich Elemente sozialistischer Staatskunst und der vermeintlich freien Kunst des Westens zu originellen Positionen und Darstellungsformen verbinden. Mit der traditionellen Kategorie "Werk" können diese Arbeiten jedoch nur unvollständig beschrieben werden. Ihre Offenheit und Prozessualität hat die Kunst unter postkommunistischen Verhältnissen durchaus mit jüngerer Kunst im Westen gemein. Wie aber reagieren Kunstkritik und Kunstgeschichte auf diese medial häufig sehr komplexen künstlerischen Situationen? Boris Groys diagnostiziert ein allgemeines methodisches Defizit bei der Präsentation und Dokumentation von aktueller Kunst und schlägt vor, osteuropäische Kunst als Musterbeispiel für die Entwicklung digitaler Darstellungsformate zu erproben. Nach Auftaktstationen unter anderem in St. Petersburg, Belgrad und Ljubljana kehrt das Projekt an das ZKM in Karlsruhe zurück, wo es im Rahmen einer Gesamtausstellung und in Form eines Online-Archivs einer internationalen Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
"Kuratorenprogramm Osteuropa"
Als zweites Projekt initiiert die Kulturstiftung des Bundes die Einrichtung eines "Kuratorenprogramms Osteuropa". Die Kulturstiftung will nicht nur fördern, was an Prozessen bereits im Gange ist. Ziel ist auch, gänzlich neue Projekte anzustoßen. Das Kuratorenprogramm versteht sich dabei als kulturelle Vor-Ort-Maßnahme. Nach dem Ende des Sozialismus fehlen häufig sowohl die Organisationen wie die Ressourcen, die Kunst und Kultur nicht allein für einen westlichen Markt inszenieren, sondern vor allem in lokalen Bezügen gestalten könnten. Dabei spielt keine Rolle, in welchen Bereichen (Film, Theater, Neue Medien, Musik, Literatur) und mit welchen Instrumenten und Darstellungsformaten (Stipendien, Inszenierungen, Websites, Symposien) sich die Kuratoren engagieren wollen. Wichtig ist indes, dass die Arbeit der osteuropäischen Kuratoren immer auch in Deutschland präsentiert und damit ein internationaler Dialog ermöglicht wird.
"Cultural Territories"
Die Galerie für Zeitgenössische Kunst führt das dritte Osteuropa-Projekt der Kulturstiftung des Bundes durch. Unter dem Titel "Kulturelle Territorien/Cultural Territories" geht es dabei um eine Erkundung der kulturellen Vielfalt in den jungen osteuropäischen Staaten. Diesem Forschungsansatz liegt die Beobachtung zugrunde, dass mit dem Ende des so genannten "Ostblocks" nicht automatisch ein einheitliches "Osteuropa" entstanden ist. Es gibt dort nicht eine, sondern viele Kulturen; nicht einen Jargon, sondern viele Sprachen und Codes. Das östliche Europa scheint ebenso vielfältig wie unübersichtlich zu sein - ein westlicher Beobachter ist in seinem Verständnis schnell überfordert. Die Galerie für Gegenwartskunst in Leipzig will daher den Blick für die Eigenarten der kulturellen Territorien Osteuropas schärfen. Sie will Vertreter von Instutitionen und Kulturpraktiker aus dem Osten zu öffentlichen Gesprächen in Leipzig einladen, will Fragen stellen und zu verstehen versuchen, mit welchen Zielen und unter welchen Bedingungen Kunst in Osteuropa entsteht. Gelingen soll dies durch den systematischen Aufbau von Kontakten zu diversen Kulturinstitutionen: etwa dem Sarajevo Center for Contemporary Arts, dem Open Society Institute in St. Petersburg oder dem Laznia Center for Contemporary Arts in Danzig.
"Berlin - Moskau, Moskau - Berlin 1950 - 2000"
Weiterhin fördert die Kulturstiftung des Bundes das Ausstellungsprojekt "Berlin - Moskau, Moskau - Berlin 1950 - 2000". Die Berliner Festspiele planen damit die Fortsetzung der 1995 im Martin-Gropius-Bau gezeigten Ausstellung zur ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Dort gelang es, eine herausragende Phase des deutsch-russischen Kulturkontaktes umfassend zu vergegenwärtigen. In der zweiten Jahrhunderthälfte schien durch die europäische Teilung der Dialog zwischen Moskau und Berlin zunächst abgeschnitten zu sein. Aber genau diese Entzweiung erwies sich als künstlerisch fruchtbar, denn sowohl im Westen wie im Osten begannen zahlreiche Künstler, sich mit dem Trennungsprozess selbst auseinander zu setzen und ihre künstlerischen Identitäten und Ausdrucksformen entweder in Opposition oder in Übereinstimmung mit dem jeweiligen politischen System zu definieren. Die Ausstellung verdeutlicht diese Prozesse nicht allein am Beispiel von Malerei, Skulptur oder Grafik, sondern auch im Kontext von Architektur, Film oder Video. Erste Station der Ausstellung wird Ende 2003 Berlin sein, es folgt Moskau im Frühjahr 2004.
Restaurierung von "Panzerkreuzer Potemkin"
Moskau und Berlin bilden auch die Schauplätze des fünften Osteuropa-Projektes. Dabei geht es um die Restaurierung eines epochalen Filmklassikers: "Panzerkreuzer Potemkin", der Revolutionsfilm des Moskauer Regisseurs Sergej Eisenstein, begann seine internationale Karriere 1926 in keiner anderen Stadt als Berlin. Einen wichtigen Anteil an diesem Erfolg hatte die Filmmusik des Berliner Komponisten Edmund Meisel. Es folgten Jahrzehnte voller Umschnitte und Neuvertonungen - die von Eisenstein nicht gebilligte Variante wurde später zum Beispiel durch Stalin als authentische sowjetische Fassung autorisiert. Auch wenn die Eisensteinsche Urform des Films heute unrettbar verloren ist, kann mithilfe von teils in Moskau und Berlin, teils in London archivierten Negativen zumindest die deutsche Fassung von 1926 rekonstruiert werden. Die Kulturstiftung des Bundes fördert mit diesem Projekt die Sicherung und Präsentation eines der herausragenden Dokumente des deutsch-russischen Kulturerbes.
