mails zu diesem Fall

From: amaramuc

To: 320003695529-0001@t-online.de

Sent: Monday, April 15, 2002 4:00 PM

Subject: Rubens

Halli Hallo,

auf der Suche nach Informationen im Internet über das Gemälde Öl/LWD Melager undAtalante bin ich auf Ihre Seite gestossen.

Wir haben letzte Woche dieses (oder ähnlich???) Gemälde in München erstanden, es ist absolut identisch wie die Abbildung auf Ihrer Seite, auch der Rahmen.

Haben Sie mehr Informationen dazu?

Viele Grüße
Kerstin Gassdorf
Tel.: 08681-479881 o. 471282 Mobil: 0174-3052952

Privatadresse:
Kerstin Gassdorf
Gewerbestr. 4
83329 Waging am See - Scharling

Ab April finden Sie unser Hauptgeschäft auf über 300 qm Ausstellung in der Gewerbestraße 4 - 83329 Waging am See / Gewerbegebiet Scharling
Eine kleine Anfahrtsbeschreibung:
Sie fahren die A8 in Richtung Salzburg, Autobahnausfahrt
Traunstein/Siegsdorf, links Richtung Traunstein, weiter auf der Straße dann
links nach Richtung Waging am See, nach etwa 6 Kilometer biegen Sie links ab Richtung Otting, nach ca. 400 m geht es rechts ab in das Gewerbegebiet Scharling – 3. Einfahrt auf der rechten Seite.

Antik & Stil
Internet:
http://www.AntikundStil.de

 

From: "Hans Jürgen Syberberg" <HJS@syberberg.de>

Sehr geehrter Herr Nachtmann, wie Sie wissen habe ich das Bild Meleager und
Atalante nach anfänglichem Zögern am 21.4 in Waging vor Zeugen, nur mit
Ihrer Zusicherung erworben, das Bild sei zu "99,99 Prozent aus dem Osten"
("Nähe Berlins"). An einem Erwerb zu diesem Preis aus einem Münchner
Nachlass war ich ausdrücklich nicht interessiert. In der Annahme, sie kennen
den Einlieferer beim Auktionshaus Nymphenburg, der diese andere Quelle weiss
und bestätigt, und unter Ausschaltung aller anderen Möglichkeiten
meinerseits einer Restituion unrechtmässig erworbenen Eigentums infolge
einer politisch-historischen Zwanglage, durch Ihre Überlegungen mit einem
Rechtsbereater und meine Erklärungen, in diesem Falle Rechtswege
auszuschalten, Erklärungen, die sie nicht aus dem Internet haben konnten,
sondern nur von der Quelle am Herkunftsort, wo ich solche Äusserungen
öffentlich kundtat, und eine Erklärung die nur im guten Einvernehmen gilt,-
SIND SIE MIR NUN DIE GLAUBHAFTE HERKUNFTSBESTÄTIGUNG SCHULDIG, sonst
handelte es sich um die VERSCHAFFUNG EINES NICHT UNBETRÄCHTLICHEN
VERMÖGENSVORTEILS DURCH VORGETÄUSCHTE ANGABEN, nämlich, wenn das Bild
entgegen Ihren Versicherungen, nicht aus dem Osten käme, und Sie dies nur
zum Zwecke des Verkaufs und besseren Erlöses vorgetäuscht hätten.
Verschärfend durch die absichtvoll eingesetzte Pression eines anderen
Käufers, für den Fall meines Zögerns angesichts erneuter Zwanglage zwischen
offensichtlich überhöhtem Preis (siehe Versteigerungssumme und Forderung des
Verkaufs, unter Einbeziehung der oben genannten Rechtssituation) und daher
nicht nur geistig-seelischem Anspruch.

Was die schriftliche Ausfertigung einer EMPFANGSBESTÄTIGUNG des Geldes
betrifft, so habe ich mir vorläufig eine solche selbst hergestelt. Mit
Gegenzeichnung der an der Aktion Beteiligten. Um den Erwerb auf diese Weise
mittels Beleg für die Buchführung geltend zu machen und innerhalb meines
momentanen Projekts N. abschreiben zu können. Ein solcher Beleg durch
Selbstquittierung aber wäre sicher für sich gegenseitig informierende
STEUERPRÜFUNG Anlass eine gewissen Aufmerksamkeit gegenüber dem
Geschäftspartner zu wecken, der solche Belege verweigerte. Das sollten Sie
wissen, falls Sie mir den Beleg nicht doch nachlieferten.

Sie sehen also eine abstimmende Zusammenarbeit im Interesse beiderseitigen
Vorteils wäre in beiden Fällen erstrebenswert. Ich erwarte Ihre Antwort
innerhalb dieser Woche.

H.J.Syberberg
 

From: "Hans Jürgen Syberberg" <HJS@syberberg.de>

Lieber Herr Nachtmann, brauche eine Quittung über die 4 000 Euro. Bitte
schicken 80805 München, Genterstr.15a. Wollten Sie nicht Nachricht geben,
was Sie noch erfuhren, über die Herkunft des Bildes? "Versprochen"!
Gruss Syberberg
 

Von: Hans Jürgen Syberberg <HJS@syberberg.de>
Datum: Wed, 15 May 2002 08:50:35 +0200
An: Antik und Stil <
AntikundStil@t-online.de>
Betreff: Re: Fehlende Antwort
>>
>>> Herrn Nachtmann, da ich von Ihnen nichts hörte, weder eine Bestätigung der
>>> Verkaufskondition (von mir erbetene Auskunft zur Herkunft des Bildes aus dem
>>> Norden oder sonstige Erklärung, noch Lieferung der mir zustehenden
>>> Quittung),
>>> schlage ich folgende Regelung vor:Zurücknahme des Bildes, das unter
>>> falschen
>>> Angaben an mich verkauft wurde oder Reduzierung des >Preises auf die
>>> doppelte
>>> Höhe des von Ihnen beim Erwerb gezahlten Preises(also die Hälfte des jetzt
von Ihnen eingetriebenen Betrages), sonst
>>> werde ich den Vorgang nun den Gepflogenheiten einer Kalenderführung meiner
>>> täglichen Aktivitäten entsprechend veröffentlichen
>>> und mit allen Daten(An-und Verkaufssummen und Recherchen der Wege des Bildes
>>> mit Angabe Ihrer Täuschungsmanöver sowie Adresse) ins Netz
>>> stellen und das mit Ihrer Internet-Seite verbinden(durchschnittlich tägliche
6oo Besucher, zunehmend heute morgen 1179
>>> in letzten
>>> 24 Std,insgesamt 225 761). Sie
>>> wissen, dass meine Beschreibung für diesen Fall einer "Vorteilsgewinnung aus
>>> vorgetäuschten Tatsachen" den Tatbestand eines Betruges erfüllt. Als solchen
>>> werde ich das dann auch mit entsprechender Überschrift versehen. Das als
>>> ersten Schritt.
>>> H.J.Syberberg

------ Ende der weitergeleiteten Nachricht
 

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