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Kulturbericht Ostdeutschland
Zur Entwicklung geeigneter Fördermaßnahmen zum Thema "Kulturelle Aspekte der deutschen Einigung" gibt die Kulturstiftung des Bundes zunächst eine Studie in Auftrag. Sie bildet die Grundlage für weitere Initiativen in diesem Programmbereich und soll Auskunft über den Zustand und vor allem die Entwicklungsmöglichkeiten der kulturellen Landschaft in den Neuen Bundesländern geben. Die Studie erstellt eine Kartographie, aus der ersichtlich wird, welche Initiativen, Projektträger und Netzwerke Förderung benötigen.
Fonds zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements in der Kultur
der Neuen Länder
Außerdem richtet die Kulturstiftung des Bundes mit sofortiger Wirkung einen Fonds zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements in der Kultur der Neuen Länder ein. Sie gewährt darin Fördermittel für Regionale Kulturinitiativen in Form von einmaligen Projektzuschüssen und Anschubfinanzierungen.


Die kulturelle Herausforderung des 11. September 2001
Dass der 11. September 2001 eine historische Zäsur markiert, liegt auf der Hand. Offen bleibt bisher, wie die Weltgesellschaft mit diesem Datum umzugehen versteht. Nach dem Entsetzen der ersten Tage kristallisierten sich vielerorts Deutungen heraus, die von der Polarität zwischen Gesellschaften westlich-amerikanischer Prägung auf der einen und der arabischen und islamischen Welt auf der anderen Seite ausgingen. Schlagworte wie das des "clash of civilizations" erwiesen sich dabei als ebenso unzureichend in ihrem Unterscheidungsvermögen wie wirkungsvoll in ihrer Polemik.
Vor dem ersten Jahrestag geht die Suche nach den Hintergründen in eine neue Phase. Die Zeit eindeutiger Schuldzuweisungen und eindimensionaler Erklärungsmodelle scheint mittlerweile vorüber. Die Welt zerfällt nicht einfach in Systeme des Bösen oder des Guten - auch wenn diese Rhetorik im Westen wie im Osten nachdrücklich bemüht worden ist. Worum es statt dieser dualen Logik geht, ist ein Verstehen der Abhängigkeit und wechselseitigen Verantwortung der Völker. Wie kann sich eine Gesellschaft vor Angriffen wie denen des 11. September schützen? Und kann sie verhüten, dass irgendwo auf der Welt überhaupt eine soziale Kraft entsteht, die derartige Gewaltformen als Handlungsoption propagiert?
Militärische oder geheimdienstliche Maßnahmen können auf die Verschärfung von Aggressionen zu einer terroristischen Bedrohung nur reagieren. Dagegen besteht das langfristige Ziel der Politik vor allem darin, Rahmenbedingungen für ein gerechtes und friedvolles Miteinander der Völker zu schaffen. Die schwierigste und zugleich wichtigste Aufgabe der Politik nach dem 11. September lautet daher, auf die Verwirklichung einer globalen Zivilgesellschaft hinzuarbeiten.
Kulturpolitik kann ein wichtiges Element einer solchermaßen nachhaltigen Krisenprävention darstellen. Kulturelle Bezüge sind von entscheidender Bedeutung dafür, wie sich ein Mensch zur Welt verhält. In der Kultur artikuliert sich sowohl das Trennende wie das Verbindende zwischen Menschen. Ähnliches gilt für das Verhalten zwischen sozialen Organisationen bis hin zu nationalstaatlichen Gebilden. Auf dieser übergeordneten Ebene, so könnte man formulieren, bemisst sich die interkulturelle Kompetenz eines Staates an seiner Fähigkeit, die verschiedenen ethnischen, religiösen und sprachlichen Gruppen nach innen hin in ein friedvolles Gemeinwesen zu integrieren und nach außen hin an der Suche nach einer gerechten Ordnung der Weltgemeinschaft mitzuwirken.
Die Kulturstiftung des Bundes sieht ihre Zielsetzungen vor dem Hintergrund einer gleichermaßen identitätsstiftenden wie gemeinschaftsfördernden Funktion von Kultur. Dabei kann ihr Handlungsspielraum nicht im Bereich makropolitischer Entscheidungen liegen - weder in der Außenpolitik (Sicherheits- oder Bündnispolitik) noch in der Innenpolitik (Zuwanderungsgesetz, Asylrecht oder Bildungspolitik). Vielmehr greift sie den 11. September 2001 als ein Datum auf, das Fragen nach der Integrationskraft westlicher Gesellschaften aufwirft. Prekärerweise stehen diese Fragen in direktem Zusammenhang mit den Anschlägen in den Vereinigten Staaten. Immerhin hat mit Mohammed Atta mindestens einer der Attentäter jahrelang an einer deutschen Universität studiert. Beunruhigenderweise markiert gerade diese Studienzeit zugleich auch die Phase seiner politisch-religiösen Radikalisierung. Aus Motiven heraus, die weiter ungeklärt sind, glitt Atta in Deutschland in eine terroristische Splittergruppe ab und machte sich dort zum Instrument einer demokratiefeindlichen Form der Islamisierung.
Nach dem 11. September lag der Effekt mancher Diskussionen darin, Identitäten primär entlang von Religionszugehörigkeiten zu konstruieren und so einer Ausgrenzung von Muslimen aus dem nichtislamischen Gemeinwesen Vorschub zu leisten. Diese Polarisierung ist auch deswegen fragwürdig, weil die große Mehrheit der in Deutschland lebenden Muslime auf vielfältige Weise in die ökonomischen und kulturellen Zusammenhänge des Landes integriert ist. Die Kulturstiftung des Bundes versucht daher, die Lebendigkeit bereits existierender Kulturkontakte zu befördern. Darüber hinaus gibt der 11. September Anlass, weitere Überlegungen zur Integration ausländischer Mitbürger, zum Thema der Gewalt und zum Aspekt des Fremden anzustellen. Die Auseinandersetzung mit der kulturellen Dimension dieses Datums sollte sich auf die Aspekte Säkularisierung und kulturelle Kooperation erstecken.
1. Der Aspekt der Säkularisierung
Westliche Beschreibungen und Selbstdarstellungen zahlreicher islamischer Fundamentalisten deuten den 11. September als verschärfte Ausprägung eines generellen Kulturkonfliktes. Diese essentialistische Rhetorik überspielt, dass die Antipoden westliche Welt versus Islam historisch und in der Gegenwart aufeinander angewiesen und sowohl in ihren politischen wie auch ökonomischen Institutionen stark ineinander verwoben sind.
Die Kulturstiftung des Bundes plädiert dafür, die Erkenntnischancen einer vorwiegend säkularen Perspektivierung des 11. September wahrzunehmen. Dabei soll versucht werden, den islamischen Fundamentalismus als ein spezifisch modernes Phänomen zu verstehen. Es scheint nämlich problematisch, lediglich den islamischen Hintergrund der Attentäter hervorzuheben und damit soziokulturelle, politische und historische Faktoren des Terrorismus zu vernachlässigen. Die "Modernität" dieser Anschläge zeigt sich auch darin, dass sowohl die Attentäter wie ihre Hintermänner mit westlicher Kultur teilweise eng vertraut waren. Vor diesem Hintergrund fragt es sich, ob nicht zum Beispiel der Auftritt Bin Ladens vor einer archaisch anmutenden Felsenhöhle alle Züge einer Inszenierung für die globale Mediengesellschaft trug.
Wie lassen sich über den 11. September hinaus radikaler Islam und moderner Terrorismus zusammendenken? Prägt sich in den Attentaten ein neuer Typus eines symbolischen, nicht mehr auf konkrete politische Ziele gerichteten Terrors aus? Zusammen mit Kulturwissenschaftlern, Soziologen und Ethnologen möchte die Kulturstiftung des Bundes eine Diskussion anregen, die säkulare Aspekte des 11. September fokussiert.
2. Der Aspekt der kulturellen Kooperation
Auf vielen Ebenen der Gesellschaft stellt das interkulturelle Miteinander eine selbstverständlich gelebte Realität dar. Andererseits scheinen die Chancen der Begegnung mit ausländischen Kulturen in Deutschland bisher weder ausgeschöpft noch hinreichend erkannt zu sein. Die Kulturstiftung des Bundes regt daher für das Jahr 2002 die Aufnahme von Studien an, die Förderprogramme für verschiedene Sparten des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens prüft. Es geht hierbei allgemein um Leistungen einer kulturellen Übersetzung - und zwar in einem breiten Spektrum kultureller Ausdrucksformen - zu der die Kulturstiftung des Bundes einen Beitrag leisten möchte.
Konkrete Projekte in diesem Programmbereich werden derzeit erarbeitet.
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Mitglieder des Stiftungsrates der Kulturstiftung des Bundes
gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung:
a. Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und
der Medien:
Prof. Dr. J. Nida-Rümelin, Staatsminister, Vorsitzender des Stiftungsrates
b. Vertreter des Auswärtigen Amtes:
Jürgen Chrobog, Staatssekretär
c. Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen
Dr. Barbara Hendricks, Parlamentarische Staatssekretärin
gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung: drei Vertreter des Bundestages
a. Dr. Antje Vollmer, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages
b. Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages
c. Dr. Norbert Lammert, MdB
gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung: zwei Vertreter der Länder (KMK)
a. Dr. Uwe Reinhardt, Staatssekretär, Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
b. Dr. Christoph Helm, Staatssekretär, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
gem. § 7 Abs. 1 Nr. 4 der Satzung: zwei Vertreter der Kommunen
a. Prof. Dr. Bernd Meyer, Deutscher Städtetag
b. Bernd Röll, Deutscher Städte- und Gemeindebund
gem. § 7 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung: der Vorsitzende des Stiftungsrates der "Kulturstiftung der Länder"
Peter Müller, Ministerpräsident des Saarlandes
gem. § 7 Abs. 1 Nr. 6 der Satzung: drei Persönlichkeiten aus dem Bereich Kunst und Kultur
a. Nele Hertling, Intendantin des Hebbel-Theaters, Berlin
b. Prof. Dr. Hilmar Hoffmann, ehemaliger Präsident des Goethe-Instituts, Frankfurt am Main
c. Monika Maron, Autorin, Berlin


Prof. Dr. Marie-Luise Angerer
Prorektorin an der Kunsthochschule für Medien, Köln.
Prof. Dr. Beatrice von Bismarck
Hochschule für Grafik und Buchkunst, Leipzig
Prof. Dr. Klaus Bußmann
Direktor des Westfälischen Landesmuseums für Kunst- und Kulturgeschichte.
Dr. Stefanie Carp
Co-Direktorin des Schauspielhaus Zürich, zuvor Chefdramaturgin am Schauspielhaus Hamburg.
Prof. Dr. Diedrich Diederichsen
Merz-Akademie Stuttgart. Mitbegründer und langjähriger Herausgeber der Zeitschrift "Spex". Kultur- und Poptheoretiker.
Michael Krüger
Verleger, Autor und Kritiker. Leiter des Carl-Hanser-Verlags, München.
Heike Hoffmann
Künstlerische Direktorin des Konzerthauses Berlin
Frie Leysen
Langjährige Leiterin des Kulturzentrums "De Singel" in Antwerpen.
Seit 1995 Leiterin des internationalen Festivals "KUNSTENFESTIVALdesARTs" für Bildende Kunst, Film, Theater, Tanz und Musik.
Andreas Mölich-Zebhauser
Intendant und Geschäftsführer Festspielhaus und Festspiele Baden-Baden GmbH
Prof. Georg Seeßlen
Filmkritiker, Dokumentarfilmer
Dr. Christoph Tannert
Geschäftsführer der Künstlerhaus Bethanien GmbH Berlin sowie Mitherausgeber des Kunstmagazins "BE-Magazin".
Herr Polt übernehmen Sie!
Harald Schmidt auch nicht schlecht mit live Bericht von den Sitzungen vor der Tür die Herausgehenden befragend nach dynamischer Kulturhaltigkeit der Kunst Verständnisse in den eingereichten und geförderten Projekten(Dr.Udo PR.)
nein. Die ersten Mill. wurden in der konstitu ierenden Sitzung ohne Satzung gleich vergeben und an der selbstbestellten Jury und Öffentlichkeit/Presse vorbei.....aus der Web-Seite> kulturstiftung-bund. de
Aus der Web Seite der kulturstiftung-bund.de


Die Kulturstiftung des Bundes
Die Kulturstiftung des Bundes hat im April 2002 ihre Arbeit in den traditionsreichen Räumen der Franckeschen Stiftungen in Halle an der Saale aufgenommen. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes, wobei ein Schwerpunkt ihrer Arbeit in der Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext besteht. Die Kulturstiftung des Bundes entwickelt dazu ein eigenständiges und neuartiges Förderprofil. Einerseits unterstützt sie auf Antrag Initiativen aus Kunst und Kultur (Allgemeine Projektförderung), andererseits entwickelt sie selbst zu ausgewählten Themen spezielle Förderprogramme (Schwerpunktförderung). Zur Realisierung ihrer Vorhaben erhält die Stiftung einen jährlichen Zuschuss des Bundes, der sich ab dem Jahr 2004 auf 38,3 Millionen Euro belaufen soll. In der Aufbauphase stehen für dieses Jahr rund 13 Millionen, für das Jahr 2003 rund 25 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit der Realisierung der Kulturstiftung des Bundes geht für viele ein langgehegter Wunsch in Erfüllung. Bereits 1973 hatte Willy Brandt auf Anregung von Günter Grass die Gründung einer Bundeskulturstiftung vorgeschlagen. In seiner Regierungserklärung sprach Brandt vom Traum einer "Deutschen Nationalstiftung", für die ausländische Einrichtungen wie der "National Trust" und der "Arts Council of Great Britain" in Großbritannien, die Stiftung "Pro Helvetia" in der Schweiz oder die "National Foundation on the Arts and Humanities" in den USA Vorbilder waren. In der Folge wurden jedoch vor allem verfassungsrechtliche Bedenken und Vorbehalte der Länder geltend gemacht. Erst nach drei Jahrzehnten wurde die Idee unter der Ägide des Beauftragten des Bundes für Angelegenheiten der Kultur und der Medien wieder aufgenommen. Der amtierende Staatsminister für Kultur, Prof. Julian Nida-Rümelin, arbeitete die Stiftungsidee konzeptionell aus und akzentuierte dabei zwei wichtige Dimensionen des Förderprofils, den internationalen Austausch und die Förderung zeitgenössischer Künste.
Geleitet wird die Stiftung von der Künstlerischen Direktorin Hortensia Völckers und dem Verwaltungsdirektor Alexander Farenholtz, die gemeinsam den Vorstand bilden.
Die Arbeit der Kulturstiftung des Bundes
Die Kulturstiftung des Bundes macht sich ein weit gefasstes und dynamisches Verständnis von Kultur zu eigen, um gesellschaftlichen Entwicklungen und Erfahrungen sowie dem kulturellen Wandel Rechnung zu tragen. Die sukzessive Öffnung von Grenzen zwischen den europäischen Staaten und die fortschreitenden globalen Verflechtungen erfordern in zunehmenden Maße die Anerkennung einer Vielfalt von Kulturen, die zueinander komplexe historische und aktuelle Beziehungen unterhalten. "Kultur" lässt sich nicht nur als das jeweils Eigene einer Nation oder als Gesamtheit ihres überlieferten Kulturguts verstehen, sondern auch als zukunftsgerichteter Prozess, in dem das Eigene zum Fremden in Bezug gesetzt wird. Kultur in diesem Sinn ist nicht ortlos, aber sie ist jeweils nach außen offen. Die Aufgaben, die sich aus einem zeitgemäßen Verständnis des Begriffs "Kultur" für deren Förderung ergeben, lassen sich am besten mit dem facettenreichen Begriff kulturelle Innovation charakterisieren. Darunter ist zu verstehen:
Sicherung kultureller Kontinuität und Zukunft. Diese setzt neben der Pflege und Erhaltung ererbten Kulturgutes die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur voraus. Dazu ist die Bereitstellung von "Risikokapital" erforderlich. Die Kulturstiftung des Bundes wird mithin auch Vorhaben fördern, die nicht von vornherein mit allgemeiner Akzeptanz rechnen können.
Erneuerung und Wiederbelebung von kulturellen Traditionen, die in Vergessenheit zu geraten drohen. Die Kulturstiftung des Bundes betrachtet es als eine wichtige Aufgabe, diesen Teil der historischen und aktuellen Vielfalt deutscher Kultur zu beleben.
Erkundung von neuen Wegen des interkulturellen Austausches in einer kulturellen und politischen Umbruchsituation, in der sich die Reibungsflächen zwischen Kulturen vervielfältigen und erweitern. Die Kulturstiftung des Bundes wendet sich deshalb neuen Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu.
Förderung neuer Verfahren der künstlerischen Produktion, die sich mit innovativen Gestaltungsmitteln auseinandersetzen, insbesondere mit der Entwicklung und Anwendung neuer Technologien in Kunst und Kultur.


Privates Engagement, Zustiftungen und Kooperationen
Die Kulturstiftung des Bundes sieht ihre Aufgabe nicht zuletzt darin, privates Engagement für ihr Ziel der Förderung von Kunst und Kultur zu bestärken und zu gewinnen. Diese Absicht geht Hand in Hand mit der generellen Zielsetzung der Stiftung, ein von Verwaltungsstrukturen unabhängiges Förderinstrument zu schaffen, das sich für Bereiche einsetzt, die in der existierenden Förderlandschaft nicht oder nicht ausreichend unterstützt werden. Ihre Zielsetzung entspricht damit der Motivation, die zumeist auch das private Engagement bestimmt: eigenständig gesellschaftliche Probleme zu erkennen und durch autonome Zielsetzung wünschenswerte Lösungsansätze zu fördern.
Die Kulturstiftung des Bundes kann entsprechend dem in ihrer Satzung formulierten Auftrag Bürgerinnen und Bürgern, die in dieser Weise für das Gemeinwesen tätig werden wollen, Unterstützung in vielfältigen Varianten anbieten. Nur ein Beispiel ist die Möglichkeit, denjenigen zur Seite zu stehen, die über die Errichtung einer Stiftung nachdenken, jedoch im Zweifel darüber sind, ob die Erträge aus dem verfügbaren Vermögen zur nachhaltigen Erfüllung des gewünschten Zwecks ausreichen werden. Die Kulturstiftung des Bundes kann diese potenziellen Stifter ermuntern, indem sie die Möglichkeit bereitstellt, unter ihrem Dach eine unselbstständige Stiftung zu errichten. In dieser Konstellation kann der Stifter Zwecke und inhaltliche Vorgaben eigenständig bestimmen - die Kulturstiftung des Bundes übernimmt dabei für ihn die Verwaltung der Mittel mit ihrer ganzen Sachkenntnis auf ihre eigenen Kosten. Damit ist vor allem gewährleistet, dass die Erträge ungeschmälert den gewünschten Zwecken zugute kommen. Außerdem kann der Stifter auf die Verlässlichkeit der Kulturstiftung des Bundes vertrauen und gleichzeitig die Vorteile ihrer herausragenden Einbindung in die kulturelle Landschaft genießen.
Ein weiteres Beispiel für die Unterstützung privaten Engagements ist das Angebot der Stiftung, ihr gewidmete private Zuwendungen in Sonderfonds zusammenzufassen und über dieses Instrument direkt den kulturell produktiven Kräften zukommen zu lassen. Für den privaten Spender sichert diese Variante nicht nur die üblichen Steuervorteile bei gleichzeitiger Minimierung von Verwaltungskosten, sondern auch eine tiefgehende Identifikation mit den angestrebten Zielen: Auch hier können die Spender selbst bestimmen, welchen Zielsetzungen, welchen Projekten oder welchen Personengruppen ihre Mittel zukommen sollen. Die Kulturstiftung des Bundes gewährleistet, dass diese Vorgaben streng beachtet werden.
Generell ist die Kulturstiftung des Bundes offen für alle Vorhaben, die der Förderung gemeinsamer Ziele dienen können - sei dies die Bereitstellung konkreter Möglichkeiten zur Finanzierung kultureller Projekte, die generelle Kooperation mit Institutionen zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur oder die Schaffung ganz neuer Formen der Zusammenarbeit. Die Kulturstiftung des Bundes begrüßt jeden Beitrag zur Unterstützung des gemeinsamen Anliegens, der nachhaltigen Förderung des kulturellen Schaffens.


§ 1 - Name, Sitz, Rechtsform
Die Stiftung führt den Namen "Kulturstiftung des Bundes". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Halle/Saale.
§ 2 - Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes. Ein Schwerpunkt soll die Förderung innovativer Programme und Projekte im internationalen Kontext sein.
(2) Die Stiftung strebt eine Zusammenarbeit mit der "Kulturstiftung der Länder" an.
(3) Die Stiftung soll ein eigenständiges Förderprofil entwickeln. Leistungen der Stiftung werden in der Regel als Projektförderung gewährt. Institutionelle Förderungen von Einrichtungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
(4) Auf die Förderung durch Stiftungsmittel besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen der Stiftung richten sich nach Maßgabe der ihr zur Verfügung stehenden Mittel.
§ 3 - Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO), sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Zweckbetriebe unterhalten.
§ 4 - Stiftungsvermögen
(1) Die Stiftung ist mit einem Grundstockvermögen ausgestattet, dessen Höhe im Stiftungsgeschäft näher bestimmt ist. Zur Erfüllung des Stiftungszweckes erhält die Stiftung einen jährlichen Zuschuss des Bundes nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes und der verfügbaren Haushaltsmittel.
(2) Das Stiftungsvermögen kann durch Zustiftungen (Geldbeträge, Rechte und sonstige Gegenstände) des Stifters sowie Dritter erhöht werden. Zuwendungen Dritter dürfen nicht mit Auflagen verbunden sein, die die Erfüllung des Stiftungszwecks beeinträchtigen. Werden Zuwendungen nicht ausdrücklich zum Vermögen gewidmet, so dienen diese ausschließlich und unmittelbar der Erfüllung des Stiftungszwecks.
(3) Zuwendungen Dritter können auch mit der Maßgabe erbracht werden, dass aus diesen Mitteln eine unselbständige Stiftung oder ein Sonderfonds gebildet wird, der einen vom Spender festgelegten Namen trägt und im Rahmen der allgemeinen Aufgabenstellung der Stiftung zweckgebunden ist; hierzu bedarf es der Zustimmung des Stiftungsrates. Die treuhänderische Verwaltung und die Kosten dafür können in diesen Fällen von der Stiftung übernommen werden, damit die Mittel ungeschmälert den vom Zuwendenden festgelegten kulturellen Zwecken zu Gute kommen.
(4) Das Vermögen der Stiftung ist grundsätzlich in seinem Bestand zu erhalten. Ein Rückgriff auf das Stiftungsvermögen ist nur zulässig, wenn der Stiftungszweck anders nicht zu verwirklichen ist und der Bestand der Stiftung nicht gefährdet erscheint, insbesondere das Stiftungsvermögen in den folgenden Jahren auf seinen vollen Wert wieder aufgefüllt werden kann. Es darf nur veräußert oder belastet werden, wenn von dem Erlös gleichwertiges Vermögen erworben wird.
(5) Die Stiftung ist nicht befugt, Kredite aufzunehmen.
§ 5 - Verwendung der Stiftungsmittel
(1) Die Erträge des Stiftungsvermögens und die ihm nicht zuwachsenden Zuwendungen sind zur Erfüllung des Stiftungszwecks zu verwenden.
(2) Die Stiftung kann ihre Mittel ganz oder teilweise einer Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig erfüllen zu können, und soweit für die Verwendung der Rücklage konkrete Ziel- und Zeitvorstellungen bestehen.
(3) Freie Rücklagen zur Werterhaltung dürfen gebildet werden, soweit die Vorschriften des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts dies zulassen. Sie können dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.
§ 6 - Organe der Stiftung
(1) Organe der Stiftung sind
1. der Stiftungsrat;
2. der Vorstand;
3. der Stiftungsbeirat.
(2) Die Stiftung kann ihre Mittel ganz oder teilweise einer Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig erfüllen zu können, und soweit für die Verwendung der Rücklage konkrete Ziel- und Zeitvorstellungen bestehen.
§ 7 - Stiftungsrat
(1) Der Stiftungsrat besteht aus vierzehn Mitgliedern:
1. Dem/die Beauftragte(n) der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien sowie je einem Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums der Finanzen;
2. drei vom Deutschen Bundestag entsandten Vertretern;
3. zwei Vertretern der Länder, die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder entsandt werden;
4. zwei Vertretern der Kommunen, die durch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände benannt werden;
5. dem/der Vorsitzenden des Stiftungsrates der "Kulturstiftung der Länder";
6. drei Persönlichkeiten aus dem Bereich von Kunst und Kultur, die von der Bundesregierung berufen werden.
(2) Der/Die Vorsitzende des Stiftungsbeirats nimmt beratend an den Sitzungen des Stiftungsrates teil.
(3) Die Stiftungsratsmitglieder gemäß Absatz 1 Nr. 1 und 3 werden von ihren ständigen Vertretern im Amt vertreten. Für die Mitglieder nach Absatz 1 Nr. 2, 4 und 5 soll ein Vertreter benannt werden. Ein Mitglied, das als Inhaber eines öffentlichen Amtes entsandt ist, scheidet mit Beendigung dieses Amtes aus dem Stiftungsrat aus. Jedes Mitglied kann sein Amt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem/der Vorsitzenden des Stiftungsrates niederlegen.
(4) Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsrates und einer Stellvertretung beträgt fünf Jahre. Scheidet jemand vorher aus, ist unverzüglich ein neues Mitglied oder eine neue Stellvertretung für den Rest der Amtsperiode zu bestellen. Solange von einem Entsendungsrecht nach Absatz 1 Ziff. 3 bis 5 kein Gebrauch gemacht wird, bleibt dieser Stiftungsratssitz unbesetzt.
(5) Der/die Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien ist Vorsitzende(r) des Stiftungsrates und wird auch in dieser Funktion durch seinen/ihren ständigen Vertreter im Amt vertreten.
§ 8 - Aufgaben des Stiftungsrates
(1) Dem Stiftungsrat obliegt die Entscheidung in allen Angelegenheiten, die für die Stiftung und ihre Entwicklung von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung sind. Seine Aufgabe ist insbesondere:
1. die Festlegung von Leitlinien und Förderrichtlinien für die Arbeit der Stiftung;
2. die Bestimmung der Schwerpunkte der Förderung (Programme);
3. die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan (einschließlich Stellenplan);
4. die Kontrolle der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Stiftungsvermögens und der sonstigen Mittel;
5. die Entgegennahme der Jahresrechnung, die Bestellung eines Rechnungsprüfers/in und die Entlastung des Vorstands;
6. die Billigung des Jahresberichts über die Tätigkeit der Stiftung.
(2) Der Stiftungsrat kann dem Vorstand Weisung erteilen und überwacht die Geschäftsführung der Stiftung. Er kann vom Vorstand jederzeit Auskunft und Bericht sowie die Vorlage der Akten und Bücher verlangen.
§ 9 - Beschlussfassung des Stiftungsrates
(1) Die Mitglieder des Stiftungsrates gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 führen jeweils zwei Stimmen, die übrigen Mitglieder gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 3 bis 6 jeweils eine Stimme. Beschlüsse werden, soweit nicht die Satzung eine andere Regelung vorsieht, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit geben die Stimmen des/der Vorsitzenden den Ausschlag. Entscheidungen über Haushalts- und Personalangelegenheiten bedürfen der Zustimmung der Vertreter der Bundesregierung (§ 7 Abs. 1 Ziff. 1), wobei in diesen Angelegenheiten deren Stimmen nur einheitlich abgegeben werden können.
(2) Der Stiftungsrat entscheidet in der Regel in Sitzungen, die der Vorstand im Auftrag der/des Vorsitzende(n) nach Bedarf, jedoch mindestens zweimal im Jahr einberuft. Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder muss eine Sitzung einberufen werden.
(3) Die Einladung zur Stiftungssitzung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich unter Angabe der Tagesordnung, wobei zwischen dem Tag der Absendung der Ladung und dem Tag der Sitzung - beide nicht mitgezählt - 14 Tage liegen müssen. Auf Form und Frist zur Ladung kann durch Beschluss von zwei Dritteln der Stimmen im Stiftungsrat verzichtet werden. Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn zu der Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde.
(4) An den Sitzungen des Stiftungsrates nehmen die beiden Vorstandsmitglieder mit Rederecht teil, soweit der Stiftungsrat im Einzelfall nichts anderes beschließt. Der Vorstand ist berechtigt, Anträge zu stellen.
(5) Eine Beschlussfassung im schriftlichen oder fernschriftlichen Umlaufverfahren ist zulässig, wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen im Stiftungsrat sich mit diesem Verfahren schriftlich oder fernschriftlich einverstanden erklärt hat.
(6) Über die Sitzungen des Stiftungsrates ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der Sitzungsleitung zu unterzeichnen ist. Beschlüsse sind im Wortlaut festzuhalten. Die Stiftungsratsmitglieder und der/die Vorsitzende des Stiftungsbeirates erhalten Abschriften der Sitzungsniederschriften.
(7) Weitere Regelungen über den Geschäftsgang des Stiftungsrates kann eine von diesem mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen zu erlassende Geschäftsordnung enthalten.
§ 10 - Vorstand
(1) Der Stiftungsrat bestellt auf die Dauer von bis zu fünf Jahren eine(n) Künstlerische(n) Direktor/in und eine(n) Verwaltungsdirektor/in zum Vorstand im Sinne der §§ 86, 26 BGB. Diese können nicht gleichzeitig Mitglieder des Stiftungsrates oder des Stiftungsbeirats sein. Erneute Berufung ist zulässig. Der erste Vorstand ist im Stiftungsgeschäft bestellt.
(2) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung unbeschadet der Rechte der anderen Organe und nach durch den Stiftungsrat in einer Geschäftsordnung festgelegten Richtlinien. Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Im Innenverhältnis sind sie gehalten, jeweils nur im Rahmen ihrer in der Geschäftsordnung abgegrenzten Zuständigkeitsbereiche tätig zu werden. Für Rechtsgeschäfte, welche die Stiftung im Einzelfall mit mehr als 10.000 Euro verpflichten, sind die Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Stiftung berechtigt.
(3) Die Stiftung wird gegenüber dem Vorstand durch den/die Vorsitzende(n) des Stiftungsrates vertreten.
(4) Der Stiftungsrat kann ein Mitglied des Vorstandes aus wichtigem Grund abberufen. Hierzu bedarf es eines Beschlusses von mehr als zwei Dritteln der Stimmen im Stiftungsrat.
(5) Der Vorstand beruft die Sitzungen der Stiftungsgremien im Einvernehmen mit dem/der jeweiligen Vorsitzenden ein, bereitet diese vor, nimmt an ihnen ohne Stimmrecht teil und führt ihre Beschlüsse aus.
(6) Der Vorstand stellt die Entwürfe des Wirtschaftsplans sowie der mittelfristigen Finanzplanung auf und erstellt die Jahresrechnung und den Jahresbericht.
§ 11 - Stiftungsbeirat
(1) Der Stiftungsbeirat besteht aus Persönlichkeiten, die in den unterschiedlichen Sparten der Kunst und des Kulturlebens tätig sind. Sie werden vom Stiftungsrat berufen, der zuvor Voten von Fachverbänden einholen kann.
(2) Die Mitglieder des Stiftungsbeirats werden auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Wiederbestellung ist zulässig. § 7 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 Satz 2 gelten entsprechend.
(3) Der Stiftungsbeirat wählt für die Dauer der Amtszeit aus seiner Mitte jeweils eine Person in den Vorsitz und in den stellvertretenden Vorsitz. Wiederwahl ist zulässig.
§ 12 - Rechte und Pflichten des Stiftungsbeirats
(1) Der Stiftungsbeirat berät und unterstützt den Stiftungsrat und den Vorstand bei ihrer Tätigkeit. Er erörtert die inhaltlichen Schwerpunkte der Stiftungstätigkeit und gibt hierzu Empfehlungen ab.
(2) Der Stiftungsbeirat soll einmal im Jahr zu einer ordentlichen Sitzung zusammentreffen. Eine außerordentliche Sitzung ist einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder oder der Stiftungsrat dies verlangen. Die Stiftungsratsmitglieder können, der Vorstand soll an den Sitzungen des Stiftungsbeirats beratend teilnehmen.
(3) Für die Einberufung und Beschlussfassung des Stiftungsbeirats gelten § 9 Abs. 2 bis 4, 6 und 7 entsprechend.
§ 13 - Fachbeiräte
(1) Die Stiftung kann Fachbeiräte einrichten. Diese beraten den Stiftungsrat und den Vorstand bei der Festlegung der Förderschwerpunkte (Programme) und geben Empfehlungen für die Auswahl der zu fördernden oder durch die Stiftung selbst durchzuführenden Projekte ab.
(2) Zu Mitgliedern der Fachbeiräte beruft der Stiftungsrat, nachdem dieser Vorschläge des/der Künstlerischen Direktors/in eingeholt hat, für einen befristeten Zeitraum Persönlichkeiten, die sich durch besondere Leistungen in der Kunst und Kultur überregional und möglichst auch international ausgezeichnet haben. Außerdem können an den Sitzungen der Fachbeiräte jeweils ein Vertreter der Behörde des/der Beauftragte(n) der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien ohne Stimmrecht teilnehmen.
(3) Das Nähere wird in einem vom Stiftungsrat zu beschließenden Organisationsstatut festgelegt.
§ 14 - Zusammenwirken mit anderen kulturellen Einrichtungen
Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben in engem Zusammenwirken mit anderen vergleichbaren in- und ausländischen kulturellen Einrichtungen.
§ 15 - Aufsicht, Haushalt, Rechnungsprüfung
(1) Für die Aufstellung und Ausführung des Wirtschaftsplans gelten die Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung entsprechend.
(2) Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr. Innerhalb der ersten fünf Monate eines jeden Jahres hat der Vorstand eine Jahresrechnung für das abgelaufene Kalenderjahr aufzustellen. Die Rechnung ist jährlich durch eine(n) Wirtschaftsprüfer/in oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen, die vom Stiftungsrat im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof bestellt werden. Sie haben nach Richtlinien zu prüfen, die vom Stiftungsrat im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof zu erlassen sind.
(3) Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof gemäß § 104 Abs. 1 Nr. 4 BHO.
(4) Die Stiftung darf ihre Beschäftigten nicht besser stellen als vergleichbare Bundesbedienstete. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des/der Beauftragte(n) der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien und des Bundesministeriums der Finanzen.
(5) Ausnahmen im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 2 und 3 sind nur zulässig, wenn hierzu eine Ermächtigung im Haushaltsplan des Bundes besteht.
§ 16 - Berichterstattung
Die Stiftung legt jährlich einen öffentlich zugänglichen Bericht über ihre bisherige Tätigkeit und ihre Vorhaben vor.
§ 17 - Satzungsänderungen, Änderung des Stiftungszwecks, Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung, Auflösung
(1) Änderungen der Satzung sind durch Beschluss des Stiftungsrates zulässig, wenn die Anpassung an veränderte Verhältnisse notwendig erscheint oder die Änderung sonst nach Einschätzung des Stiftungsrates einer Verbesserung der Stiftungsarbeit dient.
(2) Der Stiftungsrat kann Änderungen des Stiftungszwecks, die Zusammenlegung mit einer anderen Stiftung oder die Auflösung der Stiftung beschließen, wenn die Erfüllung des Stiftungszwecks unmöglich wird oder dem Stiftungsrat die Erfüllung des Stiftungszwecks mit der bisherigen Zweckbeschreibung oder in der bisherigen Organisationsstruktur nicht mehr sinnvoll erscheint.
(3) Der Stiftungsrat kann jederzeit eine Zusammenlegung oder institutionelle Verschränkung mit der "Kulturstiftung der Länder" beschließen, wenn deren Stiftungsgremien gleichlautende Entscheidungen treffen.
(4) Beschlüsse des Stiftungsrates nach Abs. 1 - 3 bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen sowie der Zustimmung des Stifters; sie werden erst nach Genehmigung durch die zuständige Stiftungsbehörde wirksam. Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist nicht möglich.
(5) Beschlüsse über Satzungsänderungen oder über eine Zusammenlegung dürfen die Steuerbegünstigung der Stiftung nicht beeinträchtigen.
§ 18 - Stiftungsbehörde
(1) Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des jeweils im Lande Sachsen-Anhalt geltenden Stiftungsrechts. Zuständige Stiftungsbehörde ist das Regierungspräsidium in Halle/Saale.
(2) Der Stiftungsbehörde sind Änderungen in der Zusammensetzung der Stiftungsorgane sowie Haushaltsplan, Jahresrechnung und Tätigkeitsbericht unaufgefordert vorzulegen.
§ 19 - Anfallberechtigung
Im Falle der Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall des gemeinnützigen Zwecks fällt deren Vermögen an die Bundesrepublik Deutschland, die es unmittelbar und ausschließlich zugunsten des bisherigen Stiftungszweckes verwenden soll.
§ 20 - Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit dem Tage der Zustellung der Genehmigungsurkunde in Kraft.
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Neben den Programen initiiert die Kulturstiftung des undes derzeit ein Projekt zur Restaurierung und Digitalisierung von Videokunst, ein Projekt "Migration" mit Stationen in Istanbul, Berlin, Hamburg und Köln sowie die Einrichtung von 12 Fellowships am Wissenschaftskolleg zu Berlin.
Sonntag, den 14.Juli


12.07.2002 - Stiftungsrat beschließt erstmalig Förderprogramme
In der zweiten Sitzung des Stiftungsrates der Kulturstiftung des Bundes am 11.Juli 2002 in Berlin wurde erstmalig die Förderung von konkreten Projekten beschlossen.
Unter dem Vorsitz von Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin ist die Förderung von 15 Projekten im Rahmen der von der Kulturstiftung des Bundes initiierten Programme beschlossen worden.
Die Kulturstiftung des Bundes ruft zu bestimmten Themen initiativ Förderprogramme ins Leben. Jedes Programm entfaltet ein breites Spektrum kulturpolitischer Handlungs- und Förderinstrumente. Für die Programme "Kunst und Stadt", "Regionalschwerpunkt Osteuropa" und "Kulturelle Aspekte der deutschen Einigung" sind die folgenden Projekte beschlossen worden:
Im Programm "Kunst und Stadt":
1.
Schrumpfende Städte
Gesamtbudget: € 3.000.000,--
2.
Stipendienprogramm zur Erforschung internationaler
urbaner Entwicklungen
Gesamtbudget 2003 - 2004: € 900.000,--
3.
Caracas-Case / und die Kultur der informellen Stadt
Gesamtbudget 2002/2003: € 560.000,--
4.
ErsatzStadt, Volksbühne Berlin
Gesamtbudget 2002 - 2004: € 1.400.000,--
5.
Local Modernities
Recherche 2002: € 60.000,--
Im Programm "Regionaler Schwerpunkt Osteuropa":
1.
The Post-Communist Condition.
Osteuropäische Gegenwartskunst im kulturellen Kontext
Gesamtbudget: noch offen
2.
Projekt zur Förderung lokaler osteuropäischer Kulturszenen
Gesamtbudget 2002 - 2004: € 6.000.000,--
3.
Kulturelle Territorien
Gesamtbudget 2003 - 2004: € 500.000,--
4.
Berlin - Moskau, Moskau - Berlin 1950 - 2000, Berliner Festspiele
Anteil der Kulturstiftung des Bundes 2002 - 2004: € 3.000.000,--
5.
Restaurierung und Neuaufführung des Films "Panzerkreuzer Potemkin"
Gesamtbudget 2002/2003: € 160.000,--
Im Programm "Kulturelle Aspekte der deutschen Einigung"
1.
Fonds zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements in der Kultur
der Neuen Länder
Gesamtbudget 2002/ 2003: € 700.000,--

Ebenfalls beschlossen wurde die Förderung folgender Projekte:
1.
Recherchen zu einer Edition der Videokunst
Recherche 2002: € 50.000,--
2.
Projekt Migration (Arbeitstitel)
Gesamtbudget: € 5.400.000,--

3.
Fellowships am Wissenschaftskolleg zu Berlin
Gesamtbudget € 720.000,--
4.
Kulturprogramm 1. Ökumenischer Kirchentag
Anteil der Kulturstiftung des Bundes: € 500.000,--
Kontakt:
Kulturstiftung des Bundes
Franckeplatz 1
D-06110 Halle an der Saale
Tel.: +49/ (0)345 / 29 97 - 0
Fax: +49/ (0)345 / 29 97 - 333
info@kulturstiftung-bund.de



Kulturbericht Ostdeutschland
Zur Entwicklung geeigneter Fördermaßnahmen zum Thema "Kulturelle Aspekte der deutschen Einigung" gibt die Kulturstiftung des Bundes zunächst eine Studie in Auftrag. Sie bildet die Grundlage für weitere Initiativen in diesem Programmbereich und soll Auskunft über den Zustand und vor allem die Entwicklungsmöglichkeiten der kulturellen Landschaft in den Neuen Bundesländern geben. Die Studie erstellt eine Kartographie, aus der ersichtlich wird, welche Initiativen, Projektträger und Netzwerke Förderung benötigen.
Fonds zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements in der Kultur
der Neuen Länder
Außerdem richtet die Kulturstiftung des Bundes mit sofortiger Wirkung einen Fonds zur Stärkung bürgerschaftlichen Engagements in der Kultur der Neuen Länder ein. Sie gewährt darin Fördermittel für Regionale Kulturinitiativen in Form von einmaligen Projektzuschüssen und Anschubfinanzierungen.

